Hallo,
immer mal wieder besuche ich einen (mir noch unbekannten) Friedhof um nach dem Grab eines Verwandten, Arbeitskollegen oder sonst einer mir bekannten Person zu sehen, zu suchen.
Das ist oft mühsam und noch öfter nicht von Erfolg gekrönt.
Kann mir mal jemand sagen, warum da nirgends (dieses NIRGENDS stört mich fast am meisten) ein Plan aushängt, wo wer liegt?
Daß das der Friedhofsverwaltung zusätzliche Arbeit macht ist schon klar. Aber, was ist denn das für ein Argument? Denn, wenn man alles abschaffte oder unterließe, was Arbeit macht, warum haben wir dann, ins Extrem überspannt, überhaupt Friedhöfe? Zumachen, planieren, und man hätte sich alles gespart.
Das Nichtvorhandensein eines solchen Planes kann nicht dumm genug begründet werden: Neulich suche ich das Grab meines vor langer Zeit verstorbenen Paten, und der Mensch vom Friedhof, den ich mal glücklicherweise und zufälligerweise getroffen habe (denn meist ist ja keiner da) wollte sogar auf Datenschutz abheben… Daß ich nicht lache.
Das Nichtvorhandensein eines solchen Planes kann nicht dumm
genug begründet werden: Neulich suche ich das Grab meines vor
langer Zeit verstorbenen Paten, und der Mensch vom Friedhof,
den ich mal glücklicherweise und zufälligerweise getroffen
habe (denn meist ist ja keiner da) wollte sogar auf
Datenschutz abheben… Daß ich nicht lache.
Äh, ja, sorry, aber die Begründung ist goldrichtig. Das Persönlichkeitsrecht wirkt nach dem Ableben fort, und dazu gehört auch, dass Behörden auch auf dem Friedhof keine personenbezogenen Daten an jedermann weitergeben dürfen.
Aber das tun sie denn eben doch, indem die Namen auf den Grabsteinen stehen und meist noch einiges mehr! Und was hat das, WO einer liegt, mit einem „personenbezogenen Datum“ zu tun?
Das erinnert mich gar zu stark an die Situation von vor vielleicht 20 Jahren: wenn man da bei der Teelfonauskunft (damals wohl noch bei der Post) eine Telefonnummer erfragt hatte und nachfragte, ach, können sie mir bitte auch die Adresse geben, dann hörte man: Geht leider nicht, dürfen wir nicht, Datenschutz.
Alles Lüge, man wollte sich die Mühe sparen. Kurze Zeit später, als sich zeigte, daß man Geld damit verdienen kann, konnte man plötzlich gar nicht lang genug fragen… Von Datenschutz keine Spur mehr.
Gruß Antal
Gruß Antal
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Aber das tun sie denn eben doch, indem die Namen auf den
Grabsteinen stehen und meist noch einiges mehr!
Das machen aber nicht die Behörden, sondern die Angehörigen, und die sind in der Gestaltung frei. wenn zum Beispiel Gustav Karl Ernst August Friedrich Wilhelm Meyer zu Brinkheide-Kampschulte (* 12. 8. 1908, + 3. 6. 2007) stirbt, der sein Leben lang als „Bauer Moppel“ bekannt war, darf „Bauer Moppel 1908 -2007“ auf dem Grabstein stehen.
Und was hat
das, WO einer liegt, mit einem „personenbezogenen Datum“ zu
tun?
„Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person“ (§ 3 Abs. 1 BDSG). Der Friedhosmann darf Dir noch nicht einmal mitteilen, ob Dein Pate überhaupt gestorben ist.
Alles Lüge, man wollte sich die Mühe sparen. Kurze Zeit
später, als sich zeigte, daß man Geld damit verdienen kann,
konnte man plötzlich gar nicht lang genug fragen… Von
Datenschutz keine Spur mehr.
Dashast Du falsch beobachtet. Der gesetzliche Rahmen hat sich seitdem gewandelt.
Alles Lüge, man wollte sich die Mühe sparen. Kurze Zeit
später, als sich zeigte, daß man Geld damit verdienen kann,
konnte man plötzlich gar nicht lang genug fragen… Von
Datenschutz keine Spur mehr.
Dashast Du falsch beobachtet. Der gesetzliche Rahmen hat sich
seitdem gewandelt.
Ich habe das Zitat „daß man Geld damit verdienen kann“ so interpretiert, daß da nach der Injektion von ein wenig Bakschisch eine übergroße Redseligkeit eintrat.
Aber das wäre eine andere Baustelle.