§2 BGB besagt, dass Personen ü18 VOLL geschäftsfähig sind. Das ist Bundesrecht
§29 (1) LGlüG BW verbietet Personen unter 21 den Zutritt zu Casinos.
Das ist Landesrecht.
§31GG: BR bricht LR.
Ist das Gesetz zum Mindestalter in Casinos unwirksam?
Es gibt kein BR, das die Geschäftsfähigkeit von Personen zwischen 18 und 21 unterscheidet.
Das Glücksspielgesetz ist ein Staatsvertrag ( GlüStV9) der 16 Bundesländer mit Öffnungsklauseln für die Länder Darunter fällt auch die Altersbeschränkung.
Eintrittsalter und Geschäftsfähigkeit sind 2 paar schuhe.
Das „L“ in LGlüG steht für „Landes“. Nur BaWü und Bayern pflegen diese ü21-Klausel. Ich sitze grad im Unterrricht und würde das gern verstehen.
Ü21 könnte ja auch heißen: Keine Ausländer.
Es diskriminiert Personen zwischen 18 und 21 Jahren.
Hausrecht ist was anderes.
nein Diskriminiert von 0Jahren . Demnach ist das beim Führerschein auch so?
Wobei das AGG davon redet, das es nur ohne sachlichen Grund eine Diskriminierung ist.
Vom Hausrecht war nie die Rede.
Laut BGB sind Personen ü18 voll geschäftsfähig. Das Glückspielgesetz unterstellt nun, dass Personen zwischen 18 und 21 eben nicht voll geschäftsfähig sind, oder welchen Grund sollte es geben, diese Altersgruppen auszuschließen? Personen unter 18 sind laut Gesetz nur beschränkt geschäftsfähig, hier liegt keine Diskriminierung vor.
Laut GG ist für die Wahl zum Bundespräsidenten ein Mindestalter von 40 Jahren erforderlich. Damit sind alle Jüngeren diskriminiert…
Nein, es schließt diese vom Betreten eines Spielcasinos aus. Daß man ein bestimmtes Alter mit einer bestimmten sittlichen Reife in Verbindung setzt bzw. mit dem Bedarf eines bestimmten Schutzes vor sich selbst verbindet, ist nichts außergewöhnliches . Mit Diskriminierung hat das nichts zu tun, sondern damit, daß besonders junge Volljährige vor den Versuchungen des Glücksspiels geschützt werden sollen. Ähnliche Einschränkungen gibt’s - nebenbei bemerkt - auch bei der Fahrerlaubnis und der Promillegrenze. Und der Bundespräsident muß auch mindestens 35 Jahre alt sein. Wobei es da wirklich nur um die sittliche Reife geht - vermute ich zumindest.
Stört dich das auch im Strafrecht? da wo zwischen 18 und 21 noch das Jugendrecht in Anwendung kommen kann?
Abgesehen davon: Das BGB regelt die Beziehung zwischen Privatrechtsträgern - also Zivilrecht.
Der Glückspielstaatvertrag und das evtl. dazugehörige Gesetz ist jedoch im Ordnungsrecht (oder so) angesiedelt, regelt somit einen anderen Sachverhalt.
Den soll man dir jetzt noch erklären ?
Es unterstellt übrigens nicht die Geschäftsunfähigkeit sondern unterstreicht den besonderen Schutz dieser jungen Erwachsenen.
Selbst das Strafrecht kennt so eine Altersgrenze und geht regelmäßig davon aus, Heranwachsende sind noch nicht „reif“ genug alle Folgen ihres Handeln zu bedenken.
Übrigens, warum muss man denn beim Erwerb von bestimmten Waffen oder Fahrerlaubnissen ein höheres Mindestalter als 18 j. haben ?
Ist das nicht diskriminierend.
MfG
duck313
Es geht ja nicht um persönliche Ermessensfragen, wenn es um Gesetze geht. Meiner Meinung nach ist jeder Mensch unreif, der Glücksspiel betreibt, aber darum geht es nicht, sondern um Gesetz.
Das Strafrecht hat einen Ermessensspielraum. Es erlaubt milder zu Urteilen, aber nicht härtere. Es ist also nicht möglich, einen 17Jährigen nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen.
Jeder, der 18 ist, darf einen FS machen. Das ist übrigens Bundesrecht. Der Spielstättenverordnung-Logik nach könnte eine Landesregierung hier also auch das Alter auf 21 Jahre hoch setzten, weil man meint, unter 21 ist man nicht reif für ein Auto.
Wieso? Das Mindestalter ist ein Bundesgesetz, hast du die Frage nicht verstanden? Folglich darf eine Landesregierung die Altersgrenze nicht verändern. Sie tut es aber beim Glücksspielvertrag.
Nachtrag zur Frage: Die persönliche Meinung, ob jemand geistig reif ist, mit 18 ein Casino zu besuchen, ist hier nicht relevant. Es geht nur um die Gesetzeslage, Bundesrecht und Landesrecht.
Und schon das Bundesrecht (Führerschein) verlangt ein Mindestalter von 21 oder gar 24 Jahren bei Klasse D (Bus).
Also ein Verstoß gegen das Bundesrecht BGB, von dem Du dauernd redest, was die Volljährigkeit/Geschäftsfähigkeit ab 18 festlegt ?
Wie kann das denn sein ?
Es kann also sehr wohl bei Bedarf abgewichen werden, nach unten wie nach oben.
und Länder dürfen das nicht bei Dingen für die sie vom Bund die alleinige Zuständigkeit haben ?
Müsste da nicht der Bund das Land verklagen ? Oder Du, warum klagst Du nicht gegen das Land ? Glaubst du denn, du bist er einzige, dem da eine mögliche Diskrepanz aufgefallen ist. Wo ist die Klageflut ?
Das bereitet er bestimmt gerade vor.
Meine Güte! Da stellt jemand ganz sachlich eine Frage und will einen Sachverhalt verstehen. Und statt die für Laien schwierigen juristischen Komponenten darzustellen, wird er hier schon wieder persönlich angegriffen.
Aber nicht jeden. Außerdem ist der Staat der Ansicht, junge Fahrer sollten noch viel weniger betrunken Auto fahren als ältere. Worauf ich hinaus will: der Staat macht an vielen Stellen Unterschiede zwischen volljährigen Menschen verschiedenen Alters. Wieso das nun gerade bei Spielcasinos ein Problem sein soll, erschließt sich mir nicht. Erst ab 40 darf man Bundespräsident und Richter am Bundesverfassungsgericht werden, ab 25 darf man erst Schöffe werden, nur bis 26 kann man in die Jugend- und Auszubildendenvertretung im öffentlichen Dienst des Bundes gewählt werden, in manchen Bundesländern kann man erst mit 30 Landrat werden und ab 60 nicht mehr Notar.
Wo also ist das Problem bei den Spielcasinos?
Nein, da dies nicht ein Abdingbares Recht ist.
Weil sie es demnach Darf.
Die volle Geschäftsfähigkeit ist im BGB definiert, welches zivilrechtliche Regeln enthält. Hast du das nicht verstanden?
Zivilrecht bedeutet, dass hier Regeln für die Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander aufgestellt werden.
Ja, es ist unlogisch, dass man dir erlaubt, als 18jähriger mit Optionsscheinen zu handeln.
Aber das Bundesrecht sieht es halt so vor: Voll geschäftsfähig.
Immerhin haben einige Länder die Option wahrgenommen, als erweiterten Jugendschutz den Zutritt zu Casinos zu beschränken. Absolut zulässig und absolut unabhängig von dem, was zivilrechtlich gilt.