falls jemand beim Landessozialamt einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis gestellt hat und dieser mit „scheinbar“ zu kleiner „Grad“-eingruppierung bearbeitet wurde, welche Möglichkeiten des Widerspruchs und der Weiterbearbeitung hätte man?
Welche Klageweg müsste beschritten werden?
Kann dafür eine Rechtschutzversicherung in Anspruch genommen werden?
Oder Prozesskostenhilfe?
falls jemand beim Landessozialamt einen Antrag auf einen
Schwerbehindertenausweis gestellt hat und dieser mit
„scheinbar“ zu kleiner „Grad“-eingruppierung bearbeitet wurde,
welche Möglichkeiten des Widerspruchs und der
Weiterbearbeitung hätte man?
das steht doch im Bescheid drin!
Welche Klageweg müsste beschritten werden?
zuerst kommt der Widerspruch. Erst gegen einen abschlägigen Widerspruchsbescheid kann man Klage erheben. auch das steht im Widerspruchsbescheid drin.
Kann dafür eine Rechtschutzversicherung in Anspruch genommen
werden?
Hängt von den Versicherungsbedingungen ab. Steht im Versicherungsvertrag.
Oder Prozesskostenhilfe?
Warum denn. Rechtsstreitigkeiten vor dem Sozialgericht kosten doch nichts.
die Gerichtskosten werden doch nur beim Sozialgericht übernommen, habe ich gelesen. Die Anwaltskosten sollen dagegen enorm sein, weil sie anders berechnet werden.