Hallo Fachleute und Kenner.
Nach einer Niederlage beim Landesarbeitsgericht ist auch die nächste Instanz beim Bundesarbeitsgericht zu zugelassen worden.
Es sind aber verschiedene Faktoren rechtlich nicht ganz ausgeschöpft worden. So wurde vom Arbeits- und Landesarbeitsgericht z.B. keine Akteneinsicht in die Personalakte gemacht und keine Zeugen vernommen.
Hat man da jetzt noch eine Möglichkeit so etwas neu aufzunehmen und neu zu klagen? Wenn ja, in welchem Zeitraum seit dem ablehnenden Urteil?
Danke für Hinweise, Ratschläge, Meinungen u.Ä.
MfG
Hans13