Lärmstress

Hallo an alle Wissenden
Bei uns in der Nachbarschaft hat eine Schülerband(besser gesagt,der Beginn einer solchen;es gibt bisher nur Bassist und
Drummer)einen Raum gemietet,der keinerlei Schallisolierung aufweist.Täglich,von 12.00 bis 15.00 und von 18.30 bis …
hört man nur Getrommel und den Bass und das in einer Lautstärke,
die die des Fernsehgerätes bei geschlossenen Fenstern übertönt.
Daraufhin angesprochen,argumentieren die Jungs,bis 22.00Uhr sei
das in jedem Fall erlaubt.Ich will nichts vorzeitig lostreten,
aber normal kann das doch in gar keinem Fall sein.Es löst nämlich wirklich Stress aus,weil man wegen der ununterbrochenen
Geräuschkulisse keinen klaren Gedanken mehr fassen kann.
Welche einschlägigen Gesetze beschäftigen sich mit diesem Thema
oder wer kann konkrete Auskünfte erteilen?
Mit vielen Dank im voraus
Lenz

Kein Recht auf Lärm, Polizei rufen
Du kannst zu jeder Tageszeit die Polizei rufen und den Lärm unterbinden lassen.
Hier die passende Passage aus der Berliner LärmVO - die VOen der Länder sind sehr ähnlich.

§ 4 Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente
(1) Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente dürfen nicht in
einer Lautstärke benutzt werden, die geeignet ist, unbeteiligte Personen objektiv unzumutbar zu stören.

Und dies zu jeder Tageszeit! (Wobei in den Zeiten von 20.00 bis 07.00 Uhr, zum Schutz der Ruhezeiten, noch restriktivere §§ der VO bestand haben.)
Die objektive Unzumutbarkeit ist, wenn das Fernsehgrät übertönt wird in jedem Falle gegeben, aber auch schon wenn Du in Deiner Wohnung die Musik mithören musst.
Insgesamt wird - zumindest in Berlin - die LärmVO durch die Polizei und Ordnungsbehörden sehr restriktiv ausgelegt.

Ruf einfach IMMER an wenns wieder zu laut wird, die jungs werden sich bald einen neuen Raum suchen müssen.

M.