Landesabgeordnetengesetz?

Mahlzeit!

Kann mir vielleicht jemand mit einer Info helfen ?

Ich suche schon seit geraumer Zeit in den wirren Weiten des Web nach dem vollständigen, aktuellen (!) Landesabgeordnetengesetz für Berlin. Ich glaube (bin aber nicht sicher), das heißt genau „Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin“, geläufiger ist aber auf jeden Fall die Bezeichnung Landesabgeordnetengesetz.

Witzig dabei ist, das ich so ziemlich für jedes Bundesland und auch für den Bund die jeweils aktuelle Fassung gefunden habe, nur eben nicht für Berlin.

Insofern wäre ich für einen Link dankbar.

Bin gespannt.

Danke.
Mathias

Hinweis an MOD: Sorry wegen Doppelposting, ich habe es bereits unter Politik probiert, kam aber nix bei raus. Die Rechtsexperten wissen vielleicht hinsichtlich eines Gesetzes besser Bescheid. Hoffe ich zumindest…

Hi Mathias,
ein Landesabgeordnetengesetz für Berlin ist mir neu.
Berlin verfügt über eine eigene Verfassung, die sogenannte „Verfassung von Berlin“. Dort ist unter den Artikeln 38 ff das Rechtsverhältnis der Abgeordneten des Abgeordnetenhauses ausführlich geregelt.

Gruß,
Francesco

Hi, Francesco,

unter dem nachfolgenden Link (ist mir von Wolfgang Dreyer in der Rubrik Städte & Gemeinden bei Politik genannt worden)

http://www.berliner-feuerwehr.de/download/gesetze/ae…

findet man das sog. 14.Gesetz zur Änderung des Landesabgeordnetengesetzes. Dazu gibt es noch diverse Fundstellen (bei Suche über Google), in denen auf Urteile verwiesen wird, die das Landesabgeordnetengesetz in Frage stellten oder darauf bezug nehmen. Auch beim Berliner Datenschutz findet man einen Verweis darauf. Also muß es das ja geben.

Die Berliner Verfassung habe ich, die ist es nicht. Dort findet man nur den Verweis „Das nähere regelt ein Gesetz.“. Und genau das isses. Es ist halt nur nirgends zu finden. Darin ist unter anderem geregelt, was die Abgeordneten im einzelnen an Leistungen erhalten. Und (das ist genau das was ich noch nicht gefunden habe) Einschränkungen der Bezüge für Angehörige des Öffentlichen Dienstes. Auch ob die Büroangestellte zusätzlich bezahlt kriegen steht da drin.

Ich kann mir kaum vorstellen, das das echt nicht im Netz zu finden ist. Wie gesagt, alle entsprechenden Gesetze der anderen Bundesländer sind zu finden, auch das Bundesgesetz dazu. Nur Berlin macht daraus offensichtlich ein Riesengeheimnis.

Bis denn.
Mathias

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Hi Mathias,

dann ruf doch bei der Pressestelle des Berliner Abgeordnetenhauses an und laß dir den Gesetzestext zufaxen.

Gruß,
Francesco

Ich probier´s mal. Danke.

Gruß
Mathias

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