Hallo zusammen,
ich habe mir vor wenigen Wochen sogenannte Sheepskin Boots in Australien bestellt. Oder wie man sie auch dort nennt (Ugg’s). Nun sind es nicht die eigentlichen „bekannten“ UGG Australia, welche in China von der Deckers Outdoor Corporation hergestellt werden. UGG ist ja überall als Markenzeichen geschützt. Bis halt in Australien und Neuseeland, weil man dort den Rechtstreit um den Namen gewonnen hat und man somit unter den Namen UGG die Ware herstellen und verkaufen darf. Ist ja auch so gesehen der Ursprung der Schuhe. Jetzt sind sie bis nach Deutschland gekommen und werden vom Zoll aufgrund des Verdachts von Produktpiraterie festgehalten. Im Schreiben des Zollamts heißt es: " Die von Ihnen eingeführte Ware wurde vom Rechtvertreter des Rechtsinhabers der Marke „UGG“ zur Prüfung vorgelegt". Nun zu meiner Frage, wie sieht das nun mit dem Vorwurf aus? Ist hier das Problem die Namensgebung oder die Verwechslung mit den „originalen“ Deckers UGG Australia. Schuhe kamen auch nicht aus China oder so, sondern aus Australien. Habe ich hier etwas zu befürchten? Ich weiß leider nicht wie das aussieht mit dem Markenrecht. Es ist offensichtlich, dass die Schuhe nicht die „originalen“ sind. Und das sie vom Zoll wegen dem „UGG“ festgehalten werden. In Australien ist die Namensgebung zugelassen und somit werden sie dort auch nicht illegal hergestellt. Scheitert es jetzt nur daran, dass der Name in Deutschland geschützt ist?
Beispiel: Wenn ich mir den Namen „Boot“ Markenrechtlich NUR in Deutschland sichern würde, wäre es dann nicht möglich aus anderen Ländern Schuhe zu bestellen, welche den Namen „Boot“ tragen??? Weil dies spiegelt eigentlich meine Frage wider.
VIele Grüße!
Maria