Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Bei einem Unwetter mit heftigem Sturm tritt durch die geschlossene Balkontür Wasser in die Miet-Wohnung. Es wird zwar bereits nach ca. 15 Minuten bemerkt und aufgewischt, trotzdem reicht die Zeit für einen kleinen Laminat-Schaden auf ca. 2qm (aufgequollene Fugen).
Mit z.B. einer Gieskanne lässt sich reproduzieren, dass tatsächlich Wasser durch die geschlossene Tür eindringen kann.
Die Kosten für die Laminatverlegung hatte der MIeter zur Hälfte selbst getragen, die Rechnung wurde aber auf den Vermieter ausgestellt.
Somit ist das wahrscheinlich weder ein Fall für Haftpflicht-, noch Hausratsversicherung, sondern für die Gebäudeversicherung. Ist das korrekt? Muss die Gebäudeversicherung Reparatur des Bodens und natürlich auch des Fensters zahlen?
Danke und viele Grüße,
Chris