Lagerung von Chemikalien

Ich habe früher hobbymäßig ein eigenes Chemielabor in meiner Gartenhütte geführt. Das Interesse an meinem Hobby hab ich inzwischen verloren. Ich habe u. a. verschiedene Salze, Säuren, Laugen, div. feste Stoffe, Natrium, und einiges mehr.
Meine Frage:
In wieweit ist die Lagerung solcher Chemikalien ordnungswidrig oder strafbar? Wo finde ich die rechtl. Grundlagen dazu?

Mathias

Hallo Mathias,

Ich habe früher hobbymäßig ein eigenes Chemielabor in meiner
Gartenhütte geführt. Das Interesse an meinem Hobby hab ich
inzwischen verloren. Ich habe u. a. verschiedene Salze,
Säuren, Laugen, div. feste Stoffe, Natrium, und einiges mehr.
Meine Frage:
In wieweit ist die Lagerung solcher Chemikalien ordnungswidrig
oder strafbar? Wo finde ich die rechtl. Grundlagen dazu?

www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/ Vorschriften/GefStoff/1-2-1.pdf
nach §2(4) fällst Du darunter, da du sicher Stoffe nach §3a hast

Da dürfte die Gefahrstoffverordnung:
http://de.osha.eu.int/legislation/verord/gefstoffv.htm

etc. greifen.

Kurz gesagt: Du als Besitzer bist verantwortlich, dass niemanden (Mensch oder Umwelt) was passiert. Wenn Du es nicht mehr brauchst, entsorge es ordnungsgemäss und nicht in die Mülltonne/Abfluss. Je nach Lust kannst Du zu Apotheken oder zu den Chemischen Fakultäten der nis in Berlin gehen. Die Chemikalienausgabe wird dir sicher helfen.

Tschuess Marco.