Lagebericht: Wahl oder Pflichtbestandteil

Hi, ich hoffe ihr könnt mir schnell helfen:

Für ein Referat über den Lagebericht möchte ich Angaben ob die jeweiligen Bestandteile (Berichte) Wahlrecht oder Pflichtbestandteil sind.

§289 Abs. 1 und 3 sind Pflicht, Abs. 2 Wahl.

Aber wie sieht es mit Abs. 4, 5 und § 289a aus?

Vielen Dank im Voraus!!

Hallo,

Aber wie sieht es mit Abs. 4, 5 und § 289a aus?

das ist ja schon mehr eine Frage für das Brett „deutsche Sprache“…

„Ist“ und „haben“ sind doch eindeutige Handlungsanweisungen, oder nicht?

Gruß
C.