ich ziehe aus einer Wohnung aus, in der damals kein Bodenbelag war, sondern nur der blanke Estrich. Also habe ich überall, ausser im Bad Laminat verlegt. Nun steht im Mietvertrag, dass ich die Wohnung in den Urzustand versetzen muss, wenn ich ausziehe. Muss ich jetzt dass komplette Laminat wieder rausreißen? Ich habe gehört, da hat es in den letzten Jahren eine Änderung im Mietrecht gegeben. Die Wohnung wird ja eigentlich dadurch aufgewertet. Der Vermieter wollte damals einen PVC Boden auf meine Kosten verlegen, daher habe ich das dann selber gemacht. Ich wohne seit knapp 7 Jahren in der Wohnung und habe auch schon ein paar Mal gestrichen (Wohnzimmer letztes Jahr). Ich werde aber alles nochmal streichen wenn ich ausziehe. Die Frage ist nur, ist es zumutbar, das komplette Laminat wieder rauszureißen?
Hallo aus Bernburg,
in Deutschland haben wir Vertragsfreiheit. Verträge werden geschlossen um diese einzuhalten und nicht mit Spitzfindigkeiten zu brechen. Grundsätzlich gilt was vertraglich vereinbart wurde, solange es nicht gegen geltendes Recht verstößt.
Auf den Übernahmezustand zu bestehen ist nachvollziehbar, da jeder Mieter andere Vorstellungen seiner Fußböden hat und der Vermieter diesen bei Mietabschluß, erfüllt.
Mein Rat: mit dem Vermieter sprechen und falls er den 7 Jahre abgenutzten Belag übernimmt, dieses schriftlich geben lassen. Das spart Kosten durch die Entfernung mittels Fachfirma.
LG aus Bernburg
leider, leider, leider,
muss das laminat raus! wenn der vermieter nicht zustimmte, hat er das recht auf rückversetzung seiner wohnung in den ursprünglichen zustand.
ich hoffe, du hast nicht die türen wegen des laminats gekürzt…
beste grüße,
udo meyer
Hallo
Nach einem Bericht in MDR info gab es eine Rechtsprechung, die besagt, daß beim Auszug der Grundanstrich nicht erneuert werden muß. Die geforderte Wohnungsübergabe ohne Fusbodenbelag dürfte schwer durchzusetzen sein. Es seidenn, daß der Belag sich in einem unzumutbaren Zustand befindet. Auch dann ist der Ausgang offen.
Ich würde auf eine gütliche Einigung setzen und die Übernahme der Entsorgungskosten anbieten, die einen Betrag von 50 Euro nicht überschreiten düfte.
Bei der Entfernung eines geklebten Belages könnten dem Vermieter weitere Forderungen zur Oberflächenbeschaffenheit einfallen. Man muß dann einfach mal einen Punkt setzen. Aber bitte alle Forderungen des Vermieters schriftlich anfordern und die Einvernehmliche Lösung ebenfalls schriftlich anbieten.
Viel Erfolg
erstmal musst du bzgl. solcher regelungen in deinen mietvertrag hiein sehen. wenn du schon 7 jahre wohnst, musst du keine schönheitsreparaturen durchführen, weil in deinem mietvertrag die enthaltenen schönheitsreparaturklausel wohl rechtsunwirksam geworden ist. für das laminat würde ich - abseits aller vereinbarungen - dem vermieter anbieten den m² mit 5-7 € abzufinden und wenn er nicht mag (das wird er aber nicht, wenn das Laminat ok ist) würde ich bluffen und wissen lassen, dass es halt ausgerissen wird. es kommt auch darauf an, wie der wohnungsmarkt ist. es macht unterschied, ob du in frankfurt oder cottbus lebst.
Hallo,
also aus Mietrechtlicher Sicht weiß ich leider nicht genau wie die Rechtslage aussieht.
Aber mal aus der Sicht mit gesundem Menschenverstand gesprochen: Hast du deinen Vermieter mal gefragt ob es nötig ist das Laminat rauszureißen? (Abgesehen von der Frage ist es ja schon der Hammer, dass du selbst auf eigene Kosten Boden verlegen musstest)
Nunja, also wenn der Vermieter es wirklich von dir velangt würde ich als nächstes gucken, ob es einen neuen Nachmieter gibt und den gleich fragen, ob es für ihn in Ordnung ist alles drin zu lassen, bevor er selbst Hand anlegen muss um neues zu Verlegen. Wenn der Vermieter sieht, dass ihr euch einig seit kann es ihm ja egal sein.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass nicht immer alles vom Vermieter verlangt wird, was im Mietvertrag steht. Oft wird ja ein fertig vorgedruckter genommen.
Also mein Tipp: Mach dich nochmal schlau, was deine Aufgabe sein soll ehe du einen Handschlag tust.
Bin auf deine Antwort und Bericht gespannt.
Gruß Lena
Hallo Lena,
mittlerweile weiß ich leider auch, dass ich damals einen Bodenbelag auf Vermieterkosten hätte verlangen können. Hier wird das aberbis heute bei jedem neuen Mieter so gemacht. Das heisst, wenn manche neuen Mieter kein Geld haben, sofort einen neuen Boden in der gesamten Wohnung zu verlegen, wohnen sie bis zu einem halben Jahr auf dem blanken Estrich. Leider weiss ich auch aus Erfahrung, dass hier noch nie sofort ein Nachmieter in die Wohnungen eingezogen ist. Die Wohnungen standen bis zu 1,5 Jahren leer. Das liegt wohl auch daran, dass die Wohnungen hier keinen Balkon haben und die Hausverwltung sehr streng ist. Bis jetzt wurde noch niemandem erlaubt, den Bodenbelag drinzulassen oder er wurde auf Kosten des Mieters entfernt. Ich hatte aber mal in den Medien gelesen, dass vor ca. drei Jahren das Mietrecht dahingehend geändert wurde, dass man den Boden nicht mehr entfernen muss, zumal er bei mir ja auch nicht extrem abgenutzt oder unansehnlich ist. Mir graut schon vor der Übergabe.
Einfach erst einmal mit dem Vermieter sprechen. Meist lösen sich solche Probleme von alleine.
Hallo, das kommt ganz auf die Vereinbarung im Mietvertrag an, da kann man Pauschal nicht ja oder nein sagen. Das kann an einer Formulierung festgemacht sein, ohne genaue Vertragsformulierung kann man da so nichts aussagekräftiges an Rat geben. Aber in der Regel könntest du vor deinem Vermieter doch mit der Aufwertung der Mietsache durch den Boden argumentieren. Leider kann ich dir also so auf die schnelle hierzu nichts genaueres sagen. Schönen Tag noch und Grüsse
Hey,
das klingt aber nicht so toll. Also der Rechtsexperte bin ich da nicht, aber was ich so im Netz finden konnte besagt, dass man den Ursprungszustand wieder herstellen musst, wenn der Vermieter das verlangt.
Hier mal ne Kopie(von 2009):
Grundsätzlich hat der Mieter bauliche Änderungen und Einrichtungen ohne Rücksicht auf die Kosten zu beseitigen und den früheren Zustand wieder herzustellen. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter Einrichtungen vom Vormieter übernommen hat (LG Berlin, MDR 1987, 234; OLG Hamburg, ZMR 1990, 341).
Hat der Vermieter dem Mieter während der Mietzeit eine entsprechende Genehmigung erteilt, kann daraus nicht grundsätzlich gefolgert werden, dass der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses zur Wiederherstellung des früheren Zustandes nicht verpflichtet ist.
Dies ergibt sich daraus, dass die Zustimmung des Vermieters nur während der Mietzeit gilt, um dem Mieter eine dessen Vorstellung entsprechende Nutzung zu ermöglichen (so Scheuer in Bub/Treier, V Rn. 16).
Eine Beseitigungspflicht des Mieters entfällt allerdings dann, wenn er gegenüber dem Vermieter vertraglich zur Durchführung von baulichen Änderungen oder zum Einbau von Einrichtungen verpflichtet war.
Ebenso, wenn die Arbeiten erforderlich waren, um die Räume überhaupt vertragsgemäß nutzen zu können (LG Bochum, NJW 1967, 2015).
und noch das(allerdings von 2006):
Das Laminat gehört Ihnen und Sie können dieses jederzeit entfernen sofern keine anderweitige Abmachung mit dem Vermieter vorliegt.
Grundsätzlich haften Sie dem Vermieter für einen außerhalb der üblichen Abnutzung im Rahmen des Mietvertrages entstandenen Schaden an der Mietsache. Dies umfasst natürlich auch alte Teppiche.
Ob nun der Vermieter oder der Vormieter den Teppich bezahlt haben ist nur entscheidend wenn Sie vom Vormieter den Teppich übernommen hätten (Ablöse, Schenkung, etc.).
Andernfalls liegt wohl das Eigentum beim Vermieter, dieser ist dann auch berechtigt für Schäden entsprechenden Ersatz zu verlangen.
Sofern eine Beschmutzung / Beschädigung des Teppichs bei der Verlegung des Laminates absehbar war, wären Sie durch die Zusage des Vermieters mindest teilweise vom Schadenersatz befreit. Diese werden Sie allerdings im Streitfall beweisen müssen. Gelingt dies nicht wären Sie voll Ersatzpflichtig.
sorry wenn ich dir jetzt hier nur Auszüge kopiert anbiete. die 2. Kopie ist von einem Rechtsanwalt.
Aber das mit dem Streichen würde ich mir nochmal überlegen, wenns nicht umbesingt erforderlich laut Mietvertrag ist. Arbeit und Kosten für die Entfernung vom Laminat sind denke ich genug.
Lass es aber trotzdem doch einfach mal auf eine Frage beim Vermieter ankommen, ob du es liegen lassen kannst.
Viel Glück, Gruß Lena
Ea es sich bei dem Laminat um Ihr Eigentum handelt, kann der Vermieter die Entfernung verlangen.
Hi
mir nicht bekannt… die grundlogik im Mietrecht lautet… die Überlassung von Wohnraum zum gebrauch und rückgabe der selben Sache… wenn dein Laminat drin ist kannst du nicht mehr die selbe Sache zurückgeben sondern eben + Laminat. klar kann dies eine Verbesserung sein, die aber dein Vermieter nicht erdulden muss. Daher gibt es auch das klick Laminat am Markt…
Gruß Peter
Hallo bijoumonique,
also ich würde mit dem Vermieter reden, was er bereit wäre Dir für den Laminat zu geben, vor ich ihn herausreißen würde … oder ob er zumindest einverstanden ist, dass der Laminat drinnen bleibt. Den vom Mietvertrag her müsstest Du das wohl tun. Was das streichen anbetrifft, würde ich mal den Mietvertrag genau anschauen, wenne es starre Fristen sind, musst Du nicht mehr streichen. Am besten ist es bei so Dingen immer zum Mieterverein zu gehen, das kostet auch nicht viel - aber Du bist dann auf der sicheren Seite.
Liebe Grüße Tom Blue
Hallo Monique!
Soweit ich weiß, mußt du wirklich alles so hinterlassen, wie es beim Einzug war. Da bin ich mir sogar ziemlich sicher. Wenn der Nachmieter dir das Laminat „abnimmt“ (als Geschenk oder bezahlt) und das schriftlich bestätigt, dann gehört es ihm, und er muß beim Auszug sehen, wie er es wieder „loswird“. Würde der Vermieter es übernehmen und mitvermieten, müßte er es zukünftig auch instandhalten und ggf. reparieren lassen. Da hat er natürlich keine Lust drauf und kann dazu auch nicht gezwungen werden. Gruß Thomas
Wenn es der Vermieter oder der Nachmieter nicht übernemen möchte, muss das raus. Steht doch auch so im Mietvertrag.
Guten Tag,
ich möchte hier mal einwenden, dass im schlimmsten Fall das rausreißen von Laminat doch gar nicht soo ein großer Aufwand ist.
In der Regel dürfte Laminat nach 7 Jahren schon verbraucht sein bzw. in seinem Oberflächenbild nicht mehr dem aktuellen Zeitgeschmack entsprechen (früher waren die doch gerne so speckig-hellbraun) Laminat ist eben ein kurzlebiger Bodenbelag - dafür ist es ja auch günstig in der Anschaffung.
Ich entferne ab und zu Laminat von Dielenböden, die restauriert werden sollen - normalerweise ist eine Wohnung an einem Vormittag wieder Laminatfrei!
Viele Grüße!
Hallo, habe Ihre Frage übersehen. sorry - denke dass sich das jetzt wohl erledigt hat!?