ich würde gerne in einem Zimmer, das gefliest ist, Laminat verlegen…so weit, so gut. Nun ist aber der Flur auch gefliest und diesen möchte ich gefliest lassen. Deshalb würde sich durch das Laminat im Vergleich zum Flur ja ein Höhenunterschied ergeben. Kann man diesen mit einer Leiste ausgleichen?
Kann man.
Ich habe auch gerade verlegt,und weiß daher,daß es im Baummarkt oder Fachhändler zig Sorten Übergangsprofile gibt,auch speziell für deinen Fall mit Höhenunterschied.
So direkt gefragt: Natürlich nicht, der Höhenunterschied bleibt - auch bei Verwendung einer Leiste.
Aber man kann damit die entstehende Stolperfalle entschärfen.
Hallo Engelchen,
erstmal musst Du die Öffnungsrichtung der Türe berücksichtigen(wenn zum Raum hin,musst Du absägen),
dann überlegen, ob es nicht professioneller ist die Fliesen zu entfernen und dann Laminat zu verlegen.
Schlussendlich überlege mal was Du ,falls es im 1-xten OG ist, deinem darunterwohnendem Nachbarn antust…erhebliche Trittschallbelästigung!!!
vg
camo
Hallo,
ergänzend zu meinem Beitrag muss ich noch hinzufügen , wenn Du nicht Eigentümerin der Wohnung bist ,muss der Besitzer über die Baumassnahme vorher informiert werden!
vg
camo
ergänzend zu meinem Beitrag muss ich noch hinzufügen , wenn Du
nicht Eigentümerin der Wohnung bist ,muss der Besitzer über
die Baumassnahme vorher informiert werden!
warum das denn? Geht den doch nix an ob ich Laminat verlege oder nicht.
Hallo Reinhard,
wenn die Fliesen raus müssen M U S S T Du den Eigentümer informierten…falls nicht ,dann ist das Sachbeschädigung
und Du kannst im günstigsten Fall zum Rückbau verpflichtet werden.
vg
camo
wenn die Fliesen raus müssen M U S S T Du den Eigentümer
informierten…falls nicht ,dann ist das Sachbeschädigung
und Du kannst im günstigsten Fall zum Rückbau verpflichtet
werden.
Hallo Camo,
wenn ich in meiner gemieteten Wohnung Fliesen rauskloppe, so ist das meine Sache. Ich darf ja auch Waschbecken abbauen/versetzen, Badewannen gegen Duschkabinen tauschen usw.
Ggfs. auch nichttragende Wände entfernen.
Zumindest sehe ich das so.
Der Vermieter kann dann beim Auszug von mir den Rückbau in den „alten“ Zustand verlangen, das ist okay.