Hallo
Ist es rechtlich, das ein Besitzer einer Grünfläche die nicht landwirtschaftlich genutzt wird, diesen Weg ( Verkehrszeichen 260 mit dem Zusatz Land und Forstwirtschaftlicher Verkehr frei ) zu seinem Grundstück befahren darf, mit seinem PKW.
Bedanke mich im voraus.
hallo,
kommt drauf an…
wer hat denn das schild aufgestellt??
schilder sind amtliche verwaltungsakte. schilder die nicht von amtswegen aufgestellt wurden müssen auch nicht befolgt werden.
hauptmann
Die Beschilderung ist von der Gemeinde aufgestellt worden, nicht privat.
Hallo,
gibt es eine weitere Zuwegung zu besagtem Grundstück? Vielleicht über eine öffentliche Straße, oder ist der landwirtschaftliche Weg die einzige Möglichkeit?
Gruß
Jörg Zabel
ich nochmal,
ist eine rasenfläche keine landwirtschaft.?? dieses schild schreibt ja nicht die beschaffenheit der fahrzeuge vor.
ein pkw kann durchaus für den landwirtschaftlichen verkehr unterwegs sein…
hauptmann
Es gibt nur diesen Weg.
Hallo
Grünfläche die nicht landwirtschaftlich genutzt
wie wird sie denn genutzt? Gewinnung von Heu für den Hamster zu Hause kann man im weitesten Sinne auch als Landwirtschaft ansehen. Wenn man vorab hinfährt, nur um zu sehen ob das Heu schon erntefähig ist, ist das auch Landwirtschaft. Ich kenne Bauern, die fahren dazu mit dem Schlepper hin und beklagen sich dann, daß sie so viel, in Deutschland viel zu teueren Diesel verbrauchen…
wird, diesen Weg ( Verkehrszeichen
260 mit dem Zusatz Land und Forstwirtschaftlicher Verkehr frei
) zu seinem Grundstück befahren darf, mit seinem PKW.
… abgesehen davon gibt es meist auch Ausnahmegenehmigungen. Wie man herausfindet, ob eine solche vorliegt, ohne Anzeige zu erstatten, entzieht sich aber meiner Kenntnis.
Cu Rene
Hallo,
Es gibt nur diesen Weg.
Wenn das so ist, und es wirklich kein „landwirtschaftlicher Verkehr“ im weitesten Sinne ist, dann müsste es normalerweise eine Sonderregelung für den Eigentümer/Bewirtschafter/Nutzer geben.
Hier tut sich dann ein sehr weites Feld auf. Ohne detailierte Kenntnisse der Situation ist da nichts zu machen.
Gruß
Jörg Zabel
Hallo
Jeder hat das Recht, auf seinem Grundstück zu tun und zu lassen was er möchte, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt oder gegen geltende Gesetze verstößt. Nun möchte derjenige welcher Eigentümer dieses Grundstückes mit nur dieser einen Straße ist gerne eine große Party schmeißen und benötigt dafür Stühle, Tische, Verpflegung…vielleicht möchte er auch einen Swimmingpool bauen und transportiert Baumaterial über diese Straße zum Grundstück.
Was ich damit sagen möchte ist, er hat das Recht diesen Weg zu seinem Grundstück zu benutzten, auch wenn er vielleicht eigentlich gegen dieses Schild verstoßen würde. Denn dürfte er dies nicht wäre das ein unverhältnismäßiger Eingriff in seine Grundrechte.
Ich selbst wohne in einer Straße, die nur für Fußgänger frei ist, trotzdem kommt DHL, Umzugsfahrzeuge und auch Privatfahrzeuge um Sachen auszuladen rein und das ist auch in Ordung.
Grüße