Guten Tag zusammen,
ich habe mich vor kurzem nebenberuflich mit einem Verlag / Versandantiquariat selbständig gemacht. Mein Büro befindet sich in Nürnberg. Nun hätte ich die Gelgenheit einen günstigen Lagerraum anzumieten, der aber in der Nachbarstadt Fürth liegt. Muss ich nun diesen Lagerraum - wenn ich ihn denn gemietet habe - beim Ordnungsamt in Fürth als Betriebsstätte anmelden? Und wie sieht es mit dem Fürther Finanzamt aus?
Schon jetzt herzlichen Dank für eine Antwort,
Florian Seidl