Hallo zusammen:
Frage:
A bezieht eine Wohnung als Nachmieter, mit dem Vermieter vereinbart A mündlich, ob er auch einen Nachmieter suchen kann wenn er auszieht. Vermieter stimmt dem zu.
A erklärt dem Vermieter das er sich im Studium befindet, dieses mit Abschluss im Juni endet. A hofft natürlich das er Arbeit findet um dort wohnen zu bleiben, kann es aber nicht versprechen. Vermieter sagt dazu kein Problem.
Nun ist folgender Fall eingetreten:
A besteht seine Prüfung am 24.06.2010 und bekommt am 26.06.2010 700km entfernt einen Job, Start der Arbeit 24.08.2010.
Sofort schreibt A die Kündigung der Wohnung, ruft dem Vermieter auch noch an und vereinbart, das A eine Zeitungsanzeige startet und Nachmieter sucht. Vermieter ist einverstanden.
A hat 20 Leute die sich die Wohnung anschauen. Nachdem A den Interessenten alle Fragen gestellt hat (die der Vermieter wissen wollte) überreicht er dem Vermieter die Liste. 7 von den 20 streicht der Vermieter sofort weil es Ausländer sind. Mit den anderen 13 wird er sich in Verbindung setzen.
Am 19.08.2010 verabschiedet sich A von dem Vermieter, Vermieter unterschreibt die Kontoverfügung und wünscht viel Glück beim neuen Job, die Kontoauszüge schickt er noch zu.
Soweit alles Prima, für A ist die Sache erledigt.
Nun hat aber der Vermieter die Kontoauszüge nicht zugesendet, an das Kautionsgeld kommt A nicht ran ohne die Auszüge (trotz unterschrift). A beauftragt einen Anwalt (geht hier um 1.900 euro)
Und jetzt wird es noch kurioser!
Es gab gar keine richtige Verhandlung, der Anwalt von A und der Vermieter (nicht anwaltlich vertreten) treffen sich zu einer „gütevereinbarung“ Vorsitz hat aber eine Richterin.
Nachdem sich die Richterin alles von A´s Anwalt angehört und die Vermieter Version (der angeblich von nichts wusste und so von A unter druck gesetzt wurde zum unterschreiben der Kontoverfügung) (vermieter ist ein Mann 1,90groß stark gebaut und ist Arzt, A ist eine Frau 1,60 zierlich und studentin…)
A wurde in dieser „Güteverhandlung“ verurteilt 1.300 euro zu bezahlen, dazu 90% der Gerichtskosten 420 euro und 100% der Anwaltskosten 330 euro vom Vermieter zu tragen.
Macht insgesamt 2050 euro…
A hat sich damit nicht einverstanden erklärt … logisch…
und nun kam ein schreiben das A verurteilt wurde per Gerichtsverfahren diese Summe zu bezahlen (gleiche Richterin wie in der Güteverhandlung und keinerlei Zeugenladung)
A hat jetzt wieder Berufung eingelegt.
Jetzt kam ein Schrieb von dem Gericht das A 430€ Prozesskosten zu bezahlen hat sowie die Prozesskosten des Vermieters für die Berufung?
Ich finde das ganze sehr suspekt, zum Einen sehe ich A vollkommen im Recht, zum Anderen, was sind das für Verhandlungen ohne Zeugen? ohne das A dabei ist, Was sind das für Anwaltskosten des Vermieters wenn dieser sich doch selbst verteidigt hat UND wieso bekommt der Vermieter überhaupt Recht?
Bitte gebt ein paar Infos, Meinungen, Ratschläge.
grüße
destiny
danke werde das A mal mitteilen.