Lampenaustausch

Hallo,

welcher Grund steht dahinter, dass bei den batteriebetriebenen Beleuchtungssets der Ersatz von Lampen(Birnen) gesetzlich unzulässig sein soll ?
Es ist doch ein Unding, dass die Lampe als Verschleißteil klassifiziert ist (damit keine Garantie) und dann, wenn sie den Geist aufgibt, gleich die gesamte Einheit wegzuwerfen ist. Hatte auch den Eindruck, dass die Lampe deswegen nicht-demontierbar eingebaut ist.

Gruß
Karl

Hallo Karl,

das wäre ja der dollste Schildbürgerstreich seit langer Zeit. Ich kann’s echt nicht glauben. Wo steht das?
Bist Du Dir sicher, dass Du nicht die Wörter ‚Ersatz‘ und ‚Einsatz‘ verwechselst? In der StVZO gibt es ja tatsächlich Regelungen zum Einsatz von Batterieleuchten an Fahrrädern.

Grüße von
Thomas

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Hallo Thomas,

das wäre ja der dollste Schildbürgerstreich seit langer Zeit.
Ich kann’s echt nicht glauben. Wo steht das?

Habe ich auf mindestens drei Verkaufsverpackungen solcher Beleuchtungssets verschiedener Hersteller/Quellen gelesen. Schwarz auf weiß !

Da steht für Deutschland ausdrücklich der Verweis auf eine solche gesetzliche Bestimmung. Für andere Länder ist das nicht angegeben.

Habe nun nachgeschlagen http://www.google.de/search?hl=de&q=StVzO%2BFahrradb… , dort http://www.hernolds-radseiten.de/index.php?%2FTechni… „§67StVZo Abs. 10 In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Glühlampen verwendet werden.“ und kann Entwarnung geben.
Da wollen die Hersteller wohl bemänteln, dass ein Ersatz von denen nicht gewünscht ist. Umsatz wollen die machen.

Bist Du Dir sicher, dass Du nicht die Wörter ‚Ersatz‘ und
‚Einsatz‘ verwechselst? In der StVZO gibt es ja tatsächlich
Regelungen zum Einsatz von Batterieleuchten an Fahrrädern.

Ja. Siehe oben.
Gruß
Karl

Hallo Karl,

Habe nun nachgeschlagen
http://www.google.de/search?hl=de&q=StVzO%2BFahrradb…
, dort
http://www.hernolds-radseiten.de/index.php?%2FTechni…
„§67StVZo Abs. 10 In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur
die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Glühlampen verwendet
werden.“ und kann Entwarnung geben.

das beruhigt mich, obwohl ich die geltenden Bestimmungen für ziemlich unausgereift halte und sich seit Jahren keine Veränderung zum Positiven abzeichnet.

Da wollen die Hersteller wohl bemänteln, dass ein Ersatz von
denen nicht gewünscht ist.

Wieso das denn?

Umsatz wollen die machen.

Ja klar. Das würde ich auch wollen. Mit dem Hinweis auf hier geltende Vorschriften hat das doch aber nichts zu tun.

Grüße von
Thomas

Hallo Thomas,

Da wollen die Hersteller wohl bemänteln, dass ein Ersatz von
denen nicht gewünscht ist.

Wieso das denn?

Klarer gesagt : Der Hersteller will aus eigennützigen Gründen nicht, dass die Lampen getauscht werden. Das will er aber nicht zugeben, sondern er schiebt - entgegen der tatsächlichen Lage - gesetzliche Vorschriften vor. Damit darf man nicht erklären, dass die Lampen nicht auszutauschen sind. Die sind definitiv nicht demontierbar, ohne die gesamte Einheit zu zerstören.
Damit ist der Tatbestand der bewussten Irreführung gegeben.
Wäre eher ein Fall für das Brett „Allgemeine Rechtsfragen“

Umsatz wollen die machen.

Ja klar. Das würde ich auch wollen.

Dagegen ist ja nichts zu sagen. Nur wenn man dazu unlautere Methoden anführt, ist das nicht in Ordnung.
Gruß
Karl

Hi,
batteriebetriebene Lampen dürfen nur aufgrund einer Ausnahmeregelung für Rennräder unter 11 Kilo als Ersatz fester Beleuchtung gewählt werden. Diese Lampen müssen immer mitgeführt werden. :smile: Andere Räder dürfen sie nur zusätzlich zur dynamo-betriebenen festen Beleuchtung mitführen.
http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=1627

Wo Du schon nach dem Rechtlichen mit Lampen fragst … :wink:

Schönen Gruß, Ingo

Also Karl,

Du hattest doch schon selbst festgestellt:

Habe nun nachgeschlagen
http://www.google.de/search?hl=de&q=StVzO%2BFahrradb…, dort
http://www.hernolds-radseiten.de/index.php?%2FTechni…
„§67StVZo Abs. 10 In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die
nach ihrer Bauart dafür bestimmten Glühlampen verwendet werden.“ und kann Entwarnung geben.

um gleich anschließend wieder einen Zusammenhang zu konstruieren:

Da wollen die Hersteller wohl bemänteln, dass ein Ersatz von denen nicht gewünscht ist. Umsatz wollen die machen.

Dann wiederhole ich mich auch noch einmal (wörtlich):

Mit dem Hinweis auf hier geltende Vorschriften hat das doch aber nichts zu tun.
Und jetzt hackst Du schon wieder darauf rum:

Klarer gesagt : Der Hersteller will aus eigennützigen Gründen
nicht, dass die Lampen getauscht werden. Das will er aber
nicht zugeben, sondern er schiebt - entgegen der tatsächlichen
Lage - gesetzliche Vorschriften vor. Damit darf man nicht
erklären, dass die Lampen nicht auszutauschen sind. Die sind
definitiv nicht demontierbar, ohne die gesamte Einheit zu
zerstören.
Damit ist der Tatbestand der bewussten Irreführung gegeben.
Wäre eher ein Fall für das Brett „Allgemeine Rechtsfragen“

Umsatz wollen die machen.

Ja klar. Das würde ich auch wollen.

Dagegen ist ja nichts zu sagen. Nur wenn man dazu unlautere
Methoden anführt, ist das nicht in Ordnung.

Wie d(t)rollig. Ich versteh Dich nicht. Und Du hast hast einen Blinden Fleck.

Grüße von
Thomas