Landesbeamtengesetz - Rlp

Hallo Community
ich habe gehört dass seit April 2009 manche Paragraphen im Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz keine Anwendung mehr finden.
Ich habe eine Zusammenfassung in der alle „weiterhin anzuwendenden Paragraphen“ aufgeführt sind wie z.B.
§ 1
§ 2 Nr. 3 Halbsatz 2
§ 3
.
.

Also wenn ich das jetzt richtig verstehe wird zum Beipiel beim § 2 der Rest gestrichen und nur noch § 2 Nr. 3 Halbsatz 2 wäre gültig??

Bitte helft mir!!!
Dankeschön schon mal im vorraus

Hallo,

Also wenn ich das jetzt richtig verstehe wird zum Beipiel beim
§ 2 der Rest gestrichen und nur noch § 2 Nr. 3 Halbsatz 2 wäre
gültig??

Ja, das hast Du richtig verstanden!
Der Rest ist jetzt größtenteils im (Bundes-)BeamtenstatusG geregelt.

Gruß, trobi