Hallo,
mal angenommen ein Möbelhaus liefert Ware und zerkratzt dabei mehrfach den Laminat im Flur.
Meldet den Schaden seiner Haftplfichtversicherung.
Diese Möchte eine Anschaffungsrechnung. Diese ist nich vorhanden da das Objekt mit neu verlegtem Boden gekauft wurde.
Darauf werden zwei Kostenvoranschläge zum Ersetzen des Bodens eingereicht. Versicherung moniert die nicht vorhandene Anschaffungsrechnung und sieht den Austausch des kompletten Bodens für nicht angemessen. Bietet dann weniger als 1/3 deS KV ohne Märchen an bei unterzeichneter Abflindungserklärung an.
Wie würdet Ihr den Fall beurteilen, bei der Einholung des KVs hatten beide Betriebe ausdrücklich einen kompletten Tausch des Laminatbodens genannt weil es bei dem Klicklaminat nicht anders geht.
Grüße
eingereicht. Versicherung moniert die nicht vorhandene
Anschaffungsrechnung und sieht den Austausch des kompletten
Bodens für nicht angemessen.
So wird üblicherweise verfahren, dagegen ist nichts einzuwenden.
Wie würdet Ihr den Fall beurteilen, bei der Einholung des KVs
hatten beide Betriebe ausdrücklich einen kompletten Tausch des
Laminatbodens genannt weil es bei dem Klicklaminat nicht anders geht.
Das heißt aber nicht, dass die Versicherung dann auch den ganzen Boden bezahlen muß. Auch wenn es für den geschädigten ärgerlich ist, wegen einiger Kratzer in einem Laminatboden, der schon mehrere Jahre liegt, kann man nicht eine Kompletterneuerung erwarten.
Ob das Angebot mit weniger als einem Drittel des KV akzeptabel ist, muß man davon abhängig machen, wie alt der Boden schon ist oder wann man die Wohnung gekauft hat (so alt ist der Boden mindestens).
eingereicht. Versicherung moniert die nicht vorhandene
Anschaffungsrechnung und sieht den Austausch des kompletten
Bodens für nicht angemessen.
So wird üblicherweise verfahren, dagegen ist nichts
einzuwenden.
Ironischer Weise hatte ich in einem Anderen Objekt einen Wasserschaden wegen einem gelpatzten Wasserbett, dort wurde der Komplette Boden erstattet obwohl nur teilweise der Schaden vorlag. Es war aber eine andere Versicherung.
Wie würdet Ihr den Fall beurteilen, bei der Einholung des KVs
hatten beide Betriebe ausdrücklich einen kompletten Tausch des
Laminatbodens genannt weil es bei dem Klicklaminat nicht anders geht.
Das heißt aber nicht, dass die Versicherung dann auch den
ganzen Boden bezahlen muß. Auch wenn es für den geschädigten
ärgerlich ist, wegen einiger Kratzer in einem Laminatboden,
der schon mehrere Jahre liegt, kann man nicht eine
Kompletterneuerung erwarten.
Ich kann aber den Bodenbelag nur im ganzen tauschen lassen. Beide Tischlermeisterbetriebe haben eindeutig ausgesagt das ein Tausch des betroffenen Bereiches einzeln nicht möglich ist.
Ob das Angebot mit weniger als einem Drittel des KV akzeptabel
ist, muß man davon abhängig machen, wie alt der Boden schon
ist oder wann man die Wohnung gekauft hat (so alt ist der
Boden mindestens).
Das Objet wurde Ende Dez 2006 komplett saniert erworben, demnach ist der Bodenbelag 2,5 Jahre alt. M. E. hat ein Laminatboden eine Haltbarkeit von 10-20 Jahren je nach Güteklasse. Und der grösste Posten im KV ist nun der Arbeitslohn, nicht der Bodenbelag selbst.
Grüße
Ironischer Weise hatte ich in einem Anderen Objekt einen
Wasserschaden wegen einem gelpatzten Wasserbett, dort wurde
der Komplette Boden erstattet obwohl nur teilweise der Schaden
vorlag. Es war aber eine andere Versicherung.
Das war ein Hausratschaden, da bist Du zum Neuwert versichert. Jetzt hast Du einen Haftpflichtschaden und da wird nur Zeitwert ersetzt.
Ich kann aber den Bodenbelag nur im ganzen tauschen lassen.
Du kannst tun und lassen, was Du willst, die Versicherung leistet aber nur Schadensersatz (=Zeitwert).
Beide Tischlermeisterbetriebe haben eindeutig ausgesagt das
ein Tausch des betroffenen Bereiches einzeln nicht möglich ist.
Das speitl für den Schadensersatz keine Rolle.
Das Objet wurde Ende Dez 2006 komplett saniert erworben,
Nochmal: Wenn der Boden an einige Stellen zerkratzt ist, kannst Du nicht den kompletten Boden auf Kosten der Versicherung austauschen. Die Vorgehensweise der Versicherung ist allgemnein üblich und daher nicht zu beanstanden. Über den Entschädigungsbetrag kann man disktuieren. Wenn Dir das Angebot der Versicherung zu gering ist, schalte einen Anwalt ein, der holt sicherlich etwas mehr für Dich raus.
man kann es auch ganz einfach so sehen:
wegen einer beule im kotflügel wird kein kompletter neuwagen bezahlt.
ein etwas anderer vergleich mit dem schadenfall aber ich denke da wird die sachlage durch diesen etwas anderen zusammenhang ziemlich klar.