Hallo,
unsere momentane Mietwohnung steht zum Verkauf an. Sie liegt sehr zentral in einer großen Stadt, allerdings direkt an den Bahngleisen vor dem Hauptbahnhof. Dies ergibt einen Geräuschpegel, bei dem man nachts nie bei offenem Fenster schlafen kann - je nach Zug klirren auch mal die Gläser.
Nun frage ich mich, wie sich die Lautstärke der Schiene auf den Kaufpreis auswirkt. Lässt sich so was in Prozenten ausdrücken?
Zentrale Lage - 15 % beispielsweise oder so? Oder dominiert die Citylage automatisch den Kaufpreis?
Danke & Gruß
Marie
je nach Zug klirren auch mal die Gläser.
Nun frage ich mich, wie sich die Lautstärke der Schiene auf
den Kaufpreis auswirkt. Lässt sich so was in Prozenten
ausdrücken?
Zentrale Lage - 15 % beispielsweise oder so? Oder dominiert
die Citylage automatisch den Kaufpreis?
Hallo Marie,
es gibt begehrte Lagen in Außenbezirken, teurer als 1A-Lagen in der Innenstadt. Citylage ist nicht alles. Es gibt in wohl jeder Innenstadt sehr gute Wohnlagen und kaum hundert Meter Luftlinie entfernt finden sich Quartiere, wo man nicht tot über’n Zaun hängen möchte. Schließlich sind Preis und die Bereitschaft, Unannehmlichkeiten in Kauf zu nehmen, vom örtlichen Wohnungsmarkt abhängig. Pauschale Aussagen sind also nicht möglich. Durch massive Lärmbeeinträchtigung wird der Kreis der Kaufinteressenten gewiß kleiner. Das kann bis zur Unverkäuflichkeit gehen, wenn es genügend andere Wohnungen gibt. Ein Verkäufer wird die Wohnung als zentral gelegen mit besten Verkehrsanbindungen beschreiben. Viele Leute werden solche Wohnung aber nicht einmal geschenkt haben wollen.
Letztlich ist allein entscheidend, ob sich ein Käufer findet und was der bereit ist, für die Wohnung auszugeben. Genau das ist dann der Wert der Wohnung. Jede andere Wertermittlung ist das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben steht.
Gruß
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
danke für deine Antwort. Wir als Mieter haben das Vorkaufsrecht und werden in ca. 6 bis 8 Wochen ein Angebot erhalten. Ich frage mich nur, wie wir den Umstand der Lautstärke argumentativ für uns nutzen können.
Gruß
Marie
Wir als Mieter haben das
Vorkaufsrecht und werden in ca. 6 bis 8 Wochen ein Angebot
erhalten. Ich frage mich nur, wie wir den Umstand der
Lautstärke argumentativ für uns nutzen können.
Hallo Marie,
je nach örtlichem Wohnungsmarkt und Mietniveau kann schon allein die Tatsache, daß eine Wohnung vermietet ist, den Preis erheblich drücken. Ein Käufer muß immerhin den bestehenden Mietvertrag übernehmen und kann die Wohnung jedenfalls absehbar nicht selbst nutzen. Und eine Wohnung als reine Kapitalanlage ist eine schwierige Sache, zumal dann, wenn es die beschriebenen Lärmbeeinträchtigungen gibt. Mancher Anleger erwirtschaftet mit solchem Objekt nicht einmal seine Zinsen.
Wenn Du mit der Beeinträchtigung auf Dauer leben magst, unterbreite ein sehr niedriges Angebot. Sehe aber nicht nur Deine Wohnung, sondern unbedingt das ganze Haus mit allen Außenanlagen, denn auch dafür wirst Du als Wohnungseigentümerin anteilig zuständig. Sieh Dir die anderen Wohnungseigentümer im Haus an. Als Miteigentümerin bist Du mit denen so gut wie verheiratet. Jedenfalls kannst Du Dich von unliebsamen Mitbewohnern nicht mal eben trennen. Berücksichtige auch, was die Hausverwaltung taugt. Bei größeren Wohnanlagen hast Du alleine keine Chance, den Hausverwalter abzuwählen. Gehe auch zum örtlichen Bauamt und lasse Dir erzählen, was in unmittelbarer Umgebung an Baumaßnahmen geplant ist. Womöglich erfährst Du dort Dinge, die Dich sofort das Weite suchen lassen.
Viel argumentieren mußt Du nicht. Für den Verkäufer sind vorgebrachte Argumente nur füllender Wortmüll. Er braucht eine Zahl und sonst nichts. Wenn er unbedingt verkaufen will oder muß und niemand bietet mehr, kannst Du ein (lautes) Schnäppchen machen.
Gruß
Wolfgang
Hallo Marie,
Wolfgang hat jene Hinweise bereits gegeben, dass es auf das Interesse eines Interessenten ankommen wird, was dieser akzpetiert.
Bei einem Gutachten würde zwischen 10 und 15 % des Wertes als Abzug vorgenommen. Die Empfehlung von Wolfgang durchaus annehmen, ein günstiges Kaufangebot abzugeben, jedoch nicht weniger als 18 % des Kaufpreises. Ihr könnt euch dann immer noch einigen.
Grüsse Günter
unsere momentane Mietwohnung steht zum Verkauf an. Sie liegt
sehr zentral in einer großen Stadt, allerdings direkt an den
Bahngleisen vor dem Hauptbahnhof. Dies ergibt einen
Geräuschpegel, bei dem man nachts nie bei offenem Fenster
schlafen kann - je nach Zug klirren auch mal die Gläser.
Nun frage ich mich, wie sich die Lautstärke der Schiene auf
den Kaufpreis auswirkt. Lässt sich so was in Prozenten
ausdrücken?
Zentrale Lage - 15 % beispielsweise oder so? Oder dominiert
die Citylage automatisch den Kaufpreis?
Danke & Gruß
Marie
Hallo Günter,
vielen Dank für den konkreten Tipp!
Gruß
Marie
danke für deine Antwort. Wir als Mieter haben das
Vorkaufsrecht und werden in ca. 6 bis 8 Wochen ein Angebot
erhalten.
Wodurch hast du denn ein Vorkaufsrecht?
Wenn es wirklich eines ist (z.B. erster Verkauf nach Umwandlung oder vertraglich vereinbart), sind die Regeln für die Wahrnehmung dieses Rechts festgelegt. Da bleibt kein Platz zum Argumentieren!
Falls der Vermieter in seiner ,für diesen Personenkreis typischen, netten Art gesagt hat - ich will verkaufen, ich mache euch liebe Mieter als Erste ein Angebot, sind die Überlegungen richtig. Das ist dann aber kein „Vorkaufsrecht“
Hallo,
es handelt sich um eine ehemalige Bahnwohnung, die jetzt privatisiert wird. Und meines Wissens haben wir als Mieter eben dieses besagte „Vorkaufsrecht“. Was immer das dann bedeutet …
Danke & Gruß
Marie