Hallo,
das Thema Lakra-Gelder zur Eigentumsförderung scheint recht undurchsichtig zu sein. Verweise auf verschiedenste Gesetze und auf die Regelungen in den entsprechenden Kommunen tragen nicht unbedingt zur Klärung bei.
Gibt es Beratungsstellen, oder auch Rechtsanwälte, in Baden-Württemberg, die sich auf ein solches Thema spezialisiert haben ?
Danke
Gruss
Frank
Hallo,
Lakra-gelder werden normalerweise über die Hausbank beantragt. Dort gibt es auch Menschen die sich mit so was auskennen müssen.
Gruß Ivo
Hallo Ivo,
mir geht es weniger um die Beantragung, wie um die Laufzeit, wie lange der damit finanzierte Wohnraum als „öffentlich gefördert“ gilt und wie und wann so eine Förderung beendet ist. Hier liegen mir total unterschiedliche Aussagen vor, zwischen 10, 16, und noch weit aus mehr Jahren.
Gruss