Laminatverlegen 'bauliche Veränderung'?

Hallo,

Folgende Frage stellte ich bereits im Brett „Hauswirtschaft und Handwerk“. Da mich aber v.a. die rechtliche Seite interessiert, hier nochmal die Frage:

Ich habe gerade ein Büro angemietet.
Der Vermieter möchte kein Laminat verlegen und ich möchte mir kein teures Hoz leisten.
Nun hoffe ich, daß der Vermieter den versprochenen Teppich verlegt und ich dann selbst ein „Klick-Laminat“ darüberlegen kann, auch ohne die Zustimmung des Vermieters. Schließlich kann er mich doch nicht zu „Holz oder gar nichts“ zwingen, oder?

Alle Urteile und Forumsartikel, die ich im Netz gefunden habe bezogen sich auf verleimtes Laminat. Eine schwimmende Verlegung über den Teppich ist aber doch keine bauliche Veränderung ?!?

Frank Sander.

Hi,
Laminat gilt nicht als bauliche Veränderung. Die Verlegung von Laminatböden ist vergleichbar mit Teppichauslegeware.
Als Begründung wird hervorgehoben, dass Laminatböden genauso leicht wie Teppichböden wieder entfernt werden können, ohne an der Bausubstanz Änderungen oder Beschädigungen hervorzurufen. Die einzige Änderung wird das Anbringen von Fußbodenleisten sein, aber diese müssen bei Teppichböden auch angepasst werden.
Diese Änderung ist nach der Rechtsprechung zulässig. Allerdings muß beim Auszug, wenn der Laminatboden wieder entfernt wird, der vorherige Zustand wieder hergestellt werden.
Gruß,
Francesco