Laminatschaden

Hallo,

jemand hat in sein Wohnzimmer renoviert und demzufolge nach dem malern auch das bestehende Laminat feucht gewischt. Nach dem wischen ist er wieder mit einen trocknen tuch drueber gegangen. Jetzt ca. 4 Wochen später hat er festgestellt das sich das Laminat an den stoessen aufwölbt.

In welcher Hinsicht ist der Mieter dafür haftbar?
Wie soll sich der mieter gegenüber dem Vermieter verhalten wenn er den schaden anzeigt ?

MFG Alex

Hallo,

jemand hat in sein Wohnzimmer renoviert und demzufolge nach
dem malern auch das bestehende Laminat feucht gewischt. Nach
dem wischen ist er wieder mit einen trocknen tuch drueber
gegangen. Jetzt ca. 4 Wochen später hat er festgestellt das
sich das Laminat an den stoessen aufwölbt.

Auch Hallo,

Ein paar Angaben wären noch schön:
Jemand = Mieter?
feucht durchgewischt = gut ausgewrungener Lappen oder Eimer Wasser drüber geschüttet?

Gruß,
k@@rsten

Hallo,

ich hoffe, der Mieter hat eine Haftpflichtversicherung, die auch Mietschäden übernimmt. Dann umgehend der Versicherung den Schaden melden. Den Vermieter auch benachrichitgen und hinweisen, dass der Schaden der Versicherung gemeldet ist.

jemand hat in sein Wohnzimmer renoviert und demzufolge nach
dem malern auch das bestehende Laminat feucht gewischt. Nach
dem wischen ist er wieder mit einen trocknen tuch drueber
gegangen. Jetzt ca. 4 Wochen später hat er festgestellt das
sich das Laminat an den stoessen aufwölbt.

In welcher Hinsicht ist der Mieter dafür haftbar?
Wie soll sich der mieter gegenüber dem Vermieter verhalten
wenn er den schaden anzeigt ?

Der Mieter haftet für durch ihn entstandene Schäden.

Grüsse Günter

Auch Hallo,

Hallo Karsten,

danke erst einmal für die Antwort :smile:

Ein paar Angaben wären noch schön:
Jemand = Mieter?

Genau :smile:

feucht durchgewischt = gut ausgewrungener Lappen oder Eimer
Wasser drüber geschüttet?

feuchtes Tuch, spricht in Wasser getaucht und danach ausgerungen. Dann gewischt und nach beendigung nochmals mit einem trockenen Tuch darueber gegangen.

Gruß,
k@@rsten

LG Alex

Hallo,

Hallo Günter,

danke für deine rasche Antwort :smile:

ich hoffe, der Mieter hat eine Haftpflichtversicherung, die
auch Mietschäden übernimmt.

Der Mieter hat eine Hausrat und eine Haftpflichtversicherung.
Aber ist dies dann nicht ein Fall der Hausratversicherung?
Welche Klausel muss denn dann in der Haftpflichtversicherung stehen?

Dann umgehend der Versicherung den
Schaden melden. Den Vermieter auch benachrichitgen und
hinweisen, dass der Schaden der Versicherung gemeldet ist.

Ja ok, ich werde es ihm ausrichten. Aber was ich nicht verstehe, wieso sich das Laminat wölbt wenn er feucht wischt. Normal kann das ja nicht passieren und könnte es nicht sein das ein baulicher Mangel da vorliegt und der schaden trotz alledem der Vermieter tragen muss?
Wielange ist denn die Frist bis ein Laminat abgeschrieben ist?

Der Mieter haftet für durch ihn entstandene Schäden.

Ist mir auch klar. Aber darf man denn Laminat nicht einmal feucht wischen?

Grüsse Günter

Gruss Alex

Hi Alex,

Aber ist dies dann nicht ein Fall der Hausratversicherung?

nein, gemietete Sachen gehören nicht zum Hausrat.

Welche Klausel muss denn dann in der Haftpflichtversicherung stehen?

Die Haftpflicht schließt gemietete Sachen aus, es sei denn, sie wären ausdrücklich im Vertrag benannt.

Aber was ich nicht verstehe, wieso sich das Laminat wölbt wenn er feucht wischt.

Laminat ist hochwertige Presspappe, beklebt mit Fototapete. Feucht wischen sollte es dennoch aushalten.

könnte es nicht sein das ein baulicher Mangel da vorliegt und der schaden trotz alledem der
Vermieter tragen muss?

Welche Art von Mangel sollte denn hier vorliegen? Aufsteigendes Grundwasser?

Wielange ist denn die Frist bis ein Laminat abgeschrieben ist?

Laminat gehört nicht zu den wertvollen Gütern des Lebens, deshalb bezweifle ich, dass darüber schon mal ein Gericht entschieden hat. Könnte zwar sein, aber finde sowas erstmal.

Gruß Ralf