Lagern erlaubt

Moin Moin,

da ich vermute, dass es sich um Amtssprache handelt, frage ich hier. In einem benachbarten Naturschutzgebiet gibt es eine Fläche, die als Freizeitfläche ausgeweisen ist. Dort steht auch „lagern erlaubt“. Was bedeutet das? Dass man eine Picknickdecke aufschlagen darf, dass man tagsüber ein Zelt aufbauen darf, dass man dort (ohne Zelt) übernachten darf, oder dass man auch dort im Zelt übernachten darf? Es ist außerdem Hamburger Gelände.

Alles Gute wünscht
Michael

Hallo Michael,
am einfachsten ist es, wenn du bei der Stadtverwaltung (Ordnungsamt) nachfragst, was damit gemeint ist. Auf diese Weise hast du dann eine ganz genaue Auskunft.

Liebe Grüße von
Helga

da ich vermute, dass es sich um Amtssprache handelt, frage ich
hier. In einem benachbarten Naturschutzgebiet gibt es eine
Fläche, die als Freizeitfläche ausgeweisen ist. Dort steht
auch „lagern erlaubt“. Was bedeutet das? Dass man eine
Picknickdecke aufschlagen darf, dass man tagsüber ein Zelt
aufbauen darf, dass man dort (ohne Zelt) übernachten darf,
oder dass man auch dort im Zelt übernachten darf? Es ist
außerdem Hamburger Gelände.

Alles Gute wünscht
Michael