Laienwerbung Immobilienmakler Rechtlich

Jemand möchte folgende Werbung in der Zeitung schalten:
 
„Immobilientipp Provision
Sie kennen jemanden der seine Immobilie verkaufen möchte?
Dann teilen Sie uns diese Information mit und verdienen Sie 1%
Provision vom Verkaufspreis der Immobilie, z.Bsp. 
100.000Euro = 1000€ Provision
200.000Euro = 2000€ Provision
300.000Euro = 3000€ Provision“

Ist diese Werbung erlaubt?

Wieso sollte das nicht erlaubt sein ?
Das ist keine vergleichende Werbung und verstößt gegen keine Gesetze.

Hallo Detlef,

der UP hat vermutlich Bedenken, weil diese Werbung die „Tippgeber“ dazu einlädt, gegen § 34c GewO zu verstoßen.

Schöne Grüße

MM

Was bedeutet das genau?

Servus,

das bedeutet, dass diese Werbung aus der Sicht eines Diplom-Medienberaters zulässig ist. Ob sie auch aus der Sicht eines Juristen zulässig ist, wirst Du eventuell noch erfahren.

Schöne Grüße

MM