Landemöglichkeit- platz für Rettungshubschrauber

Hallo,

Es gibt doch für Rettungshubschrauber die sich im Einsatz befinden konkrete Regelungen bezüglich der Landeplätze.
Wo kann ich diesbezüglich nachlesen was den Piloten bei der Auswahl eines Landplatzes erlaubt ist und was nicht.
Konkret geht es mir darum, daß so ein Heli auf einer Pferdekoppel gelandet ist. Auf dieser Koppel befanden sich Pferde.

Für Eure Bemühungen schon mal vielen Dank.

Gruß Bernd O.

Hallo Bernd!

Ich gehe jetzt nicht davon aus, dass der Pilot auf der Koppel Brötchen holen wollte?
Überleg Dir einfach einen Moment, was Du dem Piloten erlauben würdest, wenn sein Ziel war/ist, Deiner Mutter das Leben zu retten!

Die Abwägung zwischen „schnell runter und Menschenleben retten“ und „darf ich jetzt die Pferde überhaupt erschrecken?“ oder „darf ich die schönen Blumen jetzt knicken“ oder oder oder…

Ich hoffe, dass es möglichst wenig Regeln gibt, wenn ein Rettungshubschrauber in der Nähe eines hilfsbedürftigen Menschen landen will. Die starten normalerweise nicht zum Spaß!

Gruss
Ulli

Meine Frage
Hallo Ulli,

Nur hierrauf hätte ich gern eine Antwort!

„Es gibt doch für Rettungshubschrauber die sich im Einsatz befinden konkrete Regelungen bezüglich der Landeplätze.
Wo kann ich diesbezüglich nachlesen was den Piloten bei der Auswahl eines Landplatzes erlaubt ist und was nicht.“

Gruß Bernd O.

Hallo Bernd, frage am Luftfahrt Bundes Amt in Braunschweig nach. Gruß, eck.

Hallo Bernd,

Es gibt doch für Rettungshubschrauber die sich im Einsatz
befinden konkrete Regelungen bezüglich der Landeplätze.

jain.

Konkret geht es mir darum, daß so ein Heli auf einer
Pferdekoppel gelandet ist.

Wenn sie groß genug war ist das OK

Auf dieser Koppel befanden sich
Pferde.

Das kann OK sein.
Es kommt aber immer auf den Einzelfall an.
Waren andere Rettungskräfte (Feuerwehr, Polizei, Rettungssanis…) auf der Koppel anwesend?

Piloten von Rettungshubschrauber sind meist sehr versierte Piloten mit sehr großer Erfahrung und mindestens genauso viel Verantwortungsbewustsein.
Ich hab schon Landungen erlebt, wo zwischen Rotorspitzen und Hindernissen nur wenige Meter lagen.
Andererseits haben Piloten Landungen abgelehnt weil es zu windig/dunkel war, obwohl es für mich als Laien unkritisch erschien.

Konkrete Vorgaben gibt es von Seiten des Rettungswesens meines Wissens nicht, inwieweit es von Seiten der Flugsicherheit Vorgaben gibt, kann ich aber nicht sagen.

Es gibt aber eine Vorgabe, daß Heliflüge nur von Dämmerung bis Dämmerung passieren dürfen, andererseits hab ich aber schon eine Nachtlandung auf einem Fussballplatz mitgemacht, der aber von uns (Feuerwehr) ausgeleuchtet wurde.

Da scheint es also einen erheblichen Ermessensspielraum des Piloten zu geben.

Gandalf

Hallo Bernd,

bei der Feuerwehr gelten natürlich die einschlägigen Regeln der Unfallverhütungsvorschriften (UVV).
Allerdings gelten die nur noch seeehr bedingt, wenn Menschenleben zu retten sind.
Das ist eine Ermessenssache des Einsatzleiters bzw. der jeweiligen Einsatzkräfte, ob sie das mitmachen. Die Verantwortung trägt der Einsatzleiter.

Bei einem Lehrgang sagte ein Ausbilder mal:
Es kann passieren, daß ihr in Entscheidungssituationen kommt, wo ihr einsam binnen Sekunden Entscheidungen treffen müsst, über deren Richtigkeit später Heerscharen von Juristen und Sachverständige alle Zeit der Welt haben zu befinden ob das OK war oder nicht.

Gandalf

Hallo,

Es gibt doch für Rettungshubschrauber die sich im Einsatz
befinden konkrete Regelungen bezüglich der Landeplätze.

So, gibt es die? Oder ist der Satz als Frage gedacht?
Um in Deutschland außerhalb von Flugplätzen zu landen braucht es in der Regel eine extra Genehmigung. Du kannst davon ausgehen, daß die Rettungshubschrauber über ebensolche verfügen. Für Hubschrauber siehe Link:

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bs…

Ob es abseits von der rechtlichen Seite noch innerhalb der Rettungsdienste Vorschriften oder Regeln bzgl. der Auswahl der Landeplätze gibt kann ich nicht sagen. Schlussendlich ist sowieso immer der Pilot verantwortlich, der mit Hilfe seiner Erfahrung und Ausbildung die Entscheidung in jedem einzelnen Fall treffen muss.

Übrigens gibt es für alle Luftfahrzeuge eine prinzipielle Außenlandegenehmigung wenn es darum geht anderen Hilfe zu leisten:

http://bundesrecht.juris.de/luftvg/__25.html

Grüße
Felix

Lieber Bernd,

wie Gandalf schon schrieb ist ein Rettungseinsatz ganz sicher anders zu sehen, als wenn ein Polizeihubschrauber aus Jux und Dollerei einen Kollegen heim fliegt.

Es gilt im Zweifel ganz sicher der Grundsatz, daß Menschen vor Tiere gehen. Sprich: Ist ein Rettungsflug angefordert und genehmigt (was spätestens mit der Starterlaubnis der Fall ist!), so hat der Pilot die alleinige Entscheidung und Verantwortung über seinen Landeplatz.
Die kann ihm auch niemand abnehmen (und auch kaum angemessen bezahlen, wenn du mich fragst…), wenn es nun nach allen ihm vorliegenden Informationen um Menschenleben geht, so wird er sicher ohne Zögern ein erschrecktes Pferd in Kauf nehmen. Und wenn dieses dabei einen Infarkt erleidet, so wird ihm das vielleicht leid tun, aber er wird hoffentlich immer wieder genauso entscheiden.
Wenns um Menschenleben geht, dann wär´s mir egal, ob der Heli mein 20.000 Euro-Mopped umpustet oder meine flammneue Gartenlaube zu Splitterholz wird. Dessen ungeachtet würde ich einen Schaden vom Betreiber des Einsatzes (Gemeinde, ADAC, DRK etc. pp.) bezahlen lassen, die haben ganz sicher eine Haftpflicht(versicherung) für solche Fälle.

Das ist ja eben das Problem: Man KANN gerade für Rettungseinsätze keine genauen Vorschriften machen, weil jeder einzelne Einsatz seine eigenen Aspekte hat. Die alle in Regeln zu fassen ergäbe ein Buch, das im Heli mitgeführt dessen Start zuverlässig verhindern würde - wegen des Gewichts.

Gruß
AKQJ10s