Hallo werte Juristen!
Ich wüsste gerne mal, ob folgende Theorie vertretbar ist, oder ob mir da zuviel Unsinn auf meinem Mist gewachsen ist…
Als Grundlage dient hier erstmal das Nichtraucherschutzgesetz NRW, welcher unter http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/lr_bs_bes_text?gld_nr=2… einzusehen ist.
Nehmen wir mal an, es existiert ein gemeinnütziger Verein namens „Spass e.V.“, welcher regelmäßig sogenannte LAN-Partys mit bis zu 150 Gästen in regionalen Mehrzweckhallen durchführt, bisher immer im gleichen Ort seit 2001. Nun hat dieser Verein 2 Jahre lang pausiert und möchte nun seine nächste Veranstaltung in Angriff nehmen und sieht sich plötzlich mit dem neuen „Rauchverbot“ konfrontiert.
Nun habe ich überlegt, ob solch ein Verein die Voraussetzungen für eine Ausnahme vom NiSchG NRW erfüllen würde.
Und zwar heißt es in §3 Abs. 3 Satz b) des NiSchG NRW:
(3) Rauchverbote gelten nicht
[…]
b) bei im Allgemeinen regelmäßig wiederkehrenden, zeitlich begrenzten Veranstaltungen, soweit es sich um im Brauchtum verankerte regional typische Feste handelt.
Die LAN-Partys des Vereins sind regelmäßig wiederkehrend (bis auf eine kurze Pause), zeitlich begrenzt (meist ein Wochenende im Jahr) und m.E. auch regional typisch.
Bliebe also noch die Frage nach dem Brauchtum. Hierzu heißt es bei Wikipedia (ich habe die für diesen Fall relevanten Aussagen fett markiert):
_Bräuche dienen der Sinn-, Identitäts- und Integrationsstiftung. Sie vereinen und wirken gemeinschaftsbildend. Bei Staatsbesuchen erklingen die Nationalhymnen und in Gestalt der gehissten Flagge wird die jeweilige Nation geehrt. Sport- und Musikvereine , Zünfte und Universitäten, Kindergruppen, Jugendcliquen oder -banden bilden und bewahren regionales wie nationales Brauchtum. _
Hier kann man doch zusammenfassen, daß der theoretische Verein „Spass e.V.“ den Brauch der jährlichen LAN-Party in seiner region gebildet hat und heute bewahrt. Oder sehe ich das falsch?
Weiterhin heißt es bei Wikipedia (Hervorhebungen wieder von mir):
Ein Brauch ist eine Handlung, die nicht beliebig oder spontan abläuft, sondern einer bestimmten Regelmäßigkeit und Wiederkehr bedarf, ferner einer brauchausübenden Gruppe, für die dieses Handeln eine Bedeutung erlangt, sowie einen durch Anfang und Ende gekennzeichneten Handlungsablauf, dessen formale wie zeichenhafte Sprache der Trägergruppe bekannt sein muss.
Eine LAN-Party trifft doch voll auf diese Beschreibung zu. Es gibt ein festes Konzept zum Ablauf, sie findet jährlich statt und dauert immer ein Wochenende. Für die Gäste, welche aus dem Kreise der Online-Gamer u.ä. kommen, hat dieses Handeln eine Bedeutung, man spricht ja förmlich schon davon, zu einer LAN-Party zu „pilgern“. Anfang und Ende sind anhand von Uhrzeiten vorgegeben, auch findet gegen Ende eine Bekanntgabe und Siegerehrung der Turniersieger statt.
Nun bin ich auf Eure Meinungen gespannt! Vielen Dank im Voraus!
Gruß
MrMoods
P.S. - Offtopic-Frage:
Ich kenne mich mit den Gepflogenheiten nicht so aus, aber bestünde für solch einen Verein die Möglichkeit, sich kostenlos rechtssicherheit zu verschaffen? Kann man z.B. das zuständige Gericht anschreiben und darum bitten, festzustellen, daß der geschilderte Sachverhalt so zutrifft oder nicht?