ich wohne seid ca einem Jahr in einer Sackgasse. Von dieser Sackgasse aus geht ein Weg in den Wald mit dem Schild „Land- und Forstwirtschaflicher Verkehr frei“. Ich habe bisher immer vor diesem Waldweg geparkt.
Heute morgen hat ein Förster geklingelt und wollte in den Wald fahren. Die einfahrt hatte ich zugeparkt. Er war sehr unfreundlich und sagte, dass ich eine Straftat nach Paragraph ? begangen habe. Stimmt dies und was kann mir jetzt passieren? Ich wusste nicht, das ich vor diesem Schild nicht parken darf, in den Wald bin ich auch nie gefahren.
Hallo also nach Gründlicher Überlegung kann ich zwar verstehen das der Förster sauer war aber soweit ich weiss ist das befahren des Weges verboten und kann auch geahndet werden wenn du den Weg Versperren tust aufgrund dieser besonderen Gegebenheiten also Sackgasse etc. kann aber selbst wenn es zu ner Anzeige kommen tut bis auf nen dudu nix weiter passieren es ist immer ne Auslegungssache .
Ich kenne zwar die Örtlichkeit nicht, aber ich denke hier kann eine globale
Antwort gegeben werden.
Die Sackgasse ist vermutlich an deren Anfang mit Zeichen 357(Blaues Schild mit
weißen Strich und rotem Querbalken) gekennzeichnet. Am Ende der „Sackgasse“
steht dann vermutlich noch einmal das Zeichen 250 mit Zusatzzeichen für den
Land- und Forstwirtschaftlichen Verkehr(LoF-Verkehr). Diese Zeichen 250 mit
Zusatzzeichen bedeutet eben Verbot der Einfahrt aller Art von Fahrzeugen mit
Ausnahme für den LoF-Verkehr. Die LoF-Fahrzeuge dürfen da also durchfahren.
Das bedeutet dann auch, dass jeder der sich hier davor steht gewaltig etwas falsch
macht, denn es ist dem LoF-Verkehr ja gestattet dort einzufahren.
Die „Straftat“ ist aber lediglich eine Verkehrsordnungswidrigkeit und wird
allerhöchstens mit einem Verwarnungsgeld geahndet.
Deshalb der Tipp: Niemals vor Wegen parken, irgendjemand darf immer durch
fahren oder laufen.
Hallo, Pechvogel,
alles halb so schlimm, wenn die Schilderung so stimmt.
Land- und Forstwirtschaftliche Wege müssen frei gehalten werden - Rettungsdienste, Feuerwehr, Jagd-beauftragte usw. Das wäre also eine Straftat gewesen,
aber so eine Anzeige muß von der Polizei entgegen-genommen werden. Das gibt wegen dieser Kleinigkeit viel
Papierkrieg. In Zukunft ist das also zu Bedenken. So
ein Forstbeamter kann Hilfsbeamter der Staatsanwalt-schaft sein!
MfG G.S.
Also: Du hast die Zufahrt zugeparkt? Oder neben der Zufahrt geparkt?
Die Zufahrt in den Wald solltest Du natürlich nicht zuparken - wie das geahndet werden könnte weiss ich jetzt absolut nicht, die „Drohgebärden“ des Forstlers sind sicher hauptsächlich „heisse Luft“, eine Straftat steht mit Sicherheit nicht im Raum - ich denke eine OWI, und die sollte auch nur den verantwortlichen Fahrer treffen, falls dieser der anzeigenden Behörde bekannt ist
Genaueres kann ich jetzt nicht sagen, die Situation ist mir wie gesagt nicht 100% klar. Wenn Du den Weg zugeparkt hast will der Forstler vielleicht auf Nötigung hinaus, was aber wohl absurd ist. Seinen ÄÄrger allerdings kann ich dann nachvollziehen.
Oder standest Du doch irgendwie nicht so ganz auf der Fahrbahn und teilweise im Wald??