Lärmstörung der Nachtruhe durch Maschinenlärm

Stellen wir uns vor, dass ein Mieter in einem Haus wohnt, bei welchen im Erdgeschoss vor einiger Zeit eine Eisladen/Eismanufaktur aufmachte. Ein Luftkompressor für die Kühltruhe wurde im Keller installiert, der die Luft durch eine Öffnung am Boden im Hof einsaugt. Dieser Kompressor ist 24 Stunden am Tag im Betrieb und schaltet sich an und aus in 20-Minuten-Takt. Zwei Arten Lärm werden von diesem Kompressor verursacht:

  1. Einsaugen der Luft im Hof, deutlich hörbar im Schlafzimmer dieses Mieters.
  2. Ein Brummen in Schlafzimmer des Mieters (vermutlich durch Wände, Heizungsrohre und Heizungskörper übertragen), der zwar nicht laut ist, aber eine sehr hohe Frequenz hat, was sehr störend ist, besonders in der Nacht. Dieser Lärm ist ähnlich wie der Lärm von einem Kühlschrank in Betrieb, der neben dem Kopf des Mieters in der Nachtzeit stünde. Der Lärm ist dermassen störend, dass man dieses Zimmer eigentlich nicht mehr normal benutzen kann. Das Schlafzimmer der Wohnung über mich, im 2. Stock, ist auch davon betroffen.

Seitdem die Störung zum erstem Mal auftratt, nahm dieser Mieter mehrmals sowohl mit dem Besitzer des Eisladens/Eismanufaktur als auch mit der Hausverwaltung Kontakt auf. Bis heute ist nichts passiert, ausser dass ein kleines Stück Holz provisorisch über die Öffnung im Hof drauf gelegt wurde, was das Problem gar nicht löste.

Es handelt sich hierbei also um einen vermeidbaren Maschinenlärm, der 24 Stunden auftritt, auch in der Zeit zwischen 22:00 und 06:00 und an Sonn- und Feiertagen.

Ausser das Umweltamt zu kontaktieren und eine Mietzinsminderung anzukündigen, stünde diesem Mieter auch andere Möglichkeiten zur Verfügung, parallel dagegen vorzugehen (zivilirechtlich und/oder strafrechtlich)?

Hallo!

Warum den Kopf zerbrechen wer zuständig sein könnte ?
Es gibt einen, der ist garantiert zuständig !

Das ist der Vermieter.

Er muss ggf. für Abhilfe sorgen, denn hier ist ja anscheinend NACH dem Einzug des Mieters eine Veränderung am Mietobjekt vorgenommen worden, neuer Lärm kam hinzu.

Und um seinem Anliegen Nachdruck zu verschaffen, kann man ja die mietrechlichen Dinge wie Minderung, Auszug mit Schadenersatz usw. nutzen.

Darüberhinaus könnte man über das Ordnungsamt eine Lärmmessung veranlassen, denn in einem reinen Wohngebiet(angenommen!) gelten bestimmte Höchstwerte tags- und nachts . Und in einem Mischgebiet(Wohne UND nichtstörendes Gewerbe) auch.
Sollten die überschritten werden, muss der Betreiber nachrüsten/umrüsten (Luftschalldämpfer, entkoppelte Montage der Aggregate usw.)
Sicher könnte man zivilrechtlich selbst gegen den Betreiber vorgehen, Gutachten bestellen(Vorkasse) und bei günstigem Ausfall dann Klage einreichen. Schnell ginge das nicht.

Betrieb und Mieter haben den selben Vermieter ? Dann sollte man auch über den Vermieter die Sache angehen.

mfG
duck313

Hallo,

Stellen wir uns vor, dass ein Mieter in einem Haus wohnt, bei
welchen im Erdgeschoss vor einiger Zeit eine
Eisladen/Eismanufaktur aufmachte. Ein Luftkompressor für die
Kühltruhe wurde im Keller installiert, der die Luft durch eine
Öffnung am Boden im Hof einsaugt. Dieser Kompressor ist 24
Stunden am Tag im Betrieb und schaltet sich an und aus in
20-Minuten-Takt. Zwei Arten Lärm werden von diesem Kompressor
verursacht:

Darf in einem Wohnhaus (Wohngebiet) überhaupt ein Gewerbebetirb tätig werden?
Nach meiner Kenntnis bei einem Wohngebiet nachts am Fenster des Mieters: max. 35 dB (A).
Lass das mal prüfen.

Gruß:
Manni

Darf in einem Wohnhaus (Wohngebiet) überhaupt ein
Gewerbebetirb tätig werden?

Ich kenne einige Eisdielen etc., die sich in Wohnhäusern befinden…

Moin,

Ich kenne einige Eisdielen etc., die sich in Wohnhäusern
befinden…

wenn diese Gegend als Mischgebiet ausgeschrieben ist, sehe ich da auch kein Problem.
Das wäre es aber, wenn es als reines Wohngebiet deklariert wäre.

Gandalf