Laienrichter

hallo!

da diese frage allgemeiner natur ist, setze ich auch einen link ins ethikbrett.

ich wuerde gerne von rechtsexperten und rechtsphilosophen argumente FUER den einsatz von laienrichtern hoeren.

von meinem persoenlichen standpunkt aus (bin nicht juristisch ausgebildet) stellt sich die sache naemlich problematisch dar. zum glueck beschraenkt sich meine erfahrung mit dem gerichtssaal auf law and order und barbara salesch. daraus sehe ich aber zumindest, dass bei groesseren vergehen nicht nur ein richter ueber den fall entscheidet, sondern laienrichter, schoeffen oder geschworene. im extremfall keonnen 12 laienrichter die todesstrafe verhaengen.

wie laesst sich das rechtfertigen? ein laie ist meiner meinung nach nicht kompetent eine solche entscheidung zu treffen:

  1. er hat vom gesetz keine ahnung.
  2. er kann keine praezedenzfaelle vergleichen und
  3. er ist NICHT ausgebildet worden, objektiv und neutral „ohne ansehens der person“ zu urteilen, sprich jeder von uns hat vorurteile. wenn ich mir vorstelle, dass ein punk mit tattoos wegen diebstahl angeklagt wird, oder ein glatzkoepfiger neonazi wegen tretens eines tuerken - wie koennte ich da objektiv „nur nach den fakten“ urteilen? ich koennte es nicht. ein richter aber schon, deswegen ist er ja richter. es ist ja bekannt, dass ein schwarzer meistens keine chance hat, wenn die jury weiss ist usw.

deswegen finde ich es persoenlich unverantwortlich, laien die urteilsfindung zu ueberlassen. in schweren faellen muessten mehrere richter eine mehrheitsenscheidung treffen, also ja nach schwere des falles 3, 5, 11 usw. richter.

bitte um gegenargumente! ich bin ja nur ein laie und mache mir meine gedanken.

gruesse
lehitraot.

Hi,

laienrichter, schoeffen oder geschworene. im extremfall
keonnen 12 laienrichter die todesstrafe verhaengen.

wenn Du die USA meinst: Die Geschworenen entscheiden nur über schuldig oder unschuldig, das Strafmaß bestimmt der Richter. Außerdem bleibt immer noch der Weg zu höheren Instanzen, wobei der Oberste Gerichtshof ohne Geschworene arbeitet.

  1. er hat vom gesetz keine ahnung.
  2. er kann keine praezedenzfaelle vergleichen und
  3. er ist NICHT ausgebildet worden, objektiv und neutral "ohne

Sehe ich alles genauso. Allerdings entscheidet der Laienrichter mitunter nach dem „gesunden Menschenverstand“, während ein Berufsrichter nach Paragraphen entscheidet. Beides kann gut sein aber auch schlecht.

Tja, eine wirkliche Meinung dazu habe ich nicht.

Gruß
Christian

Hallo Lehi,

zum glueck beschraenkt sich meine erfahrung mit dem
gerichtssaal auf law and order und barbara salesch.

naja, dann würde ich dir vorschlagen, doch mal eine richtige Verhandlung vor dem Amtsgericht anzuschauen.

daraus
sehe ich aber zumindest, dass bei groesseren vergehen nicht
nur ein richter ueber den fall entscheidet, sondern
laienrichter, schoeffen oder geschworene. im extremfall
keonnen 12 laienrichter die todesstrafe verhaengen.

Nein, jedenfalls nicht in Deutschland. In deutschen Gerichten gibt es erstens keine Todesstrafe und zweitens stehen hier in „mittleren“ Fällen zwei Schöffen gegen einen Berufsrichter, so dass BEIDE den Richter überstimmen müssten, um eine richterlich annehmbare Strafe zu boykottieren (das kommt sehr, sehr selten vor!).

wie laesst sich das rechtfertigen?

Die Todesstrafe lässt sich gar nicht rechtfertigen! Ok, ich weiß, dass jetzt viele darauf antworten und mich gleich mit steinigen wollen, aber das möchte ich eigentlich nicht diskutieren, weil ich dazu einfach keine Lust habe! Das bitte ich zu akzeptieren!!!

ein laie ist meiner meinung
nach nicht kompetent eine solche entscheidung zu treffen:

Deswegen ist er ja auch immer nur in der POTENTIELLEN Mehrheit vertreten. Es gehört zu den Aufgaben des Richters, die gesetzlichen Grundlagen im Falle der Missachtung durch den Laien zur Sprache zu bringen.

ein richter aber schon, deswegen ist er ja richter. es ist ja
bekannt, dass ein schwarzer meistens keine chance hat, wenn
die jury weiss ist usw.

Das ist ein Problem vor allem des amerikanischen Rechtssystems.

deswegen finde ich es persoenlich unverantwortlich, laien die
urteilsfindung zu ueberlassen.

Das tut ja auch keiner, die Schöffen sind nur Regulativ. Als ein solches sind sie aber umso wichtiger, nicht etwa um die Objektivität des Urteils zu garantieren, wohl aber, um dessen Missbrauch von staatlicher Seite zu verhindern.

Herzliche Grüße

Thomas Miller

Hallo Sie :wink:

wie koennte ich da
objektiv „nur nach den fakten“ urteilen? ich koennte es nicht.
ein richter aber schon, deswegen ist er ja richter.

Aber gerade darum geht’s ja. Im Prinzip ist es so, dass viele subjektive Meinungen ja erst die Objektivitaet ausmachen. Du brauchst aber auch nicht subjektiv urteilen. Als Geschworener, so ist es zumindest hier (wie es in Deutschland funktioniert, weiss ich leider nicht), stellt der „Judge“ einen Fragenkatalog auf. Die einzelnen Fragen beantwortest Du nur mit „Ja“ oder „Nein“. Du bekommst zuvor eine Rechtsbelehrung, welche Dich aber nur auffordert, den Massgaben des Richters zu folgen. Allerdings kann in Schadenersatzprozessen
(compensatory damage trails) festgelegt werden, dass die Schadenersatzhoehe von den Geschworenen definiert wird. Zudem koennen die Geschworenen in diesen Faellen auch noch eine Geldbusse (punitive and exemplary damages) gegen den Beklagten zugunsten des Beschaedigten fordern. Allerdings gibt es hierbei mittlerweile richterliche Einschraenkungstendenzen.
Die Urteilsgewalt allerdings bleibt daher immer beim Richter.
Du selbst unterstuetzt nur den Richter, ein objektives Urteil finden zu koennen. Genauso einfach wie es klingt, ist es auch.

es ist ja
bekannt, dass ein schwarzer meistens keine chance hat, wenn
die jury weiss ist usw.

Das ist manchmal so. Stimmt schon. Es wird aber immer darauf geachtet, dass die „Bank“ einen Bevoelkerungsquerschnitt widerspiegelt. Und die Rechtsbelehrung sagt uebrigens auch aus, dass das Urteil u. U. ungueltig ist, wenn sich auch nur ein Geschworener nicht neutral an der Sachlage, sondern an Hautfarbe, Religion, Abstammung, sozialem Hintergrung oder Rasse (etc.) des Beklagten orientiert. Daher kann ein einzelner Geschworener das gesamte Verfahren kippen, wenn er den Verdacht aeussert, dass ein anderer Geschworener rassistisch bewertet. Dies wiederum kann weiter dazu fuehren, dass die gesamte „Bank“ ausgewechselt wird. Es ergaenzt sich ausserdem hinzu: stellt sich nachtraeglich heraus, dass das Urteil aufgrund eines befangenen Geschworenen ungueltig ist, ist der damalig Beklagte nachtraeglich freizusprechen und zu entschaedigen. Selbst dann, wenn der „Taeter“ tatsaechlich z. B. des schweren Raubes (ab $500.00) schuldig war. Das Ergebnis ist aber dann meistens, dass hoehere Gerichte nicht mehr zustaendig sind. Wer also als Geschworener auf der „Bank“ sitzt und einen Taeter tatsaechlich hinter Schloss und Riegel sehen moechte, tut also gut daran, sich wirklich nur neutral an der Sachlage zu orientieren, weil, macht er es nicht, muss er sich hinterher ggf. selbst vorwerfen, dass der Taeter auf freiem Fuss ist und meistens bleibt.

Gruesse,
tigger

  1. er ist NICHT ausgebildet worden, objektiv und neutral „ohne
    ansehens der person“ zu urteilen,
    ich koennte es nicht.
    ein richter aber schon, deswegen ist er ja richter.

Guten Morgen!

Du scheinst eine sehr hohe Meinung von Richtern zu haben. Ich halte die Vermutung für unbegründet, daß ein Richter frei von Vorurteilen und persönlichen Defiziten aller Art ist. Ein Richter kann überlastet, gelangweilt, schlecht informiert sein, er ist im schlimmsten Fall nicht einmal unabhängig. Ein Richter ist wie jeder andere Mensch durch seine Vorgeschichte und Erlebnisse geprägt, hat Stärken, Schwächen, Eitelkeiten und Macken wie jeder andere auch. Ein Richter verfügt u. U. nur über sehr einseitige Lebenserfahrungen, hat seine unausgegorenen Seiten und von vielen Dingen hat er schlicht keine Ahnung. Beweise und Tatumstände sind zu würdigen, die Glaubwürdigkeit von Zeugen ist zu beurteilen. Dabei den Treffer zu landen, hat nur wenig mit juristischer Ausbildung zu tun. Gefragt ist dabei der „gesunde Menschenverstand“ und weil jeder weiß, wie schräge dabei das Ergebnis sein kann, sollte es möglichst die Einschätzung mehrerer Menschen mit unterschiedlicher Prägung sein. Viele Fälle lassen sich nicht einfach ins Raster des Gesetzbuchs legen, um dann mit den Augen des Juristen zu einem unbedingt richtigen Urteil zu kommen. Vielmehr ist Lebenserfahrung aus möglichst unterschiedlichen Bereichen erforderlich. Diese einzubringen, ist eine Aufgabe der Laienrichter.

Ein Urteil und die Vollstreckung der Strafe kann tief in das Leben eines Menschen und in Grundrechte eingreifen. Führt dabei die Justiz ein Eigenleben, ist u. U. sehr schnell die Akzeptanz in der Bevölkerung dahin, womöglich sogar staatlicher Willkür der Boden bereitet. Um dem entgegen zu wirken, haben die Laienrichter die Rolle des Bindeglieds zwischen Bevölkerung und Justiz.

Im deutschen Rechtssystem sind aus den genannten Gründen Bedeutung und Notwendigkeit von Laienrichtern unbestritten.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

ich bin zwar kein Experte, sondern nur Jurastudent, aber das bringt es schon mit sich, daß man sich solche Fragen auch stellt. Hier also nun eine von hoffentlich vielen Antworten:

Zunächst mal kann ich Dich beruhigen - die Todesstrafe gibt es hier nicht und Geschworene auch nicht. Letztere kann man namentlich in den USA finden, allerdings leider auch in Österreich.

Schöffen sind in der Tat mächtige Personen, denn wenn z.B. zwei Schöffen und ein Richter das Urteil fällen, können die Schöffen den Richter ja sogar überstimmen.

An und für sich bin ich Deiner Meinung und halte das Schöffensystem für falsch. Es ist ein Übrigbleibsl von früher, als es noch guten Grund gab, dem Staat zu mißtrauen; Richter waren nicht immer so unabhängig wie heute, und dem Volk soll durch das System gewährleistet werden, daß es zu ordentlichen Prozessen kommt. Alte Dinge werden aber eben oft auch dann nicht abgeschafft, wenn man ihrer nicht mehr bedarf. Denk nur an die Roben, die Anwälte, Staatsanwälte und Richter tragen müssen!

ABER: Man sollte das Problem nicht überdramatisieren. Vielleicht ist es gar kein Problem. Frag mal einen Schöffen, wie das vor Gericht läuft; die Leute bekommen schon erklärt, wie’s im konkreten Fall rechtlich denn so aussieht. Und es ist ja nun nicht so, daß wir hier permanent skandalöse Urteile haben. Auch hierfür ein Beispiel:

Das Volk schreit regelmäßig nach harten Strafen, so hart, daß man sich manchmal fragen muß, wo wir hier eigentlich leben. Doch diese Strafen werden nicht verhängt, auch nicht im Rahmen des Möglichen so sehr verschärft, daß es der Bevölkerung gefällt. Und das, obwohl Schöffen an der Uteilsfindung teilnehmen.

Christian

Hallo,

ich habe 5 Jahre als Schöffe gewirkt, kann also ein bischen aus Erfahrung sprechen.
Zunächst einmal geht es vor deutschen Gerichten etwas anders zu als bei Frau Salesch. Was gleich ist, ist die Verhandlungsführung durch den Richter. Anders als in amerkanischen Gerichten ist er nicht nur eine Art Schiedsrichter, sonder er leitet die Beweisfürhrung, stellt also die Fragen. Danach können die Anwälte und die Schöffen fragen.
Meist geht es natürlich nicht so hoch her wie bei Frau Salesch, die Beweislage ist meistens klar, es geht nur um die Bewertung und Einordnung der Tat.
Zur Urteilfindung ziehen sich die Schöffen und der Richter zurück.
Und da ist der Richter schon der „mächtigste“. Meist ist ein Schöffe zu schwach um sich der Autorität des Richters zu entziehen, so daß das Urteil meist das Urteil der Richters ist.
Die Schöffen wirken aber als regulativ, das allgemeine Lebenserfahrung einbringt.
Richter leben eben in einer sehr abgeschlossenen Welt, müssen aber häufig Urteile an der allgemeinen Lebenserfahrung ausrichten. DA wirken Schöffen sinnvoll.
Im übrigen gilt unter Jursiten der Spruch, als schuldiger wünscht man sich Laienrichter, als Unschuldiger Berufsrichter.
SIehe z.b. O.J. SImpson gegen die unzähligen Unschuldigen in amerikanischen Gefängnissen.

Max

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Es ist ein Übrigbleibsl von früher,
als es noch guten Grund gab, dem Staat zu mißtrauen; Richter
waren nicht immer so unabhängig wie heute…

Hallo,

sobald Menschen Macht über andere Menschen ausüben, besteht grundsätzlich die Gefahr des Machtmißbrauchs. Wer je in rechtlich einwandfreier, aber schwacher Position war, weiß das. Im übrigen gibt es durchaus Anlaß, auch diesem Staat und seinen Organen zu mißtrauen. Ohne sämtliche eingebauten Sicherungssysteme von der Pressefreiheit über den Datenschutz bis zur mehrinstanzlichen Gerichtsbarkeit ginge es drunter und drüber. Wir brauchen jede denkbare Sicherung vor dem Staat, dem der Einzelne hoffnungslos unterlegen ist. Wenn nun gerade die Sicherungen dazu führen, daß kein oder nur wenig Mißbrauch eintritt, wäre es ein fataler Trugschluß, die Sicherungen für überflüssig zu halten.

Ein Richter ist nicht an Weisungen gebunden. Das ist gut so, aber gleichzeitig in Kombination mit dem Beamtenrecht eine Schwachstelle. Immerhin gibt es unter den Richtern genau so viele unfähige Tränen wie unter Rechtsanwälten, Medizinern, Ingenieuren oder beliebigen anderen Berufen. Nun sitzt da so eine gleichgültige, aber fest von sich selbst überzeugte Träne und entscheidet im Namen des Volkes über das Schicksal von Menschen. Mit den als Regulativ wirkenden Laienrichtern an der Seite ist die Gefahr des angerichteten Schadens deutlich reduziert. Eine nächste Instanz ist kein Ersatz für solche Kontrolle. Immerhin verhindert oft genug ein ruinöses Kostenrisiko den Gang durch die Instanzen.

Was die Unabhängigkeit von Richtern anbelangt, so ist das ein schönes Ammenmärchen. Ein Richter ist wie jeder andere Mensch eben nicht unabhängig. Er ist kein Meinungs- und Urteilsneutrum, er ist ein unzulänglicher Mensch. Er ist zwar offiziell nicht an Weisungen gebunden, aber niemand verbietet ihm, z. B. regelmäßig gutachterlich für eine Bank tätig zu sein. Der Job kann durchaus einen Umfang annehmen, daß sein Richtergehalt zum Zubrot wird. Er muß diesen Nebenjob nicht einmal öffentlich machen. Und so kommt es, daß so ein „unabhängiger“ Richter als Vorsitzender in einem Prozeß gegen die Bank (= sein Brötchengeber) mit höchst strittigen Interpretationsmöglichkeiten zu urteilen hat. Man braucht keine Phantasie, um den Ausgang zu erahnen. Das ist kein Einzelfall! Es gibt überall absolut undurchschaubare Seilschaften, Bekanntschaften und persönliche Verflechtungen, die unkontrolliert und ohne Regulativ einen Saustall aus diesem Land machen würden. Natürlich ganz und gar ohne bösen Willen, es ist einfach menschlich.

Gruß
Wolfgang

Laienrichter entscheiden in Deutschland nie ohne Berufsrichter, sie können aber den Berufsrichter auch überstimmen - kommt so gut wie nie vor.

von meinem persoenlichen standpunkt aus (bin nicht juristisch
ausgebildet) stellt sich die sache naemlich problematisch dar.
zum glueck beschraenkt sich meine erfahrung mit dem
gerichtssaal auf law and order und barbara salesch. daraus
sehe ich aber zumindest, dass bei groesseren vergehen nicht
nur ein richter ueber den fall entscheidet, sondern
laienrichter, schoeffen oder geschworene. im extremfall
keonnen 12 laienrichter die todesstrafe verhaengen.

wie laesst sich das rechtfertigen? ein laie ist meiner meinung
nach nicht kompetent eine solche entscheidung zu treffen:

  1. er hat vom gesetz keine ahnung.

Diese Kenntnis erhält er vom Richter vermittelt.

  1. er kann keine praezedenzfaelle vergleichen und

s.o.

  1. er ist NICHT ausgebildet worden, objektiv und neutral „ohne
    ansehens der person“ zu urteilen, sprich jeder von uns hat
    vorurteile. wenn ich mir vorstelle, dass ein punk mit tattoos
    wegen diebstahl angeklagt wird, oder ein glatzkoepfiger
    neonazi wegen tretens eines tuerken - wie koennte ich da
    objektiv „nur nach den fakten“ urteilen? ich koennte es nicht.
    ein richter aber schon, deswegen ist er ja richter. es ist ja
    bekannt, dass ein schwarzer meistens keine chance hat, wenn
    die jury weiss ist usw.

Es ist zu unterscheiden in Beurteilung von Tatsachen, Beweiswürdigung etc. einerseits und Rechtsauffassung andererseits. Bei beiden kann ein Laienrichter befruchtend wirken, und niemand ist ohne Vorurteil. Der Berufsrichter wird schon die Gedankengänge in juristische Bahnen lenken.

Hallo Wolfgang,

schade, daß ich Dir für Deine Beiträge nur je ein Sternchen geben kann. Du hast wirklich überzeugend und knapp die Notwendigkeit von Laienrichtern dargelegt!
Eines möchte ich noch hinzufügen: Sollte der Berufsrichter von „seinen“ Schöffen überstimmt werden, hat er diverse Möglichkeiten das Recht in seinem Sinne geradezubiegen. Eine beliebte Methode ist dabei ein Verfahrensfehler. Eine kleine, dumme Unaufmerksamkeit seitens des Berufsrichters, und schon wird das Urteil in der nächsten Instanz aus formalen Gründen kassiert und z.B. zurückverwiesen. In der neuen Verhandlung sitzen dann andere Laien…
Oder er bringt seine Bedenken in der Urteilsbegründung geschikt unter, was dann die Berufsrichter der höheren Instanz sehr wohl lesen können…

Gruß Stefan

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hallo Wolfgang,

volle Zustimmung zu Deinen Argumenten. Du hast die Situation im Rechtswesen in allen Beiträgen richtig dargestellt.

Gruss Günter

Hallo Wolfgang,

ich war (und bin) festentschlossen, mich auf keine größere Diskussion einzulassen, aber es wäre Deinem Beitrag wohl unwürdig, ihn gänzlich zu ignorieren. Ich habe in etwa mit so einer Antwort gerechnet, vielleicht aber nicht in dieser Länge. Erlaube mir, Deinen Beitrag – was ihm vielleicht auch nicht gerecht wird – im Quoting-Stil zu beantworten, es fällt mir einfach leichter.

> sobald Menschen Macht über andere Menschen ausüben, besteht grundsätzlich die Gefahr des Machtmißbrauchs.

Das ist soweit wohl unbestritten, aber für mich problemfern. Die Frage, die sich hier stellt, ist einzig und allein die, ob Laienrichter notwendig/wünschenswert sind. Machtmißbrauch ist auch durch Laienrichter möglich. Denn man mißbraucht doch nicht deswegen eher die Macht, die man innehat, weil man als Richter eine juristische Ausbildung hat. Wenn, so würde ich doch eher das Gegenteil annehmen. Das ist übrigens auch die größte Schwachstelle Deiner Argumentation, es fehlt ihr an jeder Differenziertheit. Du zählst einseitig „Vorzüge“ (zumindest aus Deiner Sicht) des Systems auf.

> Im übrigen gibt es durchaus Anlaß, auch diesem Staat und seinen Organen zu mißtrauen. Ohne sämtliche eingebauten Sicherungssysteme von der Pressefreiheit über den Datenschutz
bis zur mehrinstanzlichen Gerichtsbarkeit ginge es drunter und drüber.

Oh, keine Frage! Gewaltenteilung, mehrinstanzliche Gerichtsbarkeit, Verfassungsgerichtsbarkeit, Grundrechte, die sich durchsetzen lassen, Pressefreiheit etc. halte ich für fundamental wichtig. Nur ist auch das nicht das Thema.

> Wir brauchen jede denkbare Sicherung vor dem Staat, dem der Einzelne hoffnungslos unterlegen ist.

Mit dieser Formulierung kann ich nicht viel anfangen, denn wer ist denn hier „der Staat“? Wenn ein Bürger gegen seine Gemeinde klagt, dann klagt er vor dem Verwaltungsgericht (oder Zivilgericht, je nachdem), aber eine von vielen staatlichen Stellen entscheidet hier für oder gegen eine andere. Und ich sehe nicht, daß die sich nun gewissermaßen sagt:

„Oh, ich bin ein Gericht, ich bin also Staat. Die Gemeinde ist mittelbar auch zum Staat gehörig, als muß ich jetzt in deren Sinne entscheiden“.

Warum auch? Dafür gibt es keinen Grund.

> Wenn nun gerade die Sicherungen dazu führen, daß kein oder nur wenig Mißbrauch
eintritt, wäre es ein fataler Trugschluß, die Sicherungen für überflüssig zu halten.

Davon war bei mir aber auch nicht im mindesten die Rede.

Ein Richter ist nicht an Weisungen gebunden. Das ist gut so, aber gleichzeitig in Kombination mit dem Beamtenrecht eine Schwachstelle. Immerhin gibt es unter den Richtern genau so
viele unfähige Tränen wie unter Rechtsanwälten, Medizinern, Ingenieuren oder beliebigen anderen Berufen. Nun sitzt da so eine gleichgültige, aber fest von sich selbst überzeugte Träne
und entscheidet im Namen des Volkes über das Schicksal von Menschen. Mit den als Regulativ wirkenden Laienrichtern an der Seite ist die Gefahr des angerichteten Schadens deutlich reduziert. Eine nächste Instanz ist kein Ersatz für solche Kontrolle. Immerhin verhindert oft genug ein ruinöses Kostenrisiko den Gang durch die Instanzen.

Letzteres spräche eher für eine Reformation des Systems dahingehend, daß es wie in vielen anderen Ländern der Welt einfacher werde, sein Recht auch durchzusetzen. Und die nächstinstanzliche Kontrolle halte ich im Gegensatz zu Dir für das A und O. Du legst auch nicht dar, wieso ein Regulativ gerade darin bestehen solle, daß ein Richter von Rechtswissenschaften nichts weiß. Diese Argumentation fehlt bei Dir im übrigen völlig. Übrigens ist der Laienrichter in diesem Moment zum Gericht gehörig und somit ähnlich einer Gemeinde „mittelbar“ Teil des Staates. Wir wollen doch eines nicht aus den Augen verlieren: Der Unterschied ist eben nur die rechtswissenschaftliche Ausbildung, die hier vorhanden ist und dort fehlt. Warum sollte jemand besser entscheiden können, nur weil er vom Recht nichts weiß? Weil er etwa „fairer“ urteilt, d.h. unter Umständen eben nicht so, wie es das Gesetz vorsieht? Übrigens ist ja der BGH (im Zivilrecht) Meister darin, Gesetze zu verbiegen, daß „der kleine Mann“ nicht völlig ruiniert wird (mit Ausnahmen, aber man bedenke wesentliche Teile der Bankenrechtsprechung, mit Ausnahme eben z.B. von der Sittenwidrigkeit bestimmter Bürgschaftsverträge, bei der erst mal das Bundesverfassungsgericht einschreiten mußte).

> Was die Unabhängigkeit von Richtern anbelangt, so ist das ein schönes Ammenmärchen. Ein Richter ist wie jeder andere Mensch eben nicht unabhängig. Er ist kein Meinungs- und Urteilsneutrum, er ist ein unzulänglicher Mensch.

Ein Laienrichter auch nicht. Erst recht nicht, möchte ich behaupten.

> Er ist zwar offiziell nicht an Weisungen gebunden, aber niemand verbietet ihm, z. B. regelmäßig gutachterlich für eine Bank tätig zu sein.

Ich habe überhaupt kein Problem damit, Richter (wie z.B. auch Abgeordnete) viel besser zu bezahlen und ihnen dafür jegliche Nebentätigkeit zu untersagen.

> Es gibt überall absolut undurchschaubare Seilschaften, Bekanntschaften und persönliche Verflechtungen, die unkontrolliert und ohne Regulativ einen Saustall aus diesem Land machen würden. Natürlich ganz und gar ohne bösen Willen, es ist einfach menschlich.

…und völlig unabhängig von der Frage der juristischen Ausbildung, dem also, was einen Laienrichter vom Berufsrichter unterscheidet.

Viele Grüße,
Chris

laienrichter im speziellen
Hi Lehi,

ich wuerde gerne von rechtsexperten und rechtsphilosophen
argumente FUER den einsatz von laienrichtern hoeren.

Ich kann aus eigener Erfahrung für einen Fall hier in AT sprechen.

Bei Patentverletzungsstreitigkeiten besteht der Senat beim Handelsgericht aus zwei Berufsrichtern und einem Laienrichter, nämlich einem Patentanwalt.

  1. er hat vom gesetz keine ahnung.

Hat er doch, schon von seiner Ausbildung und Prüfung her

  1. er kann keine praezedenzfaelle vergleichen

Doch, da er sich täglich damit beschäftigt

  1. er ist NICHT ausgebildet worden, objektiv und neutral „ohne
    ansehens der person“ zu urteilen,

Auch das stimmt nicht, er MUSS objektiv sein sonst gibt´s ein Disziplinarverfahren und er ist schlimmstenfalls seine Zulassung los.

Also zumindest in diesem Spezialgebiet machen Laienrichter (die noch dazu eine technische Ausbildung haben und dem Richter objektiv sagen können was wirklich Sache ist) schon Sinn und es gibt viele Länder die uns darum beneiden.

°wink°

Tiger

Hallo Stefan,

ich fand Wolfangs Beitrag gar nicht überzeugen, zumal er nicht differenziert war. Die Argumente gingen auch an der Sache vorbei, denn es geht hier allein um die Frage, ob zu Gericht Menschen sitzen sollen, die keine Ausbildung haben - und was soll es schon bringen, keine Ausbildung zu haben (vgl. meine Antwort zu Wolfgang).

Christian

Hallo Chris,

ich verstehe doch den Grundtenor Deiner Argumentation richtig: Laienrichter sind in keinem Fall „besser“ als Berufsrichter, der einzige Unterschied sei die fehlende juristische Ausbildung.
Hier blendest Du in meinen Augen eine wichtige Tatsache aus: Berufsrichter sind meist ihr gesamtes (oder nahezu gesamtes) Berufleben Beamte, kommen also aus einem bestimmten Milieu und haben daher auch zwangsweise eine bestimmte Sicht (wertfrei!) auf die Dinge des täglichen Lebens. Und genau hier empfinde ich Laienrichter als unentbehrlich, denn sie kommen aus allen möglichen Schichten der Gesellschaft.
Gerade in der Rechtsprechung ist oft der „gesunde Menschenverstand“ oder wie die Juristen sagen die „allgemeine Lebenserfahrung“ von entscheidender Bedeutung. Wenn diese „allgemeine Lebenserfahrung“ nur noch von einer bestimmten Gesellschaftsschicht definiert wird, kann die Akzeptanz des Gerichtswesen noch schneller Schaden nehmen, als es onehin schon der Fall ist.

Aber glücklicherweise wird derzeit das System der Laienrichter noch nicht ernsthaft in Zweifel gezogen.

Grüße
Stefan

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