möglicherweise ist jemand unter Euch, der mir zum Thema Auskunft geben kann.
Ich würde in absehbarer Zeit gerne eigene Lampenschirme herstellen + verkaufen.
Die Lampenschirme bestehen entweder aus Polypropylen (PPs) oder Polystyrol (analog der Innenseite eines gewöhnlichen Schirms), aus ‚schwerem‘ Papier (ab 300er Grammatur / voluminöser als bei ‚Japan‘-Schirmen), oder auch aus beidem.
Ich habe einige Prototypen entwickelt und diese auf Hitze-Entwicklung getestet. Egebnis: Bei einem Energiespar-Leuchtmittel bis 40 Watt würde sich auf Grund des Abstands von Leuchtmittel zu Schirm niemals genug Hitze entwickeln, um den Schirm zu entzünden.
Trotzdem: Gibt es eine Richtlinie, an die man sich i.d.F. halten muss (Brandschutzverordnungen), bzw. an der man sich orientieren kann?
Müssen Lampenschirme z.B. vom TÜV geprüft werden?
Bislang geht es ausschließlich um den Schirm selbst. Kämen noch Fuß und Elektrik hinzu, würde es wohl auch mit dem VDE etwas komplizierter.
Wenn Du etwas zum Zwecke der Gewinnerzielung verkaufen möchtest, musst Du ein Gewerbe anmelden und eine Rechnung dafür ausstellen. Ohne Rechnung ist es Schwarzarbeit.
Fertig hergestellte Teile zusammensetzen darf grundsätzlich jeder. (also zB fertige Bretter zu einem Möbel zusammenschrauben)
Wenn Du Teile herstellen willst (also zB ein Brett zersägen, weils nicht passt), ist es Handwerkspflichtig - dann kommt es darauf an, ob dazu die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich ist. Das erfährst Du bereits bei der Gewerbeanmeldung bei deinem Kreisverwaltungsreferat. (Stichwort Lampenschirm - die Liste findest du sicher auch im www)
Wenn ja, musst du Mitglied bei der Handwerkskammer sein und evtl. einen Meistertitel erwerben. Frag nicht warum, das ist altes deutsches Gut, welches niemand anzutasten wagt.
Wenn nein, das könnte bei „Lampenschirm“ gut sein, dann musst du Mitglied der IHK sein. Die kommen nach der Gewerbemeldung allein auf dich zu.
Ich nehme mal an, daß du erstmal deine Schirmchen separat vermarkten möchtest: Das wäre dann keine Leuchte und du hast mit der VDE (noch ) nichts am Hut. Würde aber hier nicht garantieren, daß die HWK das genauso sieht.
Der Hersteller (DU!) eines Artikels muß allerdings (immer!) mit dem CE-Siegel die Unbedenklichkeit und die Einhaltung aller europäischen Normen (!) garantieren. Und dabei ist dir wiederum die HWK oder die IHK behilflich, bei der du ja dann mittlerweile Mitglied geworden bist!
So, das war fürs erste mal das wichtigste. Ich nehme fast an, daß die Hürde schon ziemlich hoch ist.
Könnte mir vorstellen, daß es einfacher für dich ist, im Bekanntenkreis zu bleiben unter der rubrik „Geschenke“ und „Trinkgeld“ nach dem Motto „ich schenk dir nen schönen Lampenschirm - du schenkst mir 20 Mark“
Die Lampenschirme bestehen entweder aus Polypropylen (PPs)
oder Polystyrol (analog der Innenseite eines gewöhnlichen
Schirms), aus ‚schwerem‘ Papier (ab 300er Grammatur /
voluminöser als bei ‚Japan‘-Schirmen), oder auch aus beidem.
Hallo,
und wenn einer 100W reinbaut? Im übrigen ist es meines Wissens nicht verboten, dass Lampenschirme brennbar sind, aber eine besonders positive Eigenschaft ist das auch nicht gerade. Und deine werden brennen wie Zunder.
dass ein Gewerbe angemeldet werden muss, ist klar. Bin bereits selbständig in einem anderen Bereich. Das ganze Brimborium mit Handwerksrolle/Meistertitel muss ich noch evaluieren - eventuell wird es weniger komplex, das Gewerbe als Produkt-Design-Büro anzumelden, was auch näher am Geschehen wäre.
Dass mir allerdings eventuell die HWK oder IHK weiterhelfen können… gute Idee, Danke.
Zum CE-Siegel und den entsp. EU-Normen werde ich recherchieren. Möglicherweise kommt ja etwas dabei raus.
Die Schirme sollen kommerziell vertrieben werden - Bekannte bekommen vielleicht mal einen als Geb.-Geschenk
Gut gemeinter Rat:
Sobald du in den Dunstkreis des Produkthaftungs-Gesetzes kommst, bist du gut beraten, dem durchschnittlichen Verbraucher den IQ eines Schwarzbrotes zu unterstellen.
Und wenn du auf jemanden hören würdest, der damit zu tun hat:
Schwarzbrot ist intelligenter!
Man tankt seinen Benziner ja auch nicht mit Diesel, oder?
Wette drauf - und du verlierst.
Wenn du diese Gegenfrage andersrum gestellt hättest, dann hätte ich dich jetzt auch sofort mit Namen versorgen können.
Gut gemeinter Rat:
Sobald du in den Dunstkreis des Produkthaftungs-Gesetzes
kommst, bist du gut beraten, dem durchschnittlichen
Verbraucher den IQ eines Schwarzbrotes zu unterstellen.
Ist ein Schwarzbrot eigentlich dümmer als BBERND DAS BROT?
Deshalb kommt da auch ein Schild mit der maximalen zulässigen Leistungsangabe in den Schirm geklebt.
Hmm.
Ist das so?
Ich hab hier einen Haufen Einbaustrahler.
Einige von denen sind serienmäßig mit Halogenleuchtmitteln bestückt. Drauf steht „max. 35 Watt“.
Soweit, so gut.
Dann hab ich die gleichen Einbaustrahler, nur serienmäßig mit KLR bestückt. Darauf steht dann „max. 7 Watt“.
Wohlgemerkt, die gleichen. Die sind von vorne nach hinten und von oben nach unten absolut baugleich. Incl. identischer GU10-Porzellan-Fassung mit silikonummantelter Zuleitung.
Dannach kann ich diese Aufkleber einfach nicht mehr ernst nehmen . . .
Bei den Einbaustrahlern sind diese Aufkleber außen auf den Rand geklebt. Verständlich, da man sie ja lesen muss, wenn man mal das Leuchtmittel austauscht.
Sieht aber selten blöde aus, daher mach ich (und bestimmt 99% aller anderen Kunden) die sofort ab.
Das musst du mit den zuständigen Leuten im Brüssel besprechen.
Nach Produktehaftung ist es halt so, dass wenn ein dem Aufkleber entspechendes Leuchtmittel eingebaut wird und deine Hütte abbrennt, der Hersteller blechen muss.
Baust du ein falscher Leichtmittel ein, bzw. jemand anderes, weil der Kleber fehlt, muss dir der Hersteller keine neue Bude bezahlen.
BTW: In den USA ist es mittlerweile so, dass man darauf hinweisen muss, dass die Warnschilder an Maschinen nicht abmontiert werden dürfen.