Landesarbeitsgericht verloren, wie geht´s weiter?

Hallo Fachleute und Kenner.
Nach einer Niederlage beim Landesarbeitsgericht ist auch die nächste Instanz beim Bundesarbeitsgericht zu zugelassen worden.
Es sind aber verschiedene Faktoren rechtlich nicht ganz ausgeschöpft worden. So wurde vom Arbeits- und Landesarbeitsgericht z.B. keine Akteneinsicht in die Personalakte gemacht und keine Zeugen vernommen.
Hat man da jetzt noch eine Möglichkeit so etwas neu aufzunehmen und neu zu klagen? Wenn ja, in welchem Zeitraum seit dem ablehnenden Urteil?
Danke für Hinweise, Ratschläge, Meinungen u.Ä.

MfG
Hans13

Hallo,

die ausreichende Ermittlung des Sachverhaltes durch die Vorinstanzen ist eine der Dinge, die das BAG ggfs. prüft, wenn dies durch eine der Parteien gerügt wird.

Ein Fachanwalt (für Arbeitsrecht) wird das sicherlich wissen und sachgerecht beraten.

&Tschüß
Wolfgang