Läuft das wirklich so ab?

Hallo zusammen:

Frage:

A bezieht eine Wohnung als Nachmieter, mit dem Vermieter vereinbart A mündlich, ob er auch einen Nachmieter suchen kann wenn er auszieht. Vermieter stimmt dem zu.
A erklärt dem Vermieter das er sich im Studium befindet, dieses mit Abschluss im Juni endet. A hofft natürlich das er Arbeit findet um dort wohnen zu bleiben, kann es aber nicht versprechen. Vermieter sagt dazu kein Problem.

Nun ist folgender Fall eingetreten:
A besteht seine Prüfung am 24.06.2010 und bekommt am 26.06.2010 700km entfernt einen Job, Start der Arbeit 24.08.2010.

Sofort schreibt A die Kündigung der Wohnung, ruft dem Vermieter auch noch an und vereinbart, das A eine Zeitungsanzeige startet und Nachmieter sucht. Vermieter ist einverstanden.

A hat 20 Leute die sich die Wohnung anschauen. Nachdem A den Interessenten alle Fragen gestellt hat (die der Vermieter wissen wollte) überreicht er dem Vermieter die Liste. 7 von den 20 streicht der Vermieter sofort weil es Ausländer sind. Mit den anderen 13 wird er sich in Verbindung setzen.

Am 19.08.2010 verabschiedet sich A von dem Vermieter, Vermieter unterschreibt die Kontoverfügung und wünscht viel Glück beim neuen Job, die Kontoauszüge schickt er noch zu.

Soweit alles Prima, für A ist die Sache erledigt.

Nun hat aber der Vermieter die Kontoauszüge nicht zugesendet, an das Kautionsgeld kommt A nicht ran ohne die Auszüge (trotz unterschrift). A beauftragt einen Anwalt (geht hier um 1.900 euro)

Und jetzt wird es noch kurioser!

Es gab gar keine richtige Verhandlung, der Anwalt von A und der Vermieter (nicht anwaltlich vertreten) treffen sich zu einer „gütevereinbarung“ Vorsitz hat aber eine Richterin.

Nachdem sich die Richterin alles von A´s Anwalt angehört und die Vermieter Version (der angeblich von nichts wusste und so von A unter druck gesetzt wurde zum unterschreiben der Kontoverfügung) (vermieter ist ein Mann 1,90groß stark gebaut und ist Arzt, A ist eine Frau 1,60 zierlich und studentin…)

A wurde in dieser „Güteverhandlung“ verurteilt 1.300 euro zu bezahlen, dazu 90% der Gerichtskosten 420 euro und 100% der Anwaltskosten 330 euro vom Vermieter zu tragen.
Macht insgesamt 2050 euro…

A hat sich damit nicht einverstanden erklärt … logisch…

und nun kam ein schreiben das A verurteilt wurde per Gerichtsverfahren diese Summe zu bezahlen (gleiche Richterin wie in der Güteverhandlung und keinerlei Zeugenladung)

A hat jetzt wieder Berufung eingelegt.

Jetzt kam ein Schrieb von dem Gericht das A 430€ Prozesskosten zu bezahlen hat sowie die Prozesskosten des Vermieters für die Berufung?

Ich finde das ganze sehr suspekt, zum Einen sehe ich A vollkommen im Recht, zum Anderen, was sind das für Verhandlungen ohne Zeugen? ohne das A dabei ist, Was sind das für Anwaltskosten des Vermieters wenn dieser sich doch selbst verteidigt hat UND wieso bekommt der Vermieter überhaupt Recht?

Bitte gebt ein paar Infos, Meinungen, Ratschläge.

grüße
destiny

Hi,

also ehrlich ich verstehe nur Bahnhof! Um was genau geht es denn? Um die Kaution, um einen Nachmieter? Was und wofür wurde eine Kontoverfügung gegeben?

Gruß
Tina

Hi

Beim Konto handelt es sich um ein Mietkautionskonto. Dieses hat 1900 euro Kauftion drauf, von A bezahlt. Der Vermieter hat zwar unterschrieben auf dem Zettel von der Bank dass das Mietverhältniss beendet ist und A die Kaution haben kann. A hat sie aber nicht bekommen, weil die Bank sagte das die Kontoauszüge fehlen, ohne Kontoauszug kein Geld.

A hat daraufhin den Vermieter angerufen, doch dieser behauptete dann aufeinmal, A sei abgehauen, A schulde ihm 3 Monatsmieten. Vermieter behält das Geld, es gab keinerlei absprachen, die unterschrift auf dem Bankschreiben wäre erzwungen gewesen.

A hat dann den Vermieter verklagt. Situation wurde ja beschrieben.

Es geht darum das A seine Kaution haben möchte und der Vermieter auch kein Anspruch mehr hat auf Miete, da der Vermieter zum einen Nachmieter akzeptiert hat und zum anderen ja das schreiben von der Bank unterschrieben hat, dass das Mietverhältnis zum 19.08 beendet ist und schon beim Einzug von der eventualität gesprochen wurde das man ggf. schnell umziehen müsste.

grüße

Hallo.

Die Sachverhaltsschilderung ist etwas wirr, aber vermutlich wurde A dazu verurteilt, die Miete bis zum Ablauf der regulären Mietdauer zu zahlen. Ich denke mal, dass A das Gericht nicht davon überzeugen konnte, dass eine Vereinbarung existierte, wonach A einen Nachmieter stellen darf. Hierzu hätte A Zeugen bringen müssen. Wenn in der Verhandlung nur A und der Vermieter als Partei anwesend waren und die Aussagen gegenteilig sind, dann ist A in Beweisnot. Eine Berufung wird in diesem Fall auch nicht zum Erfolg führen, wenn der Anwalt hinsichtlich dieses Punktes in der 1. Instanz keine Zeugen benannt hat.

Wenn A nun gegen diese Entscheidung des Amtsgerichts Berufung einlegt, dann sind die Gerichtskosten für das Berufungsverfahren zur Zahlung fällig (§ 6 Abs. 1 GKG).

Die Kosten der Gegenseite, die zu zahlen sind, könnten die vorläufig vollstreckbaren Kosten der 1. Instanz sein.

ok das sind mal klare verständliche infos :smile: danke werde das A mal mitteilen.

Jedoch:!!!

A hat 1 Zeugen der bei Mietvertragsunterschreibung dabei war (und der genau das gehört hat)
A hat 1 Zeugen (Mutter von A) die bezeugen kann das bei der Wohnungsübergabe alles geklärt war.
A hat 7 interessierte Nachmieter genannt (er wusste leider nicht mehr alle)
A hat die Zeitungsanzeige vorgelegt (die der Vermieter genehmigt hat in der Anzeige steht „Nachmieter gesucht“
A hat zudem 4 Umzugshelfer da gehabt (Firma benannt) die bei Kaffee und Kuchen auch dabei saßen als der Vermieter gesagt hat, das er sich für einen der Nachmieter entscheiden will, er jedoch erstmal die ganze wohnung neu renovieren will.

Und das Beste Vermieter hat vor Gericht gesagt: Die Nachmieter die A vorgeschlagen hat, wären alle unzumutbar gewesen, Schufa Einträge, Arbeitslos etc. was aber ja nicht stimmt… naja…

Jedenfalls hat das Gericht, trotz auffoderung des Anwalts von A keinerlei Zeugen geladen, mit der Begründung das diese zur „Rechtsfindung“ nicht dienlich sein…

Ich kanns immernoch nicht verstehen wie so etwas möglich ist. Ich habe mal wärend des BWL Studiums gelernt das zu allererst ein mündlicher Vertrag genau die gleiche Gültigkeit hat wie ein schirftlicher Vertrag… jedoch Risikoreich ist, jedoch vor Zeugen unanfechtbar…

grüße

Was sollte den bewiesen werden?
VM hat doch anerkannt, dass die Stellung eines Nachmieters möglich ist. Dass A keinen, für den VM akzeptablen, Nachmieter stellen konnte wurde vor Gericht wohl dargelegt. Was also sollte jetzt noch zu beweisen sein?
VM hat doch - so die Zeugen von A - klar gesagt, dass er sich die Entscheidung über den Nachmieter noch vorbehält Aussage A: …das er sich für einen der Nachmieter entscheiden will, …
Bei seiner Überprüfung wurde dann festgestellt, dass … wären alle unzumutbar gewesen, Schufa Einträge, Arbeitslos etc.

Die Stellung von Nachmietern durch den Mieter bedeutet nicht, dass der VM jeden nehmen muss den er vorgeschlagen bekommt.

vnA

Hallo destiy2006,

A bezieht eine Wohnung als Nachmieter, mit dem Vermieter
vereinbart A mündlich, ob er auch einen Nachmieter suchen kann
wenn er auszieht. Vermieter stimmt dem zu.

Soweit Usus.

Nun ist folgender Fall eingetreten:
A besteht seine Prüfung am 24.06.2010 und bekommt am
26.06.2010 700km entfernt einen Job, Start der Arbeit
24.08.2010.

Das tangiert das bestehende Mietverhältnis nicht im Geringsten!

Sofort schreibt A die Kündigung der Wohnung, ruft dem
Vermieter auch noch an und vereinbart, das A eine
Zeitungsanzeige startet und Nachmieter sucht. Vermieter ist
einverstanden.

Sehr freundlich von Mieter und Vermieter!

A hat 20 Leute die sich die Wohnung anschauen. Nachdem A den
Interessenten alle Fragen gestellt hat (die der Vermieter
wissen wollte) überreicht er dem Vermieter die Liste. 7 von
den 20 streicht der Vermieter sofort weil es Ausländer sind.

Mit dieser Begründung verstößt der Vermieter gegen das AGG.
Dennoch steht ihm das Streichen frei, wenn er begründet in der Sache ist (also AGG-konform) was schwer zu beweisen sein dürfte.

Mit den anderen 13 wird er sich in Verbindung setzen.

Was ihn nicht zum Abschluß eines Mietvertrages zwingt und auch den Mieter nicht aus der Pflicht entlässt, die 3monatige Kündigungsfrist einzuhalten.

Am 19.08.2010 verabschiedet sich A von dem Vermieter,

Kündigung am 26.06. wäre dann theoretisch Kündigung zum 30.09.

Vermieter unterschreibt die Kontoverfügung und wünscht viel
Glück beim neuen Job, die Kontoauszüge schickt er noch zu.

Welche Kontoverfügung? Usus wäre ein Abnahmeprotokoll der Wohnung mit Verweis darauf, welche Arbeiten bis 30.09. zu erledigen sind, bzw. welche Schäden die Whg aufweist und was von der Kaution einbehalten würde.

Soweit alles Prima, für A ist die Sache erledigt.

Öhm…da wäre noch die Einhaltung der Mietfrist!

Nun hat aber der Vermieter die Kontoauszüge nicht zugesendet,
an das Kautionsgeld kommt A nicht ran ohne die Auszüge (trotz
unterschrift). A beauftragt einen Anwalt (geht hier um 1.900
euro)

so schnell? der VM kann die Kaution zur Deckung der NK einbehalten, bis diese max. 12 Mon danach erstellt wurde. Also Usus sind 6 Monate, ne Frist gibt es nicht, aber wenn der VM erst zum 31.12. die Abrechnung erstellt - was auch dann vereinbart sein sollte, dann sollte man dem VM auch diese Zeit gewähren. Wasserabrechnung erfolgt zB bei uns hier nur einmal im Jahr und das ist der 31.12.

Und jetzt wird es noch kurioser!

Es gab gar keine richtige Verhandlung, der Anwalt von A und
der Vermieter (nicht anwaltlich vertreten) treffen sich zu
einer „gütevereinbarung“ Vorsitz hat aber eine Richterin.

normal

Nachdem sich die Richterin alles von A´s Anwalt angehört und
die Vermieter Version (der angeblich von nichts wusste und so
von A unter druck gesetzt wurde zum unterschreiben der
Kontoverfügung) (vermieter ist ein Mann 1,90groß stark gebaut
und ist Arzt, A ist eine Frau 1,60 zierlich und studentin…)

was hat das jetzt damit zu tun? ab 18 darf jeder Verträge abschließen!

A wurde in dieser „Güteverhandlung“ verurteilt 1.300 euro zu
bezahlen, dazu 90% der Gerichtskosten 420 euro und 100% der
Anwaltskosten 330 euro vom Vermieter zu tragen.
Macht insgesamt 2050 euro…

Wie ich das herauslese, hat der Mieter das doch initiiert!!!

A hat sich damit nicht einverstanden erklärt … logisch…

Nee für mich persönlich nicht!

und nun kam ein schreiben das A verurteilt wurde per
Gerichtsverfahren diese Summe zu bezahlen (gleiche Richterin
wie in der Güteverhandlung und keinerlei Zeugenladung)

Der Mieter wurde doch durch den Anwat vertreten! Der Vermieter hat sich offensichtlich selbst vertreten, aber anwaltlich beraten lassen.
Diese Beratungskosten (die hier meiner Meinung nach noch gering ausfallen)trägt der Klagende bei Nichtschuld des Angeklagten vollständig!

A hat jetzt wieder Berufung eingelegt.

Das ist sein gutes Recht und füllt das Konto seines Anwalts.

Ich finde das ganze sehr suspekt, zum Einen sehe ich A
vollkommen im Recht, zum Anderen, was sind das für
Verhandlungen ohne Zeugen? ohne das A dabei ist, Was sind das
für Anwaltskosten des Vermieters wenn dieser sich doch selbst
verteidigt hat UND wieso bekommt der Vermieter überhaupt
Recht?

Weil auch die Kosten der Gegenpartei vom Verurteilten zu tragen sind und weil die Kündigungsfrist einzuhalten ist und weil der Vermieter nicht gezwungen ist, einer voreitigen Mietauflösung bzw. einem Nachmieter zuzustimmen. Und weil die Nebenkostenabrechnung von der Kaution einbehalten werden darf…und weil viel zu früh der Rechtsweg bestritten wurde und und und…

VG
Mela

Hallo Mela,

A bezieht eine Wohnung als Nachmieter, mit dem Vermieter
vereinbart A mündlich, ob er auch einen Nachmieter suchen kann
wenn er auszieht. Vermieter stimmt dem zu.

Soweit Usus.

ja, ist es das? Also ich beauftrage einen Makler, wenn ich viel Zeit hab, dann such ich auch mal einen selbst. Manchmal läuft so etwas auch über Mundpropaganda. Ein Vormieter hat mir bisher noch kein Nachmieter gesucht. Also wenn’s wirklich Usus ist, so bin ich ganz schön abnormal.

Nun ist folgender Fall eingetreten:
A besteht seine Prüfung am 24.06.2010 und bekommt am
26.06.2010 700km entfernt einen Job, Start der Arbeit
24.08.2010.

Das tangiert das bestehende Mietverhältnis nicht im
Geringsten!

Na so pauschal auch nicht richtig, in einigen Fällen hat soetwas schon Auswirkungen auf ein Mietverhältnis.

A hat 20 Leute die sich die Wohnung anschauen. Nachdem A den
Interessenten alle Fragen gestellt hat (die der Vermieter
wissen wollte) überreicht er dem Vermieter die Liste. 7 von
den 20 streicht der Vermieter sofort weil es Ausländer sind.

Mit dieser Begründung verstößt der Vermieter gegen das AGG.
Dennoch steht ihm das Streichen frei, wenn er begründet in der
Sache ist (also AGG-konform) was schwer zu beweisen sein
dürfte.

Du weisst mehr als wir? Vermieter vermietet 50+ Einheiten?

Nun hat aber der Vermieter die Kontoauszüge nicht zugesendet,
an das Kautionsgeld kommt A nicht ran ohne die Auszüge (trotz
unterschrift). A beauftragt einen Anwalt (geht hier um 1.900
euro)

so schnell? der VM kann die Kaution zur Deckung der NK
einbehalten, bis diese max. 12 Mon danach erstellt wurde.

12 Monate nach Auszug? Blödsinn.

Also Usus sind 6 Monate,

Blödsinn, die 6 Monate rühren aus §548 Abs.1 BGB. Bis dahin kann der Vermieter die Kaution voll, danach zu einem angemessenem Teil zum Ausgleich eventueller NK-Nachzahlungen zurückhalten.

ab 18 darf jeder Verträge abschließen!

Ach ja? Was machen die unter 18-Jährigen? Mama zum Brötchen kaufen schicken?

Kopfschüttelnder Gruß

Joschi

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Hi

Also zum Verständniss, sry dafür.

Der Vermieter hat nichts bewiesen, nur gesagt das ALLE vorgeschlagenen Nachmieter nicht zumutbar waren.

Die Wahrheit ist,
der Vermieter hat sich bei keinem gemeldet UND A kann die interessenten als Zeugen bringen, nach Rücksprache mit diesen würden die das auch tun, denn keiner von denen hat probleme mit der schufa, ist arbeitslos, oder ausländer.

Und da der Vermieter ja gesagt hat, das diese Interessenten in Ordnung sind und er sich mit ihnen in Verbindung setzt.

Achja und der Vermieter hat auf der Kontoverfügung folgendes unterschrieben:

Hiermit bestätige ich, dass das Mietverhältniss zum 19.8.2010 beendet wird. Der Mieter erhält nun die Verfügung über das Kautionskonto.

Desweiteren hat er auch ein Abnahmeprotokoll unterschrieben, das die Wohnung in Ordnung ist und keiner renovierung bedarf.

und gegen diese Unterschrift sagt er eben das er „unter Druck“ gesetzt wurde und auch nicht wusste was er da unterschreibt.

(dieser mann vermietet mehrere Wohnungen und ist Arzt)…

Hallo Joschi2006,

A bezieht eine Wohnung als Nachmieter, mit dem Vermieter
vereinbart A mündlich, ob er auch einen Nachmieter suchen kann
wenn er auszieht. Vermieter stimmt dem zu.

Soweit Usus.

ja, ist es das? Also ich beauftrage einen Makler, wenn ich
viel Zeit hab, dann such ich auch mal einen selbst. Manchmal
läuft so etwas auch über Mundpropaganda. Ein Vormieter hat mir
bisher noch kein Nachmieter gesucht. Also wenn’s wirklich Usus
ist, so bin ich ganz schön abnormal.

Es geht hier um die vorzeitige Auflösung des Mietvertrages. Wenn ich die Frist einhalte, kann es mir wurscht sein.

Nun ist folgender Fall eingetreten:
A besteht seine Prüfung am 24.06.2010 und bekommt am
26.06.2010 700km entfernt einen Job, Start der Arbeit
24.08.2010.

Das tangiert das bestehende Mietverhältnis nicht im
Geringsten!

Na so pauschal auch nicht richtig, in einigen Fällen hat
soetwas schon Auswirkungen auf ein Mietverhältnis.

Welche denn?

A hat 20 Leute die sich die Wohnung anschauen. Nachdem A den
Interessenten alle Fragen gestellt hat (die der Vermieter
wissen wollte) überreicht er dem Vermieter die Liste. 7 von
den 20 streicht der Vermieter sofort weil es Ausländer sind.

Mit dieser Begründung verstößt der Vermieter gegen das AGG.
Dennoch steht ihm das Streichen frei, wenn er begründet in der
Sache ist (also AGG-konform) was schwer zu beweisen sein
dürfte.

Du weisst mehr als wir? Vermieter vermietet 50+ Einheiten?

Das hat damit nichts zu tun. Niemand darf wegen seiner Rasse…benachteiligt werden. Die Ablehnung, WEIL es Ausländer sind, darf der VM so nicht begründen.

Nun hat aber der Vermieter die Kontoauszüge nicht zugesendet,
an das Kautionsgeld kommt A nicht ran ohne die Auszüge (trotz
unterschrift). A beauftragt einen Anwalt (geht hier um 1.900
euro)

so schnell? der VM kann die Kaution zur Deckung der NK
einbehalten, bis diese max. 12 Mon danach erstellt wurde.

12 Monate nach Auszug? Blödsinn.

Also Usus sind 6 Monate,

Blödsinn, die 6 Monate rühren aus §548 Abs.1 BGB. Bis dahin
kann der Vermieter die Kaution voll, danach zu einem
angemessenem Teil zum Ausgleich eventueller NK-Nachzahlungen
zurückhalten.

Danke, so genau hab ich das nicht wiedergegeben.

ab 18 darf jeder Verträge abschließen!

Ach ja? Was machen die unter 18-Jährigen? Mama zum Brötchen
kaufen schicken?

Und auch diese Info hilft dem UP nicht weiter, ist aber korrekt.

VG
Mela

1 „Gefällt mir“

Hi,

Der Vermieter hat nichts bewiesen, nur gesagt das ALLE
vorgeschlagenen Nachmieter nicht zumutbar waren.

Die Wahrheit ist,
der Vermieter hat sich bei keinem gemeldet UND A kann die
interessenten als Zeugen bringen, nach Rücksprache mit diesen
würden die das auch tun, denn keiner von denen hat probleme
mit der schufa, ist arbeitslos, oder ausländer.

der Vermieter kann, muß aber nicht, die vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren. Wenn keiner dabei ist der ihm, aus was für Gründen auch immer, zusagt, dann ist das so, es sei denn im Mietvertrag wurde etwas anderes vereinbart:

http://www.anwaltshotline.org/Recht-Beratung/Mietrec…

Und da der Vermieter ja gesagt hat, das diese Interessenten in
Ordnung sind und er sich mit ihnen in Verbindung setzt.

Was aber nicht automatisch heißt, daß er einen dieser Nachmieter nehmen wird.

(dieser mann vermietet mehrere Wohnungen und ist Arzt)…

Was hat sein Beruf damit zu tun?

Gruß
Tina

Hallo Mela,

Na so pauschal auch nicht richtig, in einigen Fällen hat
soetwas schon Auswirkungen auf ein Mietverhältnis.

Welche denn?

bei längerfristigen Mietverträgen mit Restlaufzeiten von über einem Jahr kann der Vermieter einen Nachmieter nicht so ohne weiteres ablehnen, auch wenn dies nicht ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde.

Du weisst mehr als wir? Vermieter vermietet 50+ Einheiten?

Das hat damit nichts zu tun. Niemand darf wegen seiner
Rasse…benachteiligt werden. Die Ablehnung, WEIL es
Ausländer sind, darf der VM so nicht begründen.

Das stimmt einfach nicht. Das AGG greift nicht für Vermieter, welche nicht mehr als 50 Wohnungen vermieten (§19 Abs.5 AGG http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__19.html).

ab 18 darf jeder Verträge abschließen!

Ach ja? Was machen die unter 18-Jährigen? Mama zum Brötchen
kaufen schicken?

Und auch diese Info hilft dem UP nicht weiter, ist aber
korrekt.

Was jetzt? Dass unter 18-Jährige ihre Mama zum Brötchen kaufen schicken müssen?

Normalerweise schreibe ich hier nicht so besserwisserisch. Aber wenn du hier in einer solchen Form postest und dabei auch noch Unsinn verbreitest, so mußt du dir dann auch mal gefallen lassen, dass jemand deine Antwort zerpflückt.

Gruß

Joschi

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Hallo Joschi,

ich bemühe mich, kurz und treffend die Probleme des UP anzusprechen und zu erklären. Dass ich nicht auf den Taschengeldparagraphen eingehe, wenn es sich um einen Volljährigen handelt, dient meiner Meinung nach dem besseren Verständnis.

Wenn Du Anmerkungen hast oder Vervollständigungen, dann lese ich die gern. Wir sollten allerdings nicht aus den Augen verlieren, was das Thema ist.

…Auswirkungen auf ein Mietverhältnis.

Welche denn?

bei längerfristigen Mietverträgen mit Restlaufzeiten von über
einem Jahr kann der Vermieter einen Nachmieter nicht so ohne
weiteres ablehnen, auch wenn dies nicht ausdrücklich im
Mietvertrag vereinbart wurde.

Sorry, aber wie beschrieben, war das nicht der Fall, somit sehe ich keinen Sinn darin, den UP damit zu überfrachten.

Du weisst mehr als wir? Vermieter vermietet 50+ Einheiten?

Das hat damit nichts zu tun. Niemand darf wegen seiner
Rasse…benachteiligt werden. Die Ablehnung, WEIL es
Ausländer sind, darf der VM so nicht begründen.

Das stimmt einfach nicht. Das AGG greift nicht für Vermieter,
welche nicht mehr als 50 Wohnungen vermieten (§19 Abs.5 AGG
http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__19.html).

Das AGG stützt sich hier aufs Grundgesetz. Alle Menschen sind gleich.
Die Begründung des Vermieters bewegt sich meiner Meinung nach auf dünnem Eis, was aber nach Ergänzungen des UP sowieso unerheblich ist, da er auch die „deutschen“ potenziellen Nachmieter nicht mal angerufen hat.

ab 18 darf jeder Verträge abschließen!

Ach ja? Was machen die unter 18-Jährigen? Mama zum Brötchen
kaufen schicken?

Und auch diese Info hilft dem UP nicht weiter, ist aber
korrekt.

Was jetzt? Dass unter 18-Jährige ihre Mama zum Brötchen kaufen
schicken müssen?

Ich wollte darauf hinaus, dass es juristisch egal ist, ob jemand Arzt ist oder Student (in diesem konkreten Fall), wenn er einen Mietvertrag eingeht. Das aufgesetzte Schreiben des UP zeigt m.M. nach, dass der UP hier sehr wohl über Gegebenheiten des Mietrechts bescheid weiss (Wohnungsabnahme, Austritterklärung aus MV, etc)und die Tatsache (Größe der Personen und Beruf) nichts mit den Willenserklärungen zu tun hat. Daraus resultierte die saloppe o.g. Aussage.

Normalerweise schreibe ich hier nicht so besserwisserisch.
Aber wenn du hier in einer solchen Form postest und dabei auch
noch Unsinn verbreitest, so mußt du dir dann auch mal gefallen
lassen, dass jemand deine Antwort zerpflückt.

Es geht aber nicht darum, Antworten zu zerpflücken, explizit, im Mund zu verdrehen, sondern darum, dem Poster zu helfen.
Anmerkungen und Berichtigungen sind jederzeit berechtigt, sofern sie helfen und nicht verwirren - meine Meinung.
VG
Mela

Hallo Mela,

Das AGG stützt sich hier aufs Grundgesetz. Alle Menschen sind
gleich.

Du hast ne private Fassung des GG? Alle Menschen sind gleich?

Ne, sind sie nicht. Es gibt große und kleine, dicke und dünne, weibliche und männliche…

Die Begründung des Vermieters bewegt sich meiner Meinung nach
auf dünnem Eis,

Da liegst du leider daneben, tut er nämlich nicht.

Es geht aber nicht darum, Antworten zu zerpflücken, explizit,
im Mund zu verdrehen, sondern darum, dem Poster zu helfen.
Anmerkungen und Berichtigungen sind jederzeit berechtigt,
sofern sie helfen und nicht verwirren - meine Meinung.

Na, dann hoffe ich mal, dass mein Posting dir in der Bildung deiner Rechtsauffassung geholfen hat.

Gruß

Joschi

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Red ich denn chinesisch? ;p

Der Vermieter hat UNTERSCHRIEBEN dass das Mietverhältnis beendet ist, dies akzeptiert das Gericht nicht weil angeblich die Mieterin den Vermieter unter Druck gesetzt hat und der Vermieter auch nicht wusste was er da unterschreibt… Deswegen der Hinweiss mit dem Job und das er mehrere Wohnungen vermietet, als wenn jemand der Wohnungen vermietet und auch intelligent ist, nicht weiss was es heisst, „Hiermit wird das Mieterverhältnis zum 19.08 beendet“

Diese Schreiben wurde unter Zeugen unterschrieben, genau wie das Abnahmeprotokoll. Aber das Gericht hat die Zeugen einfach nicht geladen?!? und glaubt dem Vermieter ohne Zeugen

Ein mündlicher Vertrag ist btw. genau so gültig wie ein schriftlicher, und da es Zeugen für den mündl. Vertrag gibt, muss doch ein Gericht diese Zeugen hören und nicht einfach dem Vermieter glauben?!?

Wie ist das denn mit dem Job genau? Wenn man ansonsten arbeitslos würde, darf man vorzeitig aus dem Mietvertrag raus? Ist das ein Gesetz oder von Gericht zu Gericht unterschiedlich?

Hallo,
der Mieter kann durchaus seine Kaution bekommen. Wenn die Kuendigungszeiten klar sind, oder nach den 3 Monaten Kuendigungsfrist, wenn dann keine Schaeden repariert werden muessen, wenn die Nebenkostenabrechnung erstellt ist. Falls wie ueblich die Wasserkosten oder irgend ein anderer Posten zum 31.12. abgerechnet werden, eventuell dann die Heizkosten ueber eine Firma bis Mai abgerechnet sind, und ansonsten alles klar ist, pflichtgemaess meist spaetestens bis 31.12. in diesem Fall 2011, dann duerfte ein Grossteil der Kaution oder alles zurueckkommen. Ausser der Vermieter ist genervt oder sieht Mietschulden kommen. In diesem Fall mag er sich vielleicht nicht beeilen und es kann bis uebernaechste Weihnachten dauern.
Viele Mieter traeumen von Kautionsrueckgabe gegen Schluessel und wollen gar dieselbe Kaution vor / beim Auszug schon gleich in die naechste Wohnung geben.
Gruss Helmut

Hi,

das Problem sind nicht Reparaturen oder Nebenkosten.
Reparaturen gabs keine (Abnahmeprotokoll mit Unterschrift)
Nebenkosten gabs keine, Vermieter hat schriftlich bestätigt das er auf die Nebenkostenabrechnung verzichtet, das er die Küche zu einem günstigem Preis übernommen hat.

Es geht einzigst und alleine darum, das der Vermieter seine Miete haben will, obwohl er schriftlich unterschrieben hat, dass das Mietverhältnis beendet ist. Zudem hat er sich für Nachmieter entschieden, sich aber dann einfach nicht mehr darum gekümmert…

und jetzt behauptet er,
Er wurde gezwungen Protokoll und Mietbeendigung zu unterschreiben.
Er habe alle Nachmieter abgelehnt, da diese Schufa einträge hätten (was er vor Gericht nicht beweisen konnte)

Im Gegensatz dazu, konnte Person A Zeugen benennen, die unterschriebenen Papiere vorzeigen usw.

Das Gericht hat trotzdem dem Vermieter geglaubt und Person A ebend verpflichtet die Monatsmieten zu bezahlen.

Warum? ich verstehe es nicht, deswegen ist Person A jetzt auch in Berufung… aber die Kosten steigen und steigen… wie kann der Vermieter überhaupt Recht bekommen?

grüße

Was ist jetzt so schwierig?
Im Namen des Volkes hat ein studierter Mensch festgelegt was zu gelten hat.
Hier im Forum tummeln sich viele juristische Laien, Juristen vllt sogar der eine oder andere Richter. Was nützt von hier ein Aufschrei der Entrüstung (der so ja nicht gekommen ist)? Nichts.
Gehe in die Berufung, zahle vorab, mit der Hoffnung irgendwann etwas davon zurückzubekommen, oder füge dich in das vorhandene Urteil.

vnA

Hi

Berufung hat Person A ja beantragt.

Es geht einfach darum wie so etwas möglich ist?
Wie kann eine Richterin zeugen ablehnen, Verträge ablehnen, aber jemand anderem der keinerlei Beweise hat, nur sein Wort, glauben?

Ich dachte es gäbe evtl. eine Möglichkeit zu erfahren, 1. warum ein Richter das darf. 2. Was man gegen solch eine Willkür tun kann. 3. Ob man dann auf diesem Weg, z.B. wegen Verfahrensfeler oder sowas statt einer kostspieligen Berufung eine neue Verhandlung machen kann, und die Kosten für das Fehlverhalten der Richterin dem Staat zur Last gelegt werden.

Denn ich pers. dachte immer das in Deutschland ein Zeuge immer geladen wird und das schriftliche Verträge gültigkeit haben. Jedoch scheint diese Richterin weil ihr der Vermieter gefällt oder sonstwas, dies alles nicht gelten zu lassen…

grüße

Ein Richter wertet im Zivilrechtsstreit die vorgebrachten Beweismittel. Er tut dies nur auf Antrag und nicht aus eigenem Antrieb.
Ich will von dem da das und das. Bewiesen wird damit.
Es könnte auch sein, dass der VM einen Urkundenprozess beantragt hat http://de.wikipedia.org/wiki/Urkundenprozess
Was hat denn der RA in diesem fiktiven Fall gesagt?