Hallo!
Kennt jemand das Lärmschutzgesetz?
Angenommen jemand wohnt in einem Haus und nebenan ist eine Baustelle. Darf bis 22 Uhr abends gebohrt, gesägt, gehämmert und mit einer Kreissäge auf dem Hof gesägt werden??
Danke für euch Hilfe.
Sonnige Grüsse,
Tanja
Hallo!
Kennt jemand das Lärmschutzgesetz?
Angenommen jemand wohnt in einem Haus und nebenan ist eine
Baustelle. Darf bis 22 Uhr abends gebohrt, gesägt, gehämmert
und mit einer Kreissäge auf dem Hof gesägt werden??
Hallo Tanja,
erkundige Dich wegen der Baustelle bei der Ortspolizeibehörde. Es kommt durchaus nämlich vor, dass die Ortspolizeibehörden einem Bauherren bis um 22.00, teilweise bis 23.00 Uhr Sondergenehmigungen erteilen. Du hast jedoch ab 22.00 Uhr die Möglichkeit der Mietminderung als Mietrin gegenüber dem Vermieter. Dieser haftet auch für Lärm, den er nicht zu verantworten hat.
´
Gruss Günter
Hallo Tanja,
Lärm ist eine sehr komplizierte Angelegenheit im deutschen Paragraphen-Dschungel! In jedem Bundesland gibt es eine eigene Lärmverordnung (kann sein, dass sie in den verschiedenen Ländern unterschiedlich heißt). Kurz gesagt, regelt sie den Lärm, der von einzelnen Personen ausgeht (personenbezogener Lärm), auch der Lärm von Maschinen wird hier umrissen. Allerdings überkreuzt sie sich, wie Andreas bereits angemerkt hat, mit der Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung. Soweit ich auswendig weiß, sind nicht alle Kreissägen (es gibt ja verschiedene, muss man wissen!) dort aufgeführt.
Der Lärm, der speziell durch Baustellen entsteht, wird normalerweise durch das (Bundes-)Immissions-Schutzgesetz geregelt. Wie Günther bereits anführte, kann in Ausnahmefällen eine Sonderregelung für Baustellen erteilt werden. Das ist allerdings nur der Fall, wenn Arbeiten durchgeführt werden, die keinen Aufschub dulden (Gießen eines Bodenfundaments…) oder wenn aus bestimmten Gründen Arbeiten nur nachts durchgeführt werden können. Die Kreissäge hört sich allerdings nicht nach Ausnahmegenehmigung an.
Für Baulärm ist, außer bei kreisfreien Städten, nicht das Ordnungsamt sondern das Umweltamt bei der Kreisverwaltung zuständig!
So! Bist Du jetzt verwirrt?! Und wit was? Mit Recht!
Ich würde morgen mal beim Umweltamt anrufen und mich über die Regelungen erkundigen!
Trotzdem noch eine Gute Nacht!
Gruß
Robert
PS.: Gewerblicher Lärm (keine Baustellen) werden meist von den Regierungspräsidien bearbeitet. Nicht zu vergessen, dass der Lärm von Gaststätten eine Angelegenheit des Ordnungsamtes ist, aber nicht aufgrund einer Lärmverordnung sondern weil meist in der Konzession geregelt ist, wann Ruhe zu sein hat! 
Lärm in Deutschland, ein Thema für sich!
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