Lässt sich KFZ-Versicherung so überschreiben?

Hallo liebe Community…
Ich habe eine oder auch mehrere kompliziertere Fragen zum Thema KFZ-Versicherung.
Vor 2 Jahren habe ich mein erstes Auto gekauft. Nun ist es so, dass dieses auf meinen Vater zugelassen ist. Weiterhin ist er bei der Versicherung als Versicherungsnehmer und ich als Fahrzeughalter eingetragen.Der Versicherungsvertrag läuft schon einige Jahre unfallfrei auf meinen Vater und ist entsprechend günstig!
Wir haben nach Versicherungsabschluss gesagt, dass wir den Vertrag „irgendwann einmal“ auf mich umschreiben lassen wollen.
Damals habe ich mich nicht so sehr darum gekümmert, ob das alles wirklich so klappt, wie wir es geplant haben…(Die Euphorie über das erste Auto überwog).
Jetzt noch eine wichtige Nebeninformation: Das Verhältnis zwischen mir und meinem Vater ist nicht sonderlich gut…
Wir haben seit einem Jahr kaum Kontakt (höchstens mal wegen Papierkram oder wenns ums liebe Geld geht)
Nun endlich zu meiner Frage: Ist es denn wirklich so machbar, dass der Vertrag „irgendwann mal“ auf mich ohne Probleme umgeschrieben werden kann. Habe ich mit der Konstellation (Auto auf Vater zugelassen, Vater als Versicherungsnehmer - ich als Fahrzeughalter) überhaupt ein Recht auf Überschreibung bzw. die Anrechnung der Jahre,
die ich seit erwerb meines Führerscheins unfallfrei fahre? Mir ist es wichtig möglichst unabhängig zu sein und nicht nach ein paar Jahren festzustellen, dass ich doch beim höchsten Prozentsatz einsteigen muss. Meine angst ist, dass mein Vater demnächst sagen könnte „Mir egal, ich kündige dieses Versicherungsverhältnis und nutze den Vertrag für mich selbst“
Ich weiß es ist etwas verwirrend und kompliziert, aber ich bin für jeden Rat dankbar!
Im übrigen Zahl ich alle anfallenden Gebühren selbst… Der Versicherungsbeitrag wird offiziell vom Konto meines Vaters gezahlt.

Danke schonmal im Vorraus!

Hallo!

Natürlich kann man das Auto auch selbst versichern. Die bisherigen schadensfreien Jahre (vom Sohn!) werden übernommen.

wenn Vater seinen Versicherungsvertrag ganz aufgeben will,dann kann ihn der Sohn sogar zum Rabatt des Vaters übernehmen,allerdings kann ja nur die Zeit seit Führerscheinerwerb des Sohnes gelten.
Also, Vater 20 Jahre schadensfrei,Sohn hat aber erst seit 5 Jahren Führerschein,dann kann Sohn auch nur 5 Jahre anerkannt bekommen.

Suche bei der zuständigen Versicherung das Formular zur „Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts“ heraus.

MfG
duck313

Hallo Manuel,

das gehört zwar eher ins Versicherungsbrett, aber generell kannst Du den Vertrag vom Vater übernehmen. Er muss dafür aber unterschreiben, also ohne seinen Willen geht das nicht. Und Du kannst nur so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie Du selber mit Deinem Führerschein hättest erreichen können. Eventuelle weitere Jahre vefallen. Auch wenn der Vertrag ursprünglich mit einer besonderen Einstufung begonnen hat, kann es teurer werden, wenn Du den Vertrag jetzt übernimst.

Ich würde einfach mal bei der betreffenden Versicherung anfragen, was Du bezahlen müsstest, wenn Du den Vertrag übernimmst.

Frohe Pfingsten
Guido