Laminat in Mietwohung

Hallo zusammen,

zu folgendem Sachverhalt würde mich eure Meinung sehr interessieren:
Hr. X. wohnt seit ca. 7 Jahren zur Miete in einer DG- Wohnung. In der Wohnung befand sich damals bereits ein Laminatboden von einem Vormieter. Dieser Boden dürfte jetzt gute 15 Jahre alt sein. Hr. X. würde die Wohung jetzt gerne renovieren und da der Laminat wirklich nicht mehr schön ist, möchte es diesen gerne rausnehmen. Hr. X. hat sein Vorhaben auch seinem Vermieter mitgeteilt. Die Antwort war, dass es eigentlich kein Problem wäre, aber nur im Austausch gegen einen gleichwertigen Boden. Laut Angaben im Internet beträgt die Haltbarkeit von Laminat 10 Jahre. Dazu gibt es scheinbar auch richterliche Urteile. Wenn man dem vertrauen darf, dann wäre das Thema „gleichwertig“ doch eigentlich hinfällig, oder irrt sich Hr. X.?! Wie sollte sich Hr. X. verhalten?

Mit freundlichen Grüßen
Zig-Zag

Hallo zusammen,

zu folgendem Sachverhalt würde mich eure Meinung sehr
interessieren:

Hr. X. wohnt seit ca. 7 Jahren zur Miete in einer DG-
Wohnung. In der Wohnung befand sich damals bereits ein
Laminatboden von einem Vormieter. Dieser Boden dürfte jetzt
gute 15 Jahre alt sein. Hr. X. würde die Wohung jetzt gerne
renovieren und da der Laminat wirklich nicht mehr schön ist,
möchte es diesen gerne rausnehmen. Hr. X. hat sein Vorhaben
auch seinem Vermieter mitgeteilt. Die Antwort war, dass es
eigentlich kein Problem wäre, aber nur im Austausch gegen
einen gleichwertigen Boden.

Der Vermieter kann verlangen, dass nur Laminat verlegt werden darf,…

Laut Angaben im Internet beträgt

die Haltbarkeit von Laminat 10 Jahre. Dazu gibt es scheinbar
auch richterliche Urteile. Wenn man dem vertrauen darf, dann
wäre das Thema „gleichwertig“ doch eigentlich hinfällig, oder
irrt sich Hr. X.?! Wie sollte sich Hr. X. verhalten?

Man könnte auch einfach einen anderen Boden reinlegen, den alten Laminat aufheben und nach Auszug den alten Laminatboden wieder reinlegen; dagegen könnte der Vermieter nichts unternehmen.

Übrigens: Wenn Sie an der Wohnung etwas verändern, und einen anderen Boden ist eine Veränderung, kann der Vermieter verlangen, dass der Zustand, wie bei Einzug, wieder hergestellt werden muss.

Dem Vermieter erklären, dass durch Ihre Renovierung dies für den Vermieter ja von Vorteil ist,…

Gerichtsurteile sind wie Schall und Rauch, wer fängt schon den Schall oder den Rauch ein und wollen Sie wegen einem Boden vor ein Gericht ziehen`
Übrigens: der Streiwert bei Mietangelegenheiten ist die Jahresmiete!

Alternativ Teppichboden drauf ???

Mit freundlichen Grüßen

Zig-Zag

Hallo,

danke für Ihre Antwort.

Der Vermieter kann verlangen, dass nur Laminat verlegt werden darf,…

Müsste das nicht dann im Mietvertrag festgehalten sein? Wie gesagt, der Boden stammt von einem Vormieter.

Übrigens: Wenn Sie an der Wohnung etwas verändern, und einen anderen Boden ist eine Veränderung, kann der Vermieter verlangen, dass der Zustand, wie bei Einzug, wieder hergestellt werden muss.

Das leuchtet mir so nicht ganz ein. Der Boden ist bereits gut 15 Jahre alt und hat auch dementsprechend Gebrauchsspuren. Sollte die durchschnittliche Halbarkeit von Laminat tatsächlich um die 10 Jahre liegen (wie bei Teppichböden) , so hätte der jetzige Boden einen Zeitwert von Null. Laminat nutzt sich nun mal mit der Zeit ab.
Sollte Hr. X. z.B. morgen ausziehen, so könnte sein Vermieter doch auch nicht von ihm verlangen, dass er einen Laminatboden verlegt, der dem Zustand von vor 8 Jahren entspricht. Oder andersrum, legt Hr.X. einen neuen Laminatboden auf seine Kosten und zieht in 2 Jahren aus, so wäre sein Vermieter doch auch nicht dazu verpflichtet, die Kosten für den von Hr. X. verlegten Laminat zu übernehmen, oder?

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

was steht denn im MV zum Bodenbelag? Gehört er zur Mietsache oder ist er nur vom ehemaligen Mieter übernommen?

Im ersten Fall ist der VM für den Ersatz zuständig im zweiten Fall der Mieter. Im zweiten Fall kann IMHO der Vermieter zwar bestimmte Beläge verbieten (z.B. Laminat wegen Trittschall), fachgerechte Verlegung verlangen (z.B. Trittschalldämmung), die Qualität kann er aber nicht vorschreiben.

Gruß, Niels

Wobei der VM im ersten Fall nur zu einem Austausch verpflichtet wäre, wenn der Bodenbelag defekt wäre. Ein reiner Schönheitsmangel verpflichtet ihn jedoch nicht zum Ersatz.
Wenn der M von sich aus den Belag ersetzen möchte, hat er sich an die Vorgaben des VM zu halten. Ein Wiedereinbringen des alten Belages (was durchaus eine Option ist) erscheint mir im Falle eines Laminats allerdings technisch nur schwer möglich.

vnA

Hallo,

Ein Wiedereinbringen
des alten Belages (was durchaus eine Option ist) erscheint mir
im Falle eines Laminats allerdings technisch nur schwer
möglich.

naja, möglich schon, sofern es nicht verklebt war. Allerdings leidet die Klickverbindung bei jedem Auseinandernehmen. Der Verbund wird also nicht mehr so stabil sein wie vorher.

Gruß, Niels

genau das meinte ich damit …