Hi, ich hoffe ihr könnt mir schnell helfen:
Für ein Referat über den Lagebericht möchte ich Angaben ob die jeweiligen Bestandteile (Berichte) Wahlrecht oder Pflichtbestandteil sind.
§289 Abs. 1 und 3 sind Pflicht, Abs. 2 Wahl.
Aber wie sieht es mit Abs. 4, 5 und § 289a aus?
Vielen Dank im Voraus!!