Kann der Vermieter im Mietvertrag festlegen, dass bei Kündigung von Gewerberäumen der Laminatfüssboden im Neuzustand sein, bzw. komplett erneuert werden muss?
Wann endet Abnutzung bzw. beginnt Beschädigung von Laminatfußboden. BZW. wo liegt der Unterschied. Wie ist das vorab im Mietvertrag festzulegen?
Wann besteht eine sogenannte „individuelle Renovierungsvereinbarung“ ? Danke Kreathera
Hallo,
tut mir leid,aber ich bin kein Experte für solche Fragen,da liegt ein Mißverständnis vor.
Grüße Maya
Hallo Kreathera,
leider kann ich dir da nicht ganz viel weiterhelfen, da es in Richtung Rechstberatung geht.
Im übrigen würd eich meinen, dass man nie den Neuzustand verlagen kann, außer du hast die Räume sehr kurz angemietet und auch stark abgenutzt.
Unter Abnutzung versteht man, den üblichen Verschleis einens Bodens, wenn du oder deine Kunden Gäste es betreten und daher es sich abnutzt.
Beschädigungen z.B. sind, wenn du oder Gast z.B. mit hohen Schuhen schöne Abdrücke hinterlassen tut oder durch unsachgemäßen Transport der Boden ramponiert wird.
Wie gesagt, ich kan dir da nicht unbedingt weiterhelfen, da ich es nicht ehe und wie dein Vertrag gestaltet ist.
Viel Erfolg noch
Wüsste nich, wieso ich hierfür als Experte ausgesucht werden sollte. Keine Ahnung.
Hallo Kreathera,
das ist eine Frage für den Rechtsanwalt. Ist der Vertrag schon unterschrieben? Ich würde so eine Klausel nicht akzeptieren. Eine normale Abnutzung findet ja bei jeder Miete statt.
Gruß
Maria
Hallo Kreathera.
Bei diesem Problem kann ich Dir leider nicht helfen.
Meine Erfahrungen beziehen sich auf die Praxis/Handwerk, nicht auf juristische Fragen.
Ich denke aber mal, das man für eine Boden, den man ja auch mit mietet, eine gewisse Abnutzung in der Miete mit bezahlt.
Ohne gerade den Fussboden „abzunutzen“ geht es ja gar nicht.
Sollten solche Klauseln im Mietvertrag enthalten sein,
würde ich diesen nicht unterschreiben.
Das wäre ja, wie wenn man ein Auto mietet, aber die Reifen nicht abfahren darf.
kann ich leider nicht helfen