stelllt euch vor ihr vermietet eine Wohnung.
Den Boden bedecken Fliesen. Keine Fußbodenheizung.
Der Mieter verlegt jetzt einfach laminat, gefällt ihm halt besser.
Dabei kürzt er auch Türen.
Darf der das ?
Beim Auszug , sagt er, nimmt er lles wieder mit.
Schaden am Boden entsteht keiner.
wenn er den Ursprungszustand wieder herstellen kann, darf er das, wobei ich mich frage, wie er die Tür wieder auf die Normalhöhe bringen will ohne die komplette Tür auszutauschen.
Der Mieter verlegt jetzt einfach laminat, gefällt ihm halt
besser.
dann kann er damit rechnen, bei der nächsten Begehung aufgefordert zu werden, alles wieder zu entfernen. Wenn nicht schon vorher ein anderer Mieter zum Vermieter rennt - Laminat ist für den, der drunter wohnt, die Hölle.
Dabei kürzt er auch Türen.
Darf der das ?
Klar, wenn er sich schon mal überlegt, wie er sie beim Auszug wieder verlängert ))
Klar darf er das. Beim Auszug muss alles wieder so sein wie
beim Einzug.
Wie er die Türen wieder verlängert ist dann sein Problem
Ohne das jetzt näher recherchiert zu haben, hätte ich doch arge Zweifel ob er das darf. Denn iGz. dem reinen Verlegen des Laminats über dem Boden oder dem Schlagen von Nägel in die Wände, handelt es sich hierbei um eine erhebliche Substanzverletzung des Vermietereigentums, die (selbst, wenn man es nachher wieder richten würde) wohl per se nicht vom normalen Nutzungsverhalten gedeckt und damit rechtswidrig ist.