Guten Tag Forum,
ich würde mich freuen wenn ein Experte sich das mal ansieht (fiktiver Fall :
9 Jahre im Einkauf 16 Jahre im Handel
seit 2004 im Nebenerwerb einen Monatgeteilehandel (Winkel, Gestänge etc)
2009 130T€ Umsatz und 27TE netto gewinn (Steuerbescheid) E/Ü
2010 140T€ Umsatz und etwa 20T€ netto Gewinn (läuft noch)BILANZ
(Bilanzgewinn 2010 wird höher ausfallen da Bilanzeinstieg)
2011 jetzt schon 90t€ Umsatz
Nun möchte sich der Inhaber vollselbstständig machen und hat mehrere IHK Gründerkurse usw besucht.
Sein Steuerberater kennt ihn nur von den Abschlüssen und mehr nicht.
Er möchte nun einen Kredit von 170T€ aufnehmen. Sein Eigenkapital sind 50T€, was er in bar vorweisen kann.
Er dachte nun dass er einen Landesbank Kredit über die Hausbank beantragt und dadurch diese eine Haftungsfreistellung bekommt. Oder er zumindest bei der Bürgschaftsbank eine Bürgschaft beantragen kann um die 170t€ zu bekommen.
Nun hat er aber gehört, obwohl bei jedem Seminar (bei dem auch Banker das gesagt haben) es gsagt wurde (Thema Haftungsfreistellung und ohne Sicherheiten etc). eine Finanzierung in der Form VOLLKOMMEN unrealistisch sei. Das zwar auf dem Papier stünde das es eine Haftungsfreistellung gegenüber der Bank gäbe aber diese niemals den ohne Sicherheiten (trotz Haftungsfreistellung) das Ganze machen würde.
Meine Frage ist ob man irgendwo nachlesen kann in wie weit diese Aussage zutrifft.
Das Thema Sicherheiten ist nach dem KFW Gründermonitor schon groß.
Viele Gründungsversuche scheitern deshalb.
Jedoch dachte ich immer dass die Haftungsfreistellung da im Grunde aushebeln soll.
Hat hier jemand Erfahrung?
MB