Hallo Wolfgang,
ich war (und bin) festentschlossen, mich auf keine größere Diskussion einzulassen, aber es wäre Deinem Beitrag wohl unwürdig, ihn gänzlich zu ignorieren. Ich habe in etwa mit so einer Antwort gerechnet, vielleicht aber nicht in dieser Länge. Erlaube mir, Deinen Beitrag – was ihm vielleicht auch nicht gerecht wird – im Quoting-Stil zu beantworten, es fällt mir einfach leichter.
> sobald Menschen Macht über andere Menschen ausüben, besteht grundsätzlich die Gefahr des Machtmißbrauchs.
Das ist soweit wohl unbestritten, aber für mich problemfern. Die Frage, die sich hier stellt, ist einzig und allein die, ob Laienrichter notwendig/wünschenswert sind. Machtmißbrauch ist auch durch Laienrichter möglich. Denn man mißbraucht doch nicht deswegen eher die Macht, die man innehat, weil man als Richter eine juristische Ausbildung hat. Wenn, so würde ich doch eher das Gegenteil annehmen. Das ist übrigens auch die größte Schwachstelle Deiner Argumentation, es fehlt ihr an jeder Differenziertheit. Du zählst einseitig „Vorzüge“ (zumindest aus Deiner Sicht) des Systems auf.
> Im übrigen gibt es durchaus Anlaß, auch diesem Staat und seinen Organen zu mißtrauen. Ohne sämtliche eingebauten Sicherungssysteme von der Pressefreiheit über den Datenschutz
bis zur mehrinstanzlichen Gerichtsbarkeit ginge es drunter und drüber.
Oh, keine Frage! Gewaltenteilung, mehrinstanzliche Gerichtsbarkeit, Verfassungsgerichtsbarkeit, Grundrechte, die sich durchsetzen lassen, Pressefreiheit etc. halte ich für fundamental wichtig. Nur ist auch das nicht das Thema.
> Wir brauchen jede denkbare Sicherung vor dem Staat, dem der Einzelne hoffnungslos unterlegen ist.
Mit dieser Formulierung kann ich nicht viel anfangen, denn wer ist denn hier „der Staat“? Wenn ein Bürger gegen seine Gemeinde klagt, dann klagt er vor dem Verwaltungsgericht (oder Zivilgericht, je nachdem), aber eine von vielen staatlichen Stellen entscheidet hier für oder gegen eine andere. Und ich sehe nicht, daß die sich nun gewissermaßen sagt:
„Oh, ich bin ein Gericht, ich bin also Staat. Die Gemeinde ist mittelbar auch zum Staat gehörig, als muß ich jetzt in deren Sinne entscheiden“.
Warum auch? Dafür gibt es keinen Grund.
> Wenn nun gerade die Sicherungen dazu führen, daß kein oder nur wenig Mißbrauch
eintritt, wäre es ein fataler Trugschluß, die Sicherungen für überflüssig zu halten.
Davon war bei mir aber auch nicht im mindesten die Rede.
Ein Richter ist nicht an Weisungen gebunden. Das ist gut so, aber gleichzeitig in Kombination mit dem Beamtenrecht eine Schwachstelle. Immerhin gibt es unter den Richtern genau so
viele unfähige Tränen wie unter Rechtsanwälten, Medizinern, Ingenieuren oder beliebigen anderen Berufen. Nun sitzt da so eine gleichgültige, aber fest von sich selbst überzeugte Träne
und entscheidet im Namen des Volkes über das Schicksal von Menschen. Mit den als Regulativ wirkenden Laienrichtern an der Seite ist die Gefahr des angerichteten Schadens deutlich reduziert. Eine nächste Instanz ist kein Ersatz für solche Kontrolle. Immerhin verhindert oft genug ein ruinöses Kostenrisiko den Gang durch die Instanzen.
Letzteres spräche eher für eine Reformation des Systems dahingehend, daß es wie in vielen anderen Ländern der Welt einfacher werde, sein Recht auch durchzusetzen. Und die nächstinstanzliche Kontrolle halte ich im Gegensatz zu Dir für das A und O. Du legst auch nicht dar, wieso ein Regulativ gerade darin bestehen solle, daß ein Richter von Rechtswissenschaften nichts weiß. Diese Argumentation fehlt bei Dir im übrigen völlig. Übrigens ist der Laienrichter in diesem Moment zum Gericht gehörig und somit ähnlich einer Gemeinde „mittelbar“ Teil des Staates. Wir wollen doch eines nicht aus den Augen verlieren: Der Unterschied ist eben nur die rechtswissenschaftliche Ausbildung, die hier vorhanden ist und dort fehlt. Warum sollte jemand besser entscheiden können, nur weil er vom Recht nichts weiß? Weil er etwa „fairer“ urteilt, d.h. unter Umständen eben nicht so, wie es das Gesetz vorsieht? Übrigens ist ja der BGH (im Zivilrecht) Meister darin, Gesetze zu verbiegen, daß „der kleine Mann“ nicht völlig ruiniert wird (mit Ausnahmen, aber man bedenke wesentliche Teile der Bankenrechtsprechung, mit Ausnahme eben z.B. von der Sittenwidrigkeit bestimmter Bürgschaftsverträge, bei der erst mal das Bundesverfassungsgericht einschreiten mußte).
> Was die Unabhängigkeit von Richtern anbelangt, so ist das ein schönes Ammenmärchen. Ein Richter ist wie jeder andere Mensch eben nicht unabhängig. Er ist kein Meinungs- und Urteilsneutrum, er ist ein unzulänglicher Mensch.
Ein Laienrichter auch nicht. Erst recht nicht, möchte ich behaupten.
> Er ist zwar offiziell nicht an Weisungen gebunden, aber niemand verbietet ihm, z. B. regelmäßig gutachterlich für eine Bank tätig zu sein.
Ich habe überhaupt kein Problem damit, Richter (wie z.B. auch Abgeordnete) viel besser zu bezahlen und ihnen dafür jegliche Nebentätigkeit zu untersagen.
> Es gibt überall absolut undurchschaubare Seilschaften, Bekanntschaften und persönliche Verflechtungen, die unkontrolliert und ohne Regulativ einen Saustall aus diesem Land machen würden. Natürlich ganz und gar ohne bösen Willen, es ist einfach menschlich.
…und völlig unabhängig von der Frage der juristischen Ausbildung, dem also, was einen Laienrichter vom Berufsrichter unterscheidet.
Viele Grüße,
Chris