Mal angenommen, jemand betreibt ein kleines Ladenlokal mit zB Kosmetik oder ähnlichem.
Seit vielen Jahren wird in der EÜR nicht nur die Ladenmiete, sondern auch noch die Miete für einen unbeheizbaren Lagerraum angegeben und wurde immer problemlos als betriebliche Ausgabe anerkannt.
Nach Abgaben der letzten Steuererklärung entscheidet das FA plötzlich diese Lagermiete jetzt als Privatentnahme zu behandeln.
Darauf steigen die festgesetzten Steuern so an, das eine Insolvenz des ohnehin nicht so gut laufenden Geschäfts zu befürchten ist. Und das obwohl es eigentlich gerade aufwärts geht.
Darf das FA einfach so umentscheiden das ein Lagerraum nicht (mehr)erfoderlich ist obwohl im Geschäft selbst kein Platz für zB den Firmeneigenen Messestand und ähnliches ist?
Und gibt es eigentlich auch Steuerberater die auf Kleinunternehmer spezialisiert sind anstatt diese als zu kleinen Kunden möglichst abzuwimmeln? Wo/wie kann man so einen finden?
Darf das FA einfach so umentscheiden das ein Lagerraum nicht
(mehr)erfoderlich ist obwohl im Geschäft selbst kein Platz für
zB den Firmeneigenen Messestand und ähnliches ist?
nein, das machen die auch nicht einfach so, sondern normalerweise im rahmen einer aussenprüfung. es muss also einen gewissen „vorlauf“ zu dieser entscheidung geben, schriftverkehr oder ähnliches. einfach so „streichen“ wie z.b werbungskosten bei der anlage N tut das amt so was jedenfalls idr nicht…
wenn der lagerraum betrieblich genutzt wird, steht einem abzug ala betriebsausgabe jedenfalls nichts entgegen, von daher wäre es wichtig zu wissen, wie die entscheidung des amtes zustande kommt…
Und gibt es eigentlich auch Steuerberater die auf
Kleinunternehmer spezialisiert sind
m.e. nicht, aber man kann sich einen suchen, der ganz neu am start ist, die nehmen meistens jeden…
Wie diese Entscheidung zustandekommt ist nicht nachvollziehbar. Es gab keine Aussenprüfung oder sowas. Lediglich die Mietverträge wurden schriftlich angefordert und dann wurde ein Steuerbescheid erstellt.
wenn der lagerraum betrieblich genutzt wird, steht einem abzug
ala betriebsausgabe jedenfalls nichts entgegen, von daher wäre
es wichtig zu wissen, wie die entscheidung des amtes zustande
kommt…
Wie diese Entscheidung zustandekommt ist nicht
nachvollziehbar. Es gab keine Aussenprüfung oder sowas.
Lediglich die Mietverträge wurden schriftlich angefordert und
dann wurde ein Steuerbescheid erstellt.
und gibt es eine erläuterung zu der nichtanerkennung der kosten ?
sicher wurde Einspruch eingelegt, aber eine Begründung bekommt man deswegen ja wohl auch nicht. Es gibt keine Erläuterung, auf die schriftliche Anforderung einer solchen wurde nicht reagiert.
Nach dem Einspruch kam dann ein neuer Bescheid mit wieder anderen Zahlen die sich ohne Erklärung aber nicht verstehen lassen.
Auch dagegen ist wieder Einspruch eingelegt, nur wie soll man den begründen?
Die schriftliche Bitte um einen Termin zum persönlichen Gespräch wurde auch ignoriert.
wenn der lagerraum betrieblich genutzt wird, steht einem abzug
ala betriebsausgabe jedenfalls nichts entgegen, von daher wäre
es wichtig zu wissen, wie die entscheidung des amtes zustande
kommt…
Wie diese Entscheidung zustandekommt ist nicht
nachvollziehbar. Es gab keine Aussenprüfung oder sowas.
Lediglich die Mietverträge wurden schriftlich angefordert und
dann wurde ein Steuerbescheid erstellt.
und gibt es eine erläuterung zu der nichtanerkennung der
kosten ?
warum wurde keine einspruch eingelegt ?
sicher wurde Einspruch eingelegt, aber eine Begründung bekommt
man deswegen ja wohl auch nicht.
also mal der reihe nach:
das finanzamt ist bei abweichender veranlagung gesetzlich verpflichtet die änderungen schriftlich zu erläutern. zu einer erläuterung bekommt man idr auch eine begründung geliefert.
auf grund dieser begründung legt man dann einen einspruch ein, oder man lässt es, weil das amt recht hatte.
dann muss das amt den einspruch zeitnah bearbeiten, strittige steuern werden normalerweise ausgesetzt, solange der einspruch läuft. entweder lehnt das amt den einspruch jetzt ab, dann auch wieder nur mit begründung, oder es entspricht dem antrag/ einspruch.
die frage wäre jetzt, wo genau die sache schief gelaufen ist und wer da seinen pflichten nicht nachgekommen ist.
Es gibt keine Erläuterung,
auf die schriftliche Anforderung einer solchen wurde nicht
reagiert.
Nach dem Einspruch kam dann ein neuer Bescheid mit wieder
anderen Zahlen die sich ohne Erklärung aber nicht verstehen
lassen.
s.o.
Auch dagegen ist wieder Einspruch eingelegt, nur wie soll man
den begründen?
Die schriftliche Bitte um einen Termin zum persönlichen
Gespräch wurde auch ignoriert.
mal angerufen ?
hier geht es m.e. um schlechte kommunikation, egal aus welcher richtung…
Auch dagegen ist wieder Einspruch eingelegt, nur wie soll man
den begründen?
Die schriftliche Bitte um einen Termin zum persönlichen
Gespräch wurde auch ignoriert.
mal angerufen ?
hier geht es m.e. um schlechte kommunikation, egal aus welcher
richtung…
gruß inder
Ja, schlechte Kommunikation trifft es. Ein Anruf erfolgte noch vor der schriftlichen Bitte um einen Termin, ein persönliches Erscheinen wurde aber nicht gewünscht.