Neun Jahre nach Beendigung eines Rohbaus, kommt die Behörde und will das Gebäude einmessen. Kann man sich dagegen wehren??
Danke im Voraus für die Hilfe!!
Neun Jahre nach Beendigung eines Rohbaus, kommt die Behörde und will das Gebäude einmessen. Kann man sich dagegen wehren??
Danke im Voraus für die Hilfe!!
Guten Tag,
Neun Jahre nach Beendigung eines Rohbaus, kommt die Behörde
und will das Gebäude einmessen. Kann man sich dagegen wehren??Danke im Voraus für die Hilfe!!
Guten Tag,
Nein, warum auch ? Übrigens
besteht eine Pflicht des Eigentümers, die Einmessung des fertig gestellten Gebäudes selbst zu veranlassen. Geschieht dies nicht ,erfolgt eine sog. „Zwangseinmessung“. Diese Pflicht verjährt nicht, sondern geht sogar auf einen evtl. neuen Eigentümer über.