Laminat bei Auszug reparieren?

Hallo, ich habe bereits im Forum nach ähnlichen Fällen gesucht, aber nichts vergleichbares gefunden.

Mit Beginn des Mietverhältnisses (01.01.2007) hat der Mieter von der Hausverwaltung das Material bezahlt bekommen, um selber Laminat in der Wohnung zu verlegen (sach- und fachgerecht war die Voraussetzung). An einer Stelle, wo eine besonders knifflige Ecke war, ließ sich das Laminat jedoch nicht so problemlos verlegen. Als Lösung wurde hier auf ca. 30 cm Länge eine ca. 1 cm breite Silikonfuge (ich weiß nicht genau, wie das Zeug genannt wird, aber es ist etwas Spezielles für Laminat) zwischen zwei Laminatbretter gezogen.

Der Mieter zieht zum 30.06.2010 aus. Hierbei hat er sich auf das Urteil des BGH berufen und renoviert die Wohnung nicht, was die Hausverwaltung auch so akzeptiert hat. Allerdings bemängelt die Hausverwaltung die o.g. „Macke“ im Laminat und verlangt vom Mieter eine Ausbesserung/Reparatur - entweder in Eigenregie oder für 150,00 Euro durch einen Handwerker.

Ich bin der Meinung, dass der Mieter NICHT ausbessern muss. Das von der Hausverwaltung bezahlte Material ist weiterhin vorhanden und wird übergeben. Außerdem gibt es noch viele Bretter, die als Restbestand aufgehoben wurden. Die Hausverwaltung kann doch nicht vom Mieter eine Arbeitsleistung verlangen, oder? Die Hausverwaltung beruft sich darauf, dass das Laminat nicht fachgerecht verlegt wurde. Folglich würde das bedeuten, dass der Mieter das Laminat erneut so verlegen soll, wie es für künftige Mieter angemessen ist?! Für den aktuellen Mieter war die Fuge als Notlösung akzeptabel, aber kann die Hausverwaltung wirklich verlangen, dass diese besagte Stelle nachgearbeitet werden muss? Im Grunde hätte der Mieter ja damit eine Arbeitsleistung erbracht, von der die Hausverwaltung immer wieder profitieren kann.

Bitte sagt mir, ob ich richtig oder falsch liege. Im Freundeskreis scheiden sich hier die Geister, jeder hat eine andere Meinung.

Viele Grüße!

Hallo,

hier werden sich die Geister wahrscheinlich scheiden - und im Zweifel vor Gericht wiedersehen.

Der Mieter sollte sich zunächst fragen, ob er bei einer Wohnungsbesichtigung das Laminat in der verlegten Qualität akzeptieren würde.

Die meisten Mieter werden durchaus ganz pingelig, wenn sie frisch in eine Wohnung ziehen und diese Gründlichkeit lässt plötzlich ganz eklatant nach, wenn sie selbige wieder verlassen.

Ein Fachmann müsste wohl im Zweifel entscheiden, ob die Arbeit fach- und sachgerecht ausgeführt wurde. Allerdings sind Fehler die bereits auf den ersten Blick erkennbar sind wohl nicht geeignet dies zu unterstellen, insbesondere wenn der Mieter diese Ecke durch Unfähigkeit nur „hinfrickeln“ konnte. Es darf angenommen werden, dass ein Fachbetrieb im Fall des Falles eine Lösung parat hätte bzw. Schwierigkeiten bekommen würde, wenn es wie im Beispielfall gemacht würde.

Meine Meinung: Wenn man schon das „Glück“ hat, ohne weitere Kosten ausziehen zu können, sollte man mindestens so kulant sein, offensichtliche Mängel zu beseitigen/beseitigen zu lassen.

Es ist davon auszugehen, dass der VM einen Teil der Kaution einbehält. Der Mieter müsste dann die Auszahlung erstreiten.

Gruß
Nita

Hallo nita & danke für den Beitrag! Deine Meinung spiegelt sich auch teilweise im Freundeskreis wieder.

Ich frage mich halt nur, ob es denn überhaupt nichts zu bedeuten hat, dass der VM „nur“ das Material bezahlt hat, jedoch nicht die Arbeitsleistung. So könnte der VM theoretisch ja wieder und wieder verlangen, dass das Laminat ausgebessert wird - bis es ihm gefällt! Und darauf hat der VM meiner Meinung nur dann das Recht, wenn er auch die Arbeitsleistung, also das Verlegen des Laminats, vergütet hätte.

Klarheit bringt aber wohl wirklich nur ein Anwalt. Der Mieter wird deshalb diese Woche einen Termin vereinbaren. Ich berichte dann, wie der Fall ausgegangen ist!

Danke & Gruß!

Hallo,

also gehen wir das ganze mal mietrechtlich an:

Ein VM muss seinem Mieter keinen Fußboden verlegen. Er kann eine Wohnung auch in einem ordentlichen Zustand vermieten und dem Mieter die Gestaltung des Bodens überlassen. Selbstverständlich mit der Aufforderung, den Boden im Falle des Auszuges wieder in den Ursprungszustand zurückzuversetzen.

Zweiter Fall: Der VM verlegt selbst einen Fußboden. Dies wird sich sehr wahrscheinlich irgendwie in der Miete wiederspiegeln, da der Wohnwert sich erhöht. Der Mieter hat den Boden pfleglich zu behandeln und evtl. Schäden zu ersetzen.

Dritter Fall: VM und Mieter einigen sich. Der VM bezahlt das Material, der Mieter verlegt den Boden selbst. Dies hat fachgerecht in mittlerer Qualität zu geschehen (so zumindest die allgemeine Rechtsprechung des Mietrechts). Der Boden schlägt sich nicht in der Miete nieder, der Mieter kann den Boden bei Auszug nicht mitnehmen.

Das ist nur ein sehr grob gefasster Überblick über die Möglichkeiten.

Der VM hat natürlich nicht das Recht solange Verbesserungen zu fordern „bis es ihm gefällt“. Er hat aber ein Anrecht darauf, dass der Boden fachgerecht in ordentlicher Qualität verlegt ist, so dass er bei Weitervermietung keine Probleme bekommt, bzw. der Boden auch so lange hält wie möglich.

Eine Fuge - mit Silikon verschmiert - wie im Beispielfall gehört aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zu einer ordentlichen Bearbeitung beim Verlegen. Hier zeigt sich m.E. der Mangel an fachlichem Wissen des Mieters. Hier kann er keine „mittlere Qualität“ aufbringen, sein Können reicht nicht aus, um ohne Krücken eine schwer zu verlegende Stelle ordentlich zu bestücken.

Wie bereits gesagt, sollte man sich fragen, ob man selbst eine solche Stelle in einer Wohnung akzeptieren würde die man anzumieten gedenkt. Meist relativiert so eine Vorstellung die eigene Empörung recht schnell.

Gruß
Nita

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Hallo nochmal,

Deine Argumentation ist absolut einleuchtend und ich sehe die Rechtslage langsam ein. Wahrscheinlich ist der Mieter einfach nur nervlich am Ende und will dem VM diesen „Sieg“ einfach nicht zugestehen. Es hat während der 2-jährigen Mietzeit soviel Schikane und unschöne Situationen seitens des VM gegeben (u.a. sind dies auch die Gründe für den Auszug), dass der Mieter inzwischen einfach zu sensibel geworden ist. Es hätte den Mieter gefreut, in diesem Punkt im Recht gewesen zu sein.

Aber wie gesagt, Deine aufgelisteten Punkte sprechen schon für sich und der Mieter wird wohl am Ende den Kürzeren ziehen.

Danke für den Gedankenaustausch und die rechtlichen Grundlagen!