Lager Container Problem Betrug

Sehr geehrte Damen und Herren-

seit 2001 haben meine Eltern, in ihren 80gern, einen Container in Daglfing gemietet, der ihre/unsere Moebel, Hausrat,etc lagert.

Meine Mutter hat schwer Alzheimer und mein Vater hatte einen schweren Herzinfarkt und verbringt seine Genesung bei mir, es ist ihm unmoeglich, zu reisen .

Ich habe vor ein paar Jahren die Kripo kontaktet, nachdem es eine Berichtwelle ueber korrupte Lager gab und sich die Firma ploetzlich nicht meldetete - kein Telefon,keine email ging, selbst die Webseite gab es nicht mehr und meine PayPal Ueberweisung kam zurueck. Dabei stellte sich heraus, dass die Firma umgezogen war und es einfach nicht fuer noetig hielt, uns das und die neuen Anschriften/Nummern mitzuteilen.
Es wurde uns mitgeteilt, dass der Container eine Tuer nur angelehnt und nicht verschlossen habe. Der Besitzer der Firma beauftragte den Hausmeister, ein firmeneigenes Schloss zur Sicherung anzubringen. Niemand war dort gewesen,um die Tuer offen zu lassen, das war merkwuerdig; wir schickten einen Freund von mir also hin, um mal nach dem Rechten zu sehen und ein neues Schloss anzubringen. Der tat das auch ca 3 Monate spaeter. Dabei wurde ihm vom Hausmeister mitgeteilt, dass in den Container " eingebrochen" worden sei und „unzaehlige Kartons ueberall vor dem Container lagen“. Monate spaeter also, erst als wir einen Besuch ankuendigten, wurde uns das lapidar mitgeteilt. Wir haben,trotz Anfrage, nie Details , einen Polizeibericht erhalten, noch irgendwelche Infoanfragen der Versicherung des Lagers.
Ich bat 2 Bekannte von mir, zum Container zu fahren vor einem Monat, um mal wieder nach dem „Rechten“ zu sehen.
Der Besitzer der Firma bestaetigte schriftlich,am 2. September, dass ein Zugang fuer sie unproblematisch sein wuerde. Als meine Bekannten hinfuhren, wurde ihnen vom Hausmeister der Zutritt verweigert, mit der Begruendung , dass die „Kripo den Container versiegelt“ habe, weil mein Vater von der „Kripo gesucht wuerde wegen einiger Delikte, incl Drogen " und in die USA „geflohen“ sei.
( mein Vater ist Zahnarzt i.R.,rechthschaffen, trinkt noch nicht einmal Alkohol, mir blieb die Luft weg).
Der Besitzer kam aus dem Urlaub 3 Wochen spaeter und meine Bekannten gingen nochmals zum Lager. Diesmal lies man sie problemlos hinein und sie machten Fotos… Es stellte sich heraus, dass viele wertvolle Dinge, wie echte, antike Perserteppiche, Umzugskisten und antike Moebelstuecke, fehlen.( Wir haben praezise Lagerlisten mit dem Bestand bei Einlagerung)
Auch sind ca 30 Kartons von der Firma ungefragt,unauthorisiert und voellig unverstaendlich in ein anderes Lager gebracht worden- angeblich lagen sie vor unserem Container nach dem " Einbruch“ - warum sie ueberhaupt in einen anderen Container gebracht wurden,und,statt in unseren zureuckgestellt, wie mehrmals aufgefordert, dort immer noch unzugaenglich gelagert sind, wird und wurde nicht erklaert. Es kommt keine Reaktion auf derartige Fragen.
Beim Nachsehen letzte Woche, berichten meine Bekannten gestern, dass die gelagerten Dinge nass/feucht sind, es riecht entsetzlich, der Container ist undicht, alles ist verschimmelt , Buecher, Kleidung, Photos, Ledersachen…die antiken Holz Truhen und - Schraenke verzogen. Der Besitzer der Firma hatte mir auf meine vielfachen Anfragen in den Jahren, immer wieder (schriftlich) versichert, dass alles trocken,sicher und unversehrt sei.
Aus der enormen Entfernung kann ich selbst nicht bei dieser Firma vorstellig werden - was sie wissen, deshalb wohl auch diese traege, unprofessionelle Geschaeftsfuehrung. Ich weiss die Rechtslage nicht, was die Handhabung der unauthorisierten Umlagerung, Versicherung, Zerstoerung des Lagergutes durch undichten Container,nicht gemeldeten Diebstahl plus Verleumdung angeht?. - was haben wir fuer Optionen? Wofuer kann der Vermieter haftbar, verantwortlich gemacht werden?
Was kann getan/unternommen werden? Wer kann mir das sagen?

Ich bedanke mich ganz herzlich fuer Ihre Zeit und Hilfe-

Hochachtungsvoll!

Ist meien Antwort angekommen?
MFG
Mike

Ist meien Antwort angekommen?
MFG
Mike

Nein! habe keine Antwort gesehen!
mfg
[email protected]

Ist meien Antwort angekommen?
MFG
Mike

ja, danke - hilft mir aber letzendlich nicht weiter, denn ich weiss immer noch nicht, welche Optionen wir konkret haben, wie die Rechtslage aussieht, was die gesetzlich vorgeschriebenen Normen sind - man kann ja viel in einen Vertrag schreiben,was dann letzendlich nicht gilt ,weil das Gesetz den Vertrag bricht und nicht umgekehrt. Sind Containerlager gesetzlich verpflichtet, Versicherungen abzuschliessen? Was sind ihre Pflichten? Ich hoere immer nur, was MEINE Pflichten sind, aber nichts von Verantwortlichkeit der Lagerfirma.
Mein Vater findet den Vertrag nicht und die Firma stellt sich taub,schickt keine Kopie.
mfg

Guten Morgen,

Als Lagerhalter hat er natürlich auch Pflichten.

Haftung
Die Haftung des Lagerhalters und seiner Leute für Verlust oder Beschädigung des eingelagerten Gutes bestimmt sich nach § 475 HGB.

Es handelt sich um eine Obhutshaftung für vermutetes Verschulden des Lagerhalters vom Zeitpunkt der Übernahme des Gutes bis zu dessen Ablieferung. Diese Haftung trifft den Lagerhalter auch dann, wenn er das Gut nach § 472 Abs.2 HGB bei einem Dritten eingelagert hat (§ 475 Satz 3 HGB).

Von dieser Haftung kann sich der Lagerhalter nur mit dem von ihm zu beweisenden Nachweis entlasten, dass der gleiche Schaden auch durch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns (§ 347 HGB) nicht hätte abgewendet werden können (§ 475 Satz 2 HGB).

Umfang der Haftung:
Die Haftung des Lagerhalters ist von Gesetzes wegen nicht nach oben hin limitiert!

Allerdings haftet der Lagerhalter nur für Güterschäden einschließlich von Vermögensschäden, wenn diese durch den Verlust oder die Beschädigung des Gutes entstanden sind.

Das dürfte für sie relevant sein, weil ja auch antike oder wertvolle Stücke beschädigt sind.

Die Regelungen zur Haftung des Lagerhalters sind dispositiv (= abänderbar) auch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Als klassische abweichende AGB sind hierbei die ADSp zu erwähnen.
Da könnte dan der Pferdefuss kommen, wenn sich der Vermieter bei der Haftung auf SZR (Sonderziehungsrecht) beruft.
Haftungsbeschränkungen der Haftung des Lagerhalters gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) sind -wie immer- nur sehr eingeschränkt möglich (vgl. dazu §§ 305 ff. BGB).

Ihr Vater, oder Sie als sein Bevollmächtigter, sollten ihr Eigentum per Fristsetzung herausfordern.
Dann woanders einlagern.
So haben Sie wenigstens eine aktuelle Inventarliste,und eine Basis für eine eventuelle Klage.
Bei uns im Ruhrgebiet gibt es mittlerweile Garagenparks, Shurguard ist auch schon an einigen Orten vertreten.
Die vermieten trockenen sauberen Lagerraum.

Aber wie es speziell jetzt aussieht, wenn man einen Container anmietet, bin ich überfragt.
Ob da dann das Mietrecht anwendbar ist oder HGB, ich bin da kein Jurist nur Fachkraft für Lagerlogistik.
Wir arbeiten nur nach HGB.

Ob der nur den Raum zur Verfügung stellt, und für den Inhalt des Containers ausschließlich der Einlagerer verantwortlich ist.

Da Ihr Vater den Vertrag nicht findet, empfehle ich doch dringend einen Anwalt zu beauftragen.

Wie gesagt, die Sendung „Akte“ von SAT 1 greift gerne
solche Themen auf. Vielleicht wäre das noch eine Option?
MFG

Guten Morgen!
herzlichen dank! Das ist sehr informativ.
Evtl koennen die fehlenden Details im Netz recherchiert werden. Auch der Tip mit SAT ist fabelhaft. Ich bedanke mich auf’s Herzlichste.

mfg