Laminatschaden

Hallo das Laminat (3Jahre alt) einer Mietwohnung ist durch den Vermieter beschädigt worden. Dieser hat eine Bodenschutzmatte mit Doppelseitigem Klebestreifen befestigt und dieser hat beim Entfernen der Matte die Oberfläche des Laminats abgetragen/beschädigt.

Wann ist ein derartiger Schaden am Laminat im Rahmen der Miete durch normalen Verschleiß abgegolten?

wenn es der Vermieter gemacht hat, muss es nicht mit der Miete abgegolten werden…

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wenn es der Vermieter gemacht hat, muss es nicht mit der Miete
abgegolten werden…

Vielleicht habe ich falsch formuliert:
Ja, der Vermieter hat das Laminat verlegen lassen und es unterliegt ja nun während der Nutzung einer gewissen Abnutzung. Meine Farge ist nun ab welchem Alter des Laminats durch den Vermieter keine Forderungen mehr erhoben werden können um Schäden zu beheben.
oder anders:
Bis zu welchem Alter des Laminats kann der Vermieter bei Auszug Schäden bspw. durch die Kaution abrechnen?

Hallo,
du solltest unterscheiden zwischen abnutzung und vorsätzlich zugefügten schäden.
gruss