Lärmschutz - Ruheschutzzeiten

Hallo!
Kann mir jemand sagen, bis wann Baulärm in einer Nachbarwohnung gestattet ist? Also z.B. Sägen, Schleifen, Hämmern bei Renovierungen.
Vielen Dank

Hallo Britta
22 Uhr, siehe Gesetz. Wenn es nur um Renovierungsarbeiten geht, musst Du da durch. Ist der Nachbar Hobbyhandwerker könnte es anders aussehen. Mehr Infos wären sinnvoll.

MfG
hubu

Hallo hubu!
Vielen Dank für die Antwort! Die Renovierungsarbeiten umfassen Fliesenschneiden, Schleifen, Hämmern in wirklich beachtlicher Lautstärke. Das Ganze läuft grundsätzlich am Abend und am Wochenende, da selbst gebastelt wird. Mein Erstklässler sollte am 19:30 Uhr schlafen - aber daran ist nicht zu denken. Mich verwundert Deine Antwort, denn ich hatte gedacht, dass massive Lärmbelästigung jenseits „normaler“ Lebensäußerungen und Musik o.ä. ab 20:00 Uhr nicht erlaubt sei. Falsch?
VG
Britta

Schau mal hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/laerms…

und schildere deinem Nachbarn mal dein Problem, das Gesetz schützt nur die Zeit von 22-6 Uhr,leider, wie ich finde. Mag dein Nachbar keine Kinder, redet mal mit ihm. Ich, weiß es ist nicht einfach, aber immer hilfreich.

LG
hubu

Man erwartet von Ihnen eine Gewisse Tolleranz.Ab 20 Uhr
ist es Ruhestörung. Wieviele Tage oder Wochen Die Grenze ist, das weiss ich auch nicht.
mit freundlichen Grüßen ag

meines wissens nach von 7- 22 uhr. Von 12-15 uhr ist mittagsruhe…

Wenn der Baulärm von einer gewerblichen Firma verursacht wird, gelten die Zeiten 7 - 20 Uhr (Montag bis Samstag). Bei privaten Verursachern gibt es andere unterschiedliche Vorgaben, meistens die Ruhezeiten der Gemeinde (einfach mal dort fragen).

Vielen Dank für die Beiträge!
Ich habe im Bundesimmisionsschutzgesetzt nachgelesen und dazu in der LärmschutzVO:
Geräte und Maschinen nach dem Anhang an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden,
2.
Geräte und Maschinen nach dem Anhang Nr. 02, 24, 34 und 35 an Werktagen auch in der Zeit von 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden, es sei denn, dass für die Geräte und Maschinen das gemeinschaftliche Umweltzeichen nach den Artikeln 7 und 9 der Verordnung Nr. 1980/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 zur Revision des gemeinschaftlichen Systems zur Vergabe eines Umweltzeichens (ABl. EG Nr. L 237 S. 1) vergeben worden ist und sie mit dem Umweltzeichen nach Artikel 8 der Verordnung Nr. 1980/2000/EG gekennzeichnet sind.

hallo,
es sind in der Hausordnung (Bestandteil des Mietvertrages) taggenau die ruhestörenden Zeiten und die Ruhezeiten angegeben. Die Zeiten können örtlich abweichen.

Tschüß

Hallo - eigentlich ganz einfach in jeder Gemeinde- bzw. Stadtsatzung ist das festgehalten.
Auch in div. Wohnungsgesellschaften bestehen entsprechende „Hausordnungen“ die das Zusammenleben der Menschen regelt.

Viel Erfolg - Gruss Barbara Natzschka

Hallo Britta,

gar nicht. Die Ruhezeiten gibt es in Deutschland schon lange nicht mehr. Wenn man sich gestört fühlt, sollte man das Ordnungsamt oder die Polizei verständigen.

Zusätzlich den Vermieter verständigen und eine Mietminderung androhen.

Aber wie wäre es, wenn man erst einmal bei den Nachbarn klingelt und ihn bittet, in gewissen Zeiten einfach leisere Arbeiten zu erledigen?

LG
Lendzy

Liebe Ratsuchende,
Ruhezeiten sind grundsätzlich nachts, mittags, an Wochenenden und Feiertagen. Die genaueren Zeiten sind regional unterschiedlich geregelt; inzwischen gibt es z.B. immer weniger Orte mit einer verbindlichen „Mittagsruhe“.
Ein Blick in Eure Hausordnung oder in den Mietvertrag könnte da konkret weiterhelfen.
Viel Glück!

Hallo!

grundsätzlich ist so etwas in der Hausordnung festgelegt, wenn es denn eine gibt. In Mehrfamlienhäusern eigentlich üblich. Bei uns ist es so, dass ab 22.00 Uhr die Nachtruhe beginnt, also ab da keine laute Musik oder wie in deinem Fall kein Baulärm mehr…
Allerdings würde ich die Renovierung einer Wohnung als Ausnahme sehen. Da ist ja auch mal wieder mit Ruhe zu rechnen.
Wenn es allerdings unerträglich wird, einfach am rüber-gehen und anfragen, ob es auch etwas leiser geht.

MFG
Sabine Kruse

Hallo!
Vielen Dank für den Hinweis.
Das Problem besteht seit 4 Monaten, normale Kommunikation funktioniert nicht, da vorher die Türen zugeknallt werden und danach der Lärm noch zunimmt. Mittlerweile bin ich den einzig möglichen Weg gegangen - die Entmietung akzeptieren und schnell weg. Ziehe in 2 Wochen aus - dann haben alle was sie wollen - die neuen Vermieter den Mieter los und wir unsere Ruhe.
Dinge, die die Welt nicht braucht!
Viele Grüße
Britta

sorry, bin kein Jurist und weiss die Antwort auf Ihre Frage daher nicht definitiv.

Meines Wissens ist solcher Lärm zumutbar außerhalb der Ruhezeiten wie festgelegt in der Hausordnung.