Laienfrage: Was ist ein Sparbrief?

Meine Tochter hat zur Konfirmation von meiner Mutter die Kopie eines Sparbrief-Zeichnungsscheines bekommen und damit die restliche Verwandschaft quasi „ausgestochen“, weil irgendwo die Summe von 900 Euro eingetragen ist. Ich weiss, dass meine Mutter bei der Geburt unserer Tochter ein Sparbuch eröffnet hat und ich gestehe ein, dass ich mich all die Jahre nicht sonderlich dafür interessiert habe. Wann immer etwas unterschrieben werden musste, haben wir das nach Rücksprache mit unserer Bank getan und uns weiter nicht darum gekümmert. Wir sind absolut unwissend, wenn es um das Thema Geldanlage geht (wo nix ist, kann man nichts anlegen!) und mich würde interessieren, was den nun eigentlich ein Raiffeisen-Sparbrief Typ V ist. Der Nennwert beträgt, wie gesagt 900 Euro, die Gutschrift der Zinsen erfolgt laut Vereinbarung auf das Sparbuch meiner Tochter -Kontostand im Dez 2004 ist laut Auszug 115.- Euro.
Bitte versteht mich nicht falsch, wir haben nicht vor, auch nur einen Euro davon anzurühren, dafür hatte ich die letzten Jahre wirklich zuviel Trouble mit meinen Eltern. Allerdings habe ich das unbestimmte Gefühl, dass irgendwas nicht in Ordnung damit ist. Meine Mutter ist arbeitslos (Hartz IV lässt grüssen), mein Vater Frührentner, aber ungeachtet dessen, dass sie eigentlich keinen Cent haben, macht sie dieses Jahr wieder Urlaub in der Türkei. Ausserdem sind konsequente, ehrliche und noch dazu kostspielige Aktionen überhaupt nicht ihre Art. Zur entsprechenden Bank kann ich nicht hin, weil meine Eltern ca. 200 km von uns entfernt wohnen und hier bei uns gibt es keine Raiffeisenbank.

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten und bitte keine Vorwürfe, weil wir uns jetzt erst um die Sache kümmern - ich könnt mich selber in den *** beissen.

Gruss

Evi

Hallo Evi,

Deine Tochter hat offensichtlich ein Sparbuch bei besagter Raffeisenbank. (Habe ich das richtig verstanden?) Wenn das Konto auf den Namen Deiner Tochter geführt wird, kannst Du als gesetzlicher Vertreter Informationen hierüber von der Bank erhalten. Ruf doch einfach mal die Bank an. Da Du aber bei dieser Bank nicht persönlich bekannt bist kann es sein, das Du keine telefonische Auskunft erhälst. In diesem Fall bitte die Bank, das sie Dir den letzten Kontostand des Sparbuchen schriftlich bestätigt sowie Dir die Details zu diesem Sparbrief mitteilt.

Hat Deine Tochter ihr Sparbuch bei einer örtlichen Bank und ist aus dem Sparbuch nur eine Zinsgutschrift ersichtlich dann bitte die Bank Dir sagen kann, woher das Geld kommt und wer der Auftraggeber war.

Es kann natürlich auch sein, das Deine Mutter auf ihren Namen das Geld angelegt hat und Deine Tochter nur als „Zusatzbezeichnung“ im Konto auftaucht. In diesem Fall braucht Du die Unterstützung von Deiner Mutter.

Beste Grüsse aus dem kalten Süden

Roland

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Deine Tochter hat offensichtlich ein Sparbuch bei besagter
Raffeisenbank.

Meiner unwesentlichen Meinung nach, besteht ein nicht unwesentlicher Unrerschied zwischen den Begriffen „Sparbuch“, „Spareinlage“ und „Sparbrief“.

Aber da kann ich mich irren. Nicht bestreiten will ich jedoch, daß man dem ursprünglichen Artikel nicht wirklich entnehmen kann, wie sich der Sachverhalt darstellt. Auf der Basis würde ich mich allerdings dann auch ungern in Spekulationen versteigen wollen.

Gruß,
Christian

Deine Tochter hat offensichtlich ein Sparbuch bei besagter
Raffeisenbank.

Meiner unwesentlichen Meinung nach, besteht ein nicht
unwesentlicher Unrerschied zwischen den Begriffen „Sparbuch“,
„Spareinlage“ und „Sparbrief“.

Die Einlagen auf einem Sparkonto werden Spareinlagen genannt. Hierüber wird in der Regel ein Sparurkunde, das Sparbuch ausgestellt.
Ein Sparbrief kann (im juristischen Sinn)durchaus eine Spareinlage sein. Ebenso ist die Rechtsform einer Schuldverschreibung denkbar.
Letztendlich kann hier nur das ausgebende Kreditinstitut Auskunft geben.

Aber da kann ich mich irren. Nicht bestreiten will ich jedoch,
daß man dem ursprünglichen Artikel nicht wirklich entnehmen
kann, wie sich der Sachverhalt darstellt. Auf der Basis würde
ich mich allerdings dann auch ungern in Spekulationen
versteigen wollen.

Gruß,
Christian

Guten Morgen,

Sparbriefe werden seit 1961 wie das klassische Sparbuch ausschließlich von Banken und Sparkassen angeboten.
Rechtlich gesehen ist der Sparbrief eine Namensschuldverschreibung.
Der Zinssatz liegt wie bei Anleihen über die gesamte Laufzeit fest.
Vor Fälligkeit lässt sich der Sparbrief nicht verkaufen.

Die genaue Ausgestaltung (Sprich Zinssatz, Laufzeit, usw.) des Sparbriefs kann dir nur die herausgebene Bank sagen.
Auch eine Raiffeisen oder Volksbank in deinem Ort würde nichts nützen, da die Volksbanken selbstständig sind und somit keine die Produkte der anderen im Detail kennen kann.

Ich persönlich glaube, dass die Laufzeit so gewählt ist, dass sie es ungefähr zur Volljährigkeit bekommt - möglicherweise auch um es vor ungewollten Zugriffen durch die Eltern zu schützen.
Das soll jetzt keine Kritik sein, ist nur das was ich glaube was sich die Erwerberin möglicherweise dabei gedacht hat.

Ein Tipp: Wenn du genauere Informationen willst wie dieser Brief gestaltet ist, so rufe bei der Bank an. Eine Kontonummer hast du auch und berziehungsberechtigt solltest du ja auch sein. Es könnte durchaus sein, dass du telefonisch auskunft bekommst, wenn du höflich bleibst. Wenn nicht, dann war der Versuch eben umsonst.

Gruß Ivo

Deine Tochter hat offensichtlich ein Sparbuch bei besagter
Raffeisenbank.

Meiner unwesentlichen Meinung nach, besteht ein nicht
unwesentlicher Unrerschied zwischen den Begriffen „Sparbuch“,
„Spareinlage“ und „Sparbrief“.

Die Einlagen auf einem Sparkonto werden Spareinlagen genannt.
Hierüber wird in der Regel ein Sparurkunde, das Sparbuch
ausgestellt.

Das kann man dann ja auch so schreiben und nicht „Deine Tochter hat offensichtlich ein Sparbuch […]“

Ein Sparbrief kann (im juristischen Sinn)durchaus eine
Spareinlage sein. Ebenso ist die Rechtsform einer
Schuldverschreibung denkbar.

Ein Sparbrief als Spareinlage ist mir noch nicht begegnet, wobei ich nicht ausschließen will, daß es sowas gibt. Das widerspräche allerdings dem ursprünglichen Sinn von Sparbriefen (nämlich als Konkurrenzprodukt zu Bundesemissionen), sowie dem Umstand, daß die Forderung gegenüber dem Kreditinstitut ver brieft ist.

Gruß,
Christian

Guten Morgen,

interessieren, was den nun eigentlich ein Raiffeisen-Sparbrief
Typ V ist.

„V“ steht für verzinst, was nichts anderes bedeutet, daß die jährlich anfallenden Zinsen ausgezahlt werden. Alternativ gibt es noch den „Typ A“, bei dem die Zinsen jährlich dem Anlagebetrag hinzuaddiert und mitverzinst werden. Letztlich entspricht das den Bundesschatzbriefen Typ A und B; dies nur nebenbei.

Der Nennwert beträgt, wie gesagt 900 Euro, die
Gutschrift der Zinsen erfolgt laut Vereinbarung auf das
Sparbuch meiner Tochter -Kontostand im Dez 2004 ist laut
Auszug 115.- Euro.

Genau das ist der „Effekt“ des Typs V: Die Zinsen werden auf das Konto ausbezahlt. Wenn sie nicht abgehoben werden, sammeln sie sich da an.

Bitte versteht mich nicht falsch, wir haben nicht vor, auch
nur einen Euro davon anzurühren, dafür hatte ich die letzten
Jahre wirklich zuviel Trouble mit meinen Eltern. Allerdings
habe ich das unbestimmte Gefühl, dass irgendwas nicht in
Ordnung damit ist.

Da kann ich auch nicht recht helfen. Was erweckt denn Euer Mißtrauen?

Um es noch einmal anders zu sagen: Für die 900 Euro wurde einmal besagter Sparbrief auf den Namen Deiner Tochter erworben, der genau das macht, was ein Sparbrief tun sollte: Er läßt sich verzinsen und die jährlichen Zinsen werden auf das angegebene Konto ausbezahlt, was in dem Fall das Sparkonto Deiner Tochter ist. Ich sehe da nichts ungewöhnliches.

Gruß,
Christian

Was mich misstrauisch macht…
… hab ich zum Teil schon beschrieben. Meine Mutter ist nicht der Typ für konsequente, ehrliche Sachen und theoretisch hat sie eigentlich kein Geld, dass sie bei irgend einer Bank anlegen kann. Stutzig macht mich auch die Tatsache, dass meine Tochter auf dem Zeichnungsschein als „Gläubiger“ bezeichnet wird, allerdings meint unsere Bank (VoBa) dass das durchaus der gängige Begriff dafür sei. Gläubiger ist in meinem Sprachverständnis immer der, der letztendlich bezahlen muss.
Ich will auf keinen Fall, dass wir, bzw. meine Tochter unwissend meiner Mutter dabei helfen, Geld vor dem Arbeitsamt/ Sozialamt zu verstecken.

Gruss
Evi (die jetzt nicht klüger ist, als vorher!)

Da klingeln bei mir alle Alarmglocken!!
Was um Himmels Willen ist eine „Namensschuldverschreibung“? Ist das so gefährlich wie es in meinen Ohren klingt???

Gruss

Evi

anlegen kann. Stutzig macht mich auch die Tatsache, dass meine
Tochter auf dem Zeichnungsschein als „Gläubiger“ bezeichnet
wird, allerdings meint unsere Bank (VoBa) dass das durchaus
der gängige Begriff dafür sei. Gläubiger ist in meinem
Sprachverständnis immer der, der letztendlich bezahlen muss.

Dann ist Dein Sprachverständnis falsch. Der Gläubiger ist der, der glaubt, daß er sein Geld zurückbekommt. Kredit kommt ebenfalls aus der Richtung (credere=glauben). Derjenige, der zahlen muß, ist der Schuldner.

Ich will auf keinen Fall, dass wir, bzw. meine Tochter
unwissend meiner Mutter dabei helfen, Geld vor dem Arbeitsamt/
Sozialamt zu verstecken.

Da besteht kein Anlaß zu: Der Sparbrief lautet auf Deine Tochter, d.h. es ist ihr Vermögen und alles, was sich daraus ergibt (also Zinsen und irgendwann die Rückzahlung), steht ihr zu.

Gruß,
Christian

kein Grund vorhanden

Was um Himmels Willen ist eine „Namensschuldverschreibung“?
Ist das so gefährlich wie es in meinen Ohren klingt???

Nein! Eine NSV ist eine Schuldverschreibung (jemand schreibt seine Schuld sozusagen auf), die auf den Namen des Gläubigers lautet. Mit anderen Worten: Bank zahlt am 31.12.2007 an Frau Tochter Akrimo 900 Euro.

Das Pendent wäre die Inhaberschuldverschreibung: Bank zahlt am 31.12.2007 900 Euro an den, der das Papier vorlegt.

Gruß,
Christian

Namensschuldverschreibungen
Hallo Evi,

du kannst den Wecker wieder ausschalten :smile: .

Eine Schuldverschreibung ist eine Urkunde/Wertpapier.

In deinem Fall steht auf dieser nichts anderes, als dass die Bank dem Gläubiger (deiner Tochter) einen Betrag über 900 Euro schuldet und mit wieviel er verzinst ist.
M.E. eine völlig sichere Anlage die keinerlei Kursschwankungen unterliegt, weil gar nicht vor Fälligkeit verkäuflich - insbesondere wenn es sich um eine Volksbank handelt da diese selbst für den unwahrscheinlichen Konkursfall über den Sicherunggsfonds des BVR abgedeckt wäre.

"Namens"schuldverschreibung deswegen, weil auf der Urkunde der Name deiner Tochter steht.
(Im Gegensatz zur Inhaberschuldverschreibung, bei dem man das Geld dem jeweiligen Inhaber der Urkunde schuldet.)

Alles in allem ist Sie zunächst mal Eltern und Kindersicher :wink:

Gruß Ivo

Deine Tochter hat offensichtlich ein Sparbuch bei besagter
Raffeisenbank.

Meiner unwesentlichen Meinung nach, besteht ein nicht
unwesentlicher Unrerschied zwischen den Begriffen „Sparbuch“,
„Spareinlage“ und „Sparbrief“.

Die Einlagen auf einem Sparkonto werden Spareinlagen genannt.
Hierüber wird in der Regel ein Sparurkunde, das Sparbuch
ausgestellt.

Das kann man dann ja auch so schreiben und nicht „Deine
Tochter hat offensichtlich ein Sparbuch […]“

Ich habe den Absatz so interpretiert. Gleichwohl muss ich zugeben, das ich nach 10 Stunden Arbeit am späten Abend geistig nicht immer so ganz frisch bin. Übrigens, wie bist Du zu der Ansicht gelangt, (Deine Antwort von heute 13.48) das der Sparbrief auf die Tochter ausgestellt ist? Habe ich da was überlesen?

Ein Sparbrief kann (im juristischen Sinn)durchaus eine
Spareinlage sein. Ebenso ist die Rechtsform einer
Schuldverschreibung denkbar.

Ein Sparbrief als Spareinlage ist mir noch nicht begegnet,
wobei ich nicht ausschließen will, daß es sowas gibt. Das
widerspräche allerdings dem ursprünglichen Sinn von
Sparbriefen (nämlich als Konkurrenzprodukt zu
Bundesemissionen), sowie dem Umstand, daß die Forderung
gegenüber dem Kreditinstitut ver brieft ist.

Zum Thema Sparbrief hier ein Link.

http://de.wikipedia.org/wiki/Spareinlage

Beste Grüsse

Roland

Gruß,
Christian

geistig nicht immer so ganz frisch bin. Übrigens, wie bist Du
zu der Ansicht gelangt, (Deine Antwort von heute 13.48) das
der Sparbrief auf die Tochter ausgestellt ist? Habe ich da was
überlesen?

Bei aller an den Tag gelegten Vorsicht seitens der Autorin gehe ich swer davon aus, daß sie schon erwähnt hätte, wenn auf der Kopie der Name der Großmutter aufgetaucht wäre.

Sparbriefen (nämlich als Konkurrenzprodukt zu
Bundesemissionen), sowie dem Umstand, daß die Forderung
gegenüber dem Kreditinstitut ver brieft ist.

Zum Thema Sparbrief hier ein Link.

http://de.wikipedia.org/wiki/Spareinlage

Drum prüfe seine Quellen, wer sich ewig bindet… Da verweist der Kollege doch glatt auf die RechKredV und hat sie nicht gelesen. § 21 (4) erklärt, warum ein handelsüblicher Sparbrief keine Spareinlage sein kann.

Gruß,
Christian

geistig nicht immer so ganz frisch bin. Übrigens, wie bist Du
zu der Ansicht gelangt, (Deine Antwort von heute 13.48) das
der Sparbrief auf die Tochter ausgestellt ist? Habe ich da was
überlesen?

Bei aller an den Tag gelegten Vorsicht seitens der Autorin
gehe ich swer davon aus, daß sie schon erwähnt hätte, wenn auf
der Kopie der Name der Großmutter aufgetaucht wäre.

Sparbriefen (nämlich als Konkurrenzprodukt zu
Bundesemissionen), sowie dem Umstand, daß die Forderung
gegenüber dem Kreditinstitut ver brieft ist.

Zum Thema Sparbrief hier ein Link.

http://de.wikipedia.org/wiki/Spareinlage

Drum prüfe seine Quellen, wer sich ewig bindet… Da verweist
der Kollege doch glatt auf die RechKredV und hat sie nicht
gelesen. § 21 (4) erklärt, warum ein handelsüblicher Sparbrief
keine Spareinlage sein kann.

Sorry, aber ich finde im § 21 (4)RechKredV keine Begründung, warum
ein Sparbrief keine Spareinlage sein kann. Ich denke, diese Diskussion hier weiter zu verteifen bringt ausser uns beiden nichts, auch wenn ich sie interessant finde. Möglicherweise stimmt meine Auffassung ja auch nicht.

Beste Grüsse aus dem Süden

Roland

Gruß,
Christian

Sorry, aber ich finde im § 21 (4)RechKredV keine Begründung,
warum
ein Sparbrief keine Spareinlage sein kann. Ich denke, diese
Diskussion hier weiter zu verteifen bringt ausser uns beiden
nichts

Ich machs auch kurz: Da steht das Wörtchen „unbefristet“ drin.

Gruß,
Christian

Sorry, aber ich finde im § 21 (4)RechKredV keine Begründung,
warum
ein Sparbrief keine Spareinlage sein kann. Ich denke, diese
Diskussion hier weiter zu verteifen bringt ausser uns beiden
nichts

Ich machs auch kurz: Da steht das Wörtchen „unbefristet“ drin.

Unbefristet bedeutet, das ein fester Rückzahlungstermin nicht vereinbart ist. Ein Sparbrief kann beispielsweise eine Laufzeit von 4 Jahren haben und ist dann anschliessend mit einer Kündigungsfrist von 3 Mönaten kündbar. Übrigens: Die Bundesbank führt Spareinlagen und Sparbriefe unter der selben Position. :Gruß,

Christian

Hallo Roland,

Unbefristet bedeutet, das ein fester Rückzahlungstermin nicht
vereinbart ist. Ein Sparbrief kann beispielsweise eine
Laufzeit von 4 Jahren haben und ist dann anschliessend mit
einer Kündigungsfrist von 3 Mönaten kündbar. Übrigens: Die
Bundesbank führt Spareinlagen und Sparbriefe unter der selben
Position. :Gruß,

Christian

ich möchte mich mal kurz in eure Diskussion einmischen.

Ein Sparbrief hat IMMER eine feste Laufzeit und ist damit niemals unbefristet.

Worauf du hier als Beisspiel anführst, ist ein fällig gewordener Sparbrief der auf dem Konto (aus welchen Gründen auch immer) stehen bleibt und anschließend als Spareinlage weitergeführt wird.

Ein Sparbrief ist eine verbriefte Verbindlichkeit nach §22 RechKredV was die Spareinlage nach der Definiton des §21 RechKredV ausschließt.

Nebenbei verzichtet die Bundesbank erst seit 1986 auf die verschiedenen Progressionsstufen für befristete Verbindlichkeiten und Spareinlagen.

Gruß Ivo

Hallo Ivo,

danke für die Info.

Beste Grüsse

Roland

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]