Wir sind vor über einem Jahr aus unserer alten Wohnung ausgezogen.
Nun kommt der Vermieter auf uns zu und teilt uns mit, dass das Laminat sich hebt (nach 1 Jahr!).
Wir hatten das Laminat bei unserem Auszug neu verlegt.
Ich habe das Ganze noch nicht gesehen, kann mir das aber absolut nicht vorstellen, da es ordnungsgemäß verlegt wurde und der Platz an Rand gelassen wurde.
Ist es überhaupt möglich, dass es sich einfach so nach einem Jahr hebt?
Welche Ursachen kann das noch haben und mit welchen Argumenten kann ich das Belegen?
Oder auf welche Hinweise muss ich achten um zu belegen, dass es nicht unsere Schuld ist?
Hallo Fragesteller,
gerne antworte ich in diesem Forum, doch für ein Mindestmaß an Höflichkeit sollte immer Zeit bleiben: eine kurze Anrede (siehe vor).
Wenn Ihr das Laminat in der alten Wohnung verlegt habt, dann gilt, dass es zum Zeitpunkt der Abnahme (bzw. Wohnungsübergabe) frei von (Verlege)Fehlern und Mängeln war.
Dass sich ein Laminatfußboden nach rund 1 Jahr aufwölbt kann eine Vielzahl von Ursachen haben.
Mir fällt allerdings keine einzige Ursache ein, welche man Euch, quasi als Vormieter und Verleger des Laminatfußbodens, zum Vorwurf machen könnte.
Der Laminatfußboden kann (bzw. aus meiner Sicht) WIRD er an aufgehenden Bauteilen hart anstehen und baut seine inneren Gefügespannungen als Verwölbung in den Raum hineingehend ab.
Wenn nun der (alte) Vermieter Euch dies mitteilt, dann nehmt Ihr das zur Kenntnis. Mehr nicht.
Denn mit der Abnahme (Wohnungsübergabe) geht auch die Beweispflicht auf den Vermieter/Wohnungseigentümer über.
Ihr hattet in dem letzten Jahr nach AUszug keine Möglichkeit, auf den Laminatfußboden einzuwirken.
Also wird der auslösende Grund anderweitig als in Eurem Verantwortungsbereich liegen.
Ich würde mir an Deiner Stelle auch das Ganze nicht ansehen. Warum auch?
Das gibt nur unnötige Diskussionen vor Ort, möglicherweise auch Schuldzuweisungen „aus dem Bauch heraus“. Auf jeden Fall wird im Ergebnis nichts dabei herauskommen, was Euch zufriedenstellt.
Ich habe Laminatfußböden bereits in der Zeit ihrer Markteinführung in Deutschland betreut, kenne als Sachverständiger die Vor- wie auch Nachteile.
Welche Ursachen kann das noch haben und mit welchen Argumenten
kann ich das belegen?
Antwort: Ihr müsst nichts belegen, da Ihr nicht in der Beweispflicht seid.
Genau das ist auch die Antwort!
Keine Zugeständnisse machen, da die Ursache völlig offen ist und -wie ich eingangs ausführte- eine Vielzahl von Möglichkeiten im Zuge der nachfolgenden Nutzung dieses Erscheinungsbild auszulösen vermag!!
Was da geschehen ist in dem Jahr: wir wissen es nicht.
-.-.-.-.-.-.-
Gruß: Klaus
die rechtliche Würdigung bitte im Rechte-Brett anfragen.
Nach dem Auszug können sich diverse Faktoren verändert haben die den Laminat zum quellen gebracht haben.
Dies können sein: veränderte Luftfeuchte, Wischverhalten der Nachmieter, Haustierhaltung, anderes Lüftungsverhalten, Reparaturen wegen „Wasserbruch“…
Auf alle diese Veränderungen oder Einflüsse habt ihr keine Einflussmöglichkeiten. Ergo: bitte im Rechtebrett die rechtlichen Möglichkeiten abklopfen…
Sorry, das die Frage so unpersönlich rüber kam.
Ich habe noch absolut keine Ahnung von dieser Plattform und Schritt für Schritt befolgt was mir angezeigt wurde. Ich dachte Eigentlich ich poste die Frage öffentlich.
Vielen Dank für die ausführliche Auskunft.
Meine Vermieterin meinte da wenn es von einer Firma verlegt wurde, würde man eine Garantie haben. Stimmt das?
Auch nur Hallo,
es hat mit Sicherheit mit Feuchte zu tun.Das gehört nicht mehr in deinen Verantwortungsbereich.
Mein Tipp:abwarten, nicht melden!
Grüsse
Rüga
Laminat hebt sich nur wenn der rand nicht gegeben ist.hat dein netter vetmieter das zimmer geflutet oder was. Hast alles richtig gemacht. Eigentlich muss es dich nach so langer zeit nicht mehr kümmern. Wo kommen wir denn dahin…
hallo zurück ,
eigentlich hast du nichts zu erwarten wenn du die Wohnung ordnungsgemäß übergeben hast das Laminat Ordnungsgemäß verlegt wurde (mind. 1cm Luft rundherum) so liegt jetzt die Beweislast bei dem Vermieter , den was in diesem Jahr da in der Wohnung passiert ist da hast du keinen Einfluss drauf. Wichtig ist nur wenn du die Wohnung übergeben hast , was steht in dem Übergab protokoll ? Wenn da nichts vermerkt ist würde ich an deiner Stelle mir einfach ein Beratungstermin beim Anwalt machen , scheiss was auf 50€ die das evtl kostet. Für meine verspätete Antwort möchte ich mich entschuldigen aber leider musste ich das Wetter ausnutzen und die Balkone Sanieren bevor die Saison richtig los geht !!