Laminatschaden: Gewitter bei geschlossenem Fenster

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:
Bei einem Unwetter mit heftigem Sturm tritt durch die geschlossene Balkontür Wasser in die Miet-Wohnung. Es wird zwar bereits nach ca. 15 Minuten bemerkt und aufgewischt, trotzdem reicht die Zeit für einen kleinen Laminat-Schaden auf ca. 2qm (aufgequollene Fugen).

Mit z.B. einer Gieskanne lässt sich reproduzieren, dass tatsächlich Wasser durch die geschlossene Tür eindringen kann.

Die Kosten für die Laminatverlegung hatte der MIeter zur Hälfte selbst getragen, die Rechnung wurde aber auf den Vermieter ausgestellt.

Somit ist das wahrscheinlich weder ein Fall für Haftpflicht-, noch Hausratsversicherung, sondern für die Gebäudeversicherung. Ist das korrekt? Muss die Gebäudeversicherung Reparatur des Bodens und natürlich auch des Fensters zahlen?

Danke und viele Grüße,
Chris

Somit ist das wahrscheinlich weder ein Fall für Haftpflicht-,
noch Hausratsversicherung, sondern für die
Gebäudeversicherung. Ist das korrekt?

Schwierige Sache. Regenwasserschäden sind kein versichertes Risiko. Nur wenn die Versicherung den Wasserschaden als Folge eines Sturmschadens anerkennt, würde sie leisten.

Interessant. Wobei ja Regen alleine keinen Schaden verursacht hätte. Das war nur aufgrund des sehr heftigen Sturmes möglich.

Wäre die Reparatur Sache des Vermieters oder des Mieters?

Interessant. Wobei ja Regen alleine keinen Schaden verursacht
hätte. Das war nur aufgrund des sehr heftigen Sturmes möglich.

Wäre die Reparatur Sache des Vermieters oder des Mieters?

Dies ist ein Elementarschaden… und kann wenn eine Abgeschlossen ist über die Hausrat oder Wohngebäude abgesichert sein.Ob der Sturm allein ausreicht bezweifle ich.
Mir ist das gleiche passiert … und ich habe keine Elementarschadenversicherung :smile:

Gruß
Gaby

Wäre die Reparatur Sache des Vermieters oder des Mieters?

Wenn das Laminat dem vermieter gehört, Sache des Vermieters. Ob der Mieter schandesersatzpflichtig ist, läßt sich aus der Schilderung nicht herleiten.

Dies ist ein Elementarschaden… und kann wenn eine

Sicher ? Und wenn ja, welche Gesellschaft stuft das als Elementarschaden ein ? Hier ist Regenwasser duch eine undichte Tür eingedrungen, von Überschwemmung steht in der Fallbeschreibung nichts.

Überschwemmung und Rückstau durch Starkregen…also wenn Wasser eindringt und mir den Laminat überschwemmt ist das für mich eine Überschwemmung… ich bin aber kein Schadensbearbeiter.

Gruß
Gaby

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Chris,

ein Sturmschaden und somit Fall für die Wohngebäudevers. oder Hausratvers. würde bedingen, dass durch einen Sturschaden (zB Einschlagen des Fensters) ein Folgeschaden (zB AUfquillen des Laminats) entstünde.

Ist durch unsachgemäße Verlegung des Bodenbelages des Balkons / unsachgemäßen Einbau der Balkontür Wassser eingedrungen, haftet uU der Einbauer / vermieter, ohne dass eine Versicherung leistungspflichtig wäre.

Ist das Wasser auf dem Balkon gestanden aufgrund heftiger Regenfälle, dann ist das nur über eine Elementarschadendeckung versichert.

Diese muss bei hälftigem Anteil des Laminats sowohl über die Wohngebäudeversicherung der Vermieters, als auch über die Hausratversicherung über den Mieter abgesichert sein.

VG
Mela

Hallo,

Dies ist ein Elementarschaden…

ist es nicht.

Gruß
tycoon

Danke für die vielen Antworten!

Das Wasser hat sich NICHT auf dem Balkon gestaut. Durch den Sturm wurde der Regen lediglich so heftig gegen die Türe gepeitscht, dass er eingedrungen ist. (Bei normalen Regen, passiert das nicht, sonst wäre man ja gewarnt gewesen.)

Wasserstau gab’s dann nur für ca. 15 Minuten im Inneren.

Die Kosten für die Laminatverlegung wurden zwar zwischen Mieter und Vermieter geteilt, die Rechnung lief aber alleine auf den Vermieter, der sie wahrscheinlich auch steuerlich geltend gemacht hat. Somit kann das Laminat als sein Boden angesehen werden.

Ob die Türe falsch/schlecht eingebaut ist, ist schwer zu sagen. Vermutlich ist nur die Gummiabdichtung zu alt und muss ausgewechselt werden.

Mal schauen, was die Hausverwaltergesellschaft zwecks Gebäudeversicherung sagt.

Mal schauen, was die Hausverwaltergesellschaft zwecks Gebäudeversicherung sagt.

Nch dieser Schilderung handelt es sich nicht um einen versicherten Schaden (Regenwasser !).