ein Beispiel:
Man wohnt neben einem Spargelfeld und hat daneben, angrenzend an den eingezäunten Garten noch eine Streuobswiese.
Daneben liegt ein Spargelfeld.
Die ErntehelferInnen erleichtern sich regelmäßig in der Streuobswiese, incl. weibl. Hygieneartikel und grösseren Hinterlassenschaften.
Wer wäre in Bayern dafür zuständig, daß diese unhaltbaren Hygienischen Zustände beendet werden?
der „Arbeitgeber“ der Landarbeiter ist dafür verantwortlich, ggf. die Behörde verständigen, damit die sich darum kümmern, dass eine entsprechende fahrbare Toilette aufgestellt wird.
Hallo,
versuch es mal mit der Berufsgenossenschaft. Die kümmern sich um fast alles, was im Zusammenhang mit Gesunderhaltung der AN im Zusammenhang steht. Notfalls können die einen kompetenten Ansprechpartner vermitteln.
MfG LM