Lampe mit einer steckdose

also ich habe ein lampe gekauft die eine steckdose hat
das prob. ist aber das ich nur 2 drähte habe.
muss ich jetzt eine brücke zwischen n und pe machen wie bei meinen anderen steckdosen?

Hallo,
lieber nicht.
Das soll, wenn überhaupt, ein ausgebildeter Elektriker machen.
Da es sich vermutlich um eine klassische Schutzleiter-Nullung handelt, und deshalb kein Fehlerstromschutzschalter (FI) vorhanden ist.
Ich bin mir da jetzt nicht ganz sicher, aber ich glaube, das es nicht mehr zulässig ist, zumal wenn theoretisch die die Möglichkeit besteht, dass die Lampe einmal wo anders eingesetzt wird und dann evtl. Strom am Gehäuse eines angeschlossenen Gerätes anliegt.

MfG
Uli

Hallo Olaf.
Was heißt „eine Lampe mit Steckdose“? Hat die Lampe am Kabel eine Steckerkupplung oder ist in die Lampe eine Steckdose eingebaut?
Wie versorgst du die Lampe mit Strom?
Hat die Lampe ein zusätzliches Kabel, welches in die Steckdose gesteckt wird.
Hier muss mal Klärung rein. Wenn alle Komponenten Herstellerseitig montiert wurden, dann heißt das Stecker in die Steckdose und gut ist. Da wird die Lampe und was da noch dran ist nicht nochmal zerlegt um irgendwelche Brücken zu legen. Man kann von 2 Adern auf 3 Adern wechseln, aber nicht zurück (also nie von 3 auf 2) - Grundsatz. Dein Produkt ist - nehme ich an - 3-adrig. Also kein Problem.
Gruß Bernd

Hallo Olaf,
deine Beschreibung ist für eine fachgerechte Beantwortung leider etwas dürftig! Du hast also nur zwei „Drähte“, wo sind die „Drähte“- an der Leuchte oder an dem Stromanschluß der aus der Wand kommt?
Ist deine gesamte Installation ohne separaten Schutzleiter installiert? Bist du der Hauseigentümer oder handelt es sich um eine Mietwohnung?
Wenn du schon vorher bei den Steckdosen den PE mit N
verbunden hast, muss es sich schon um eine Installation
„Vorkriegsänlich“ handeln! Als Hauseigentümer hätte ich
schon aus brandschutztechnischen Gründen meine Elektroinstallation auf einen neueren Stand gebracht und hätte eine vernünftige Schutzerdung, bzw. Fehlerstromabschaltung installiert! Als Mieter würde ich meinem Vermieter so die Hölle heiß machen und Zeitungsartikel über Brandschäden durch veralterte Elektroinstallationen beifügen und mit Mietkürzungen imfalle einer Nichtbehebung drohen.
Fakt ist, das eine sogenannte „Nullung“, wie du sie beschrieben hast, seit ca. 25 Jahren verboten ist!!!
Hintergrund ist eben die fehlende Potentionalerdung,
womit alle leitende Hausleitungen zu einem Potentional zusammengeführt werden und mit der Gebäudeerdung verbunden werden. Bei sogenannten „genullten“ Anschlüssen besteht die Gefahr, das durch einen falschen Anschluss im Schadensfall der angeschlossene,
metallische Verbraucher unter Spannung ist und bei Berührung zu einem tödlichen Stromschlag führen kann!!
Da ich hier als Fachmann für E-Fragen eingetragen bin,
desweiteren in der Handwerkskammer Hamburg eingeschrieben bin, kann ich dir nur den Rat geben, die E-Installation von einem Fachmann kontrollieren zu lassen; ich lehne deinen Vorschlag deiner bisher gemachten Maßnahmen ab, dieses wird im Schadensfall von keiner Versicherung gedeckt!!
Leider kann ich dir keine bessere Antwort geben!
Anders augedrückt: sollte deine Installation so wie von dir beschrieben aussehen, lebst du auf einem „Pulverfass“!!!

m.f.G.
Gerd

hallo olaf,

sie sollten in KEINER steckdose eine verbindung zwischen PE und N haben.
und wenn sie nur zwei drähte haben, um eine lampe anzuschliessen, sollten sie einen fachmann kommen lassen, der wird ihnen sagen können, ob und wie sie ihre lampe anschliessen können.
ich hoffe, ich konnte helfen.

r

Hallo, aus der klassischen Nullung halte ich mich lieber raus. Vom Verständnis her, wenn Sie nur Phase und Null als Leiter haben, kommen Sie um eine Brücke nicht rum. Sollte es eine geschaltete Phase sein, geht das so sicher garnicht.
Ich habe aber mit der Klassischen Nullung nichts zu tun und verweise lieber an andere.

Hallo!
Eine Lampe hat keine Steckdose!
Eine Lampe hat einen Stecker !
Bitte erläutern Sie nochmal den Sachverhalt.
MfG.
Günter

Hallo,
Ich verstehe nicht die Frage. Die Lampe hat einen Stecker und du hast nur eine Dose in der Wand. Die Lampe wird wohl keine Steckdose haben?!:

also ich habe ein lampe gekauft die eine steckdose hat
das prob. ist aber das ich nur 2 drähte habe.
muss ich jetzt eine brücke zwischen n und pe machen wie bei
meinen anderen steckdosen?

Hallo Olaf,

die Lampe an sich benötigit lediglich 2 Drähte. Der 3. Draht (die Erdung)ist optional und würde am Gehäuse der Lampe befestigt werden. Wenn an der Lampe zusätzlich eine Steckdose ist, können daran Geräte betrieben werden, die ebenfalls keine Erdung nutzen. Geräte mit Euro Steckern. Das sind die flachen Stecker die in der Steckdose nicht „Erdungsfedern“ berühren.

Gruß

Andreas

Hallo,
Lampe mit Steckdose kenne ich nicht. Normal braucht man drei, also schlage ich vor es wie bei den anderen Steckdosen zu machen.
Mfg Adolf

Wenn die Lampe fest installiert wird (Decken oder Wandlampe), dann dann kannst Du das so machen - 0 und N überbrücken.
Wenn es eine Lampe mit Stecker ist, dann geht das nicht - es sei denn Du möchtest alles unter Strom setzen (je nach dem wie herum der Stecker eingesteckt wird) Nervenkitzel ist vorprogrammiert *lach*

Hallo,
sorry daß ich erst jetzt antworte aber ich war eine ganze Weile verhindert.

also ich habe ein lampe gekauft die eine steckdose
hat das prob. ist aber das ich nur 2 drähte habe.
muss ich jetzt eine brücke zwischen n und pe machen
wie bei meinen anderen steckdosen?

Eigentlich lautet die einzig korrekte Antwort auf diese Frage:
Ruf einen Elektriker an, der die Lampe anschließt. Denn wenn der PE an der Steckdose fehlt oder etwas falsch angeschlossen ist, kann das tödliche Folgen haben.
Zudem kommt noch dazu, daß es für neu installierte Steckdosen, und als solche gilt auch eine an einer Leuchte befindliche Steckdose, immer ein Fehlerstromschtuzschalter (Fi) und damit auch ein ordnungsgemäss von der Verteilung verlegter PE Pflicht ist und es keinen Bestandsschutz für die Anlage mehr gibt.

Denn bei allem Anderen riskiert man es, daß die Versicherung im Schadensfalle, also wenn etwas abbrennt oder jemand einen Schlag bekommt, keinen Cent zahlt sondern denjenigen, der die Leuchte und damit auch die Steckdose installiert hat in die Haftung nimmt. Zudem schaltet sich bei sowas in den allermeisten Fällen auch noch der Staatsanwalt ein.

Frank