Hallo,
mal angenommen ein Landratsamt beschließt vormals öffentliche
Parkplätze in einem Wohngebiet zu einem großen Teil sich anzueignen.
Wir nehmen nun an, dass das LRA eben diese Parkplätze lediglich an
Mitarbeiter der Institution vergibt (gegen Entgelt) und die Anwohner
über die Sachlage informiert indem sie Zettel an die nun falsch
parkenden Autos heftet(mit der entsprechenden Info).
Es wird angenommen das die betreffenden Parkplätze schon alle
vergeben sind (ausnahmslos Mitarbeiter LRA), kein Anwohner wusste
davon und es würde auch in der Umgebung des Wohngebietes kaum
Parkmöglichkeiten geben, zumindest nicht ausreichend - könnten sich
die Anwohner gegen diese Neuregelung wehren? Falls ja - wie?
Vielen Dank!!!
Gruss, Sabine
Hallo,
mal angenommen ein Landratsamt beschließt vormals öffentliche
Parkplätze in einem Wohngebiet zu einem großen Teil sich
anzueignen.
Mir ist leider nicht klar, was mit „aneignen“ gemeint ist. Denn das LRA hat hier genau so viele, bzw. genau so wenig Möglichkeiten, wie jeder Privatbürger.
Entweder der Kreis hat das Grundstück mit den Parkplätzen erworben. In diesem Fall kann er hier wie jeder andere Eigentümer damit umgehen, wie er will.
Oder der Kreis hat das Grundstück angemietet. Dann sieht die Sitaution genau so aus.
Öffentlich-rechtliche Befugnisse kommen hier kaum in Betracht. Der Kreis ist nicht Straßenverkehrsbehörde, so dass er die Parkplätze nicht hierüber okkuperien könnte, zumal die StVO das auch nicht hergibt.
Leider kann ich daher nicht weiter helfen.
Gruß
Dea
Wir nehmen nun an, dass das LRA eben diese Parkplätze
lediglich an
Mitarbeiter der Institution vergibt (gegen Entgelt) und die
Anwohner
über die Sachlage informiert indem sie Zettel an die nun
falsch
parkenden Autos heftet(mit der entsprechenden Info).
Es wird angenommen das die betreffenden Parkplätze schon alle
vergeben sind (ausnahmslos Mitarbeiter LRA), kein Anwohner
wusste
davon und es würde auch in der Umgebung des Wohngebietes kaum
Parkmöglichkeiten geben, zumindest nicht ausreichend - könnten
sich
die Anwohner gegen diese Neuregelung wehren? Falls ja - wie?
Vielen Dank!!!
Gruss, Sabine
Hallo cmddea!
ich denke hier geht es um Umwidmung! Erst waren die Parkräume frei für jedermann zugänglich, nunmehr stehen quasie Verbotsschilder für Privat da, weil nur noch Behördenmitarbeiter nutzen dürfen. Das passiert ständig und überall, niemand hat einen Anspruch, dass öffentliche Sachen öffentlich bleiben… letztens sollten sogar in Berlin Opern geschlossen werden 
Mfg vom
showbee
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Hallo,
ich denke hier geht es um Umwidmung! Erst waren die Parkräume
frei für jedermann zugänglich, nunmehr stehen quasie
Verbotsschilder für Privat da, weil nur noch
Behördenmitarbeiter nutzen dürfen. Das passiert ständig und
überall, niemand hat einen Anspruch, dass öffentliche Sachen
öffentlich bleiben… letztens sollten sogar in Berlin Opern
geschlossen werden 
Mir ist dennoch nicht klar, wie das gehen soll. So der Kreis dort Träger der Straßenbaulast ist, ist er zwar für die Widmung zuständigt. Allerdings kann eine Widmung nur für die Allgemeine Benutzung und nicht zum Privatzweck der Behörde ausgesprochen Werden. Eine Widmung ala „das sind meine Parkplätze“ gibt es im Straßenrecht nicht.
Insofern kann eine öffentliche Sache nicht durch Umwidmung zu einer eingeschränkten Nutzung für die Behörde geändert werden. Es ginge allenfalls, den Platz zu entwidmen, aber dann lebt die private Eigentümerschaft wieder in vollem Maß auf und der Kreis müsste das Grundstück kaufen oder mieten.
Was die Verbotsschilder für Private angeht, so wären wir wieder im Straßenverkehrsrecht und hier ist mir keine Möglichkeit des Kreises, Parkplätze für seine Mitarbeiter zu reservieren, bekannt.
Ich gehe hier daher mal davon aus, dass das Grundstück tatsächlich von dem Kreis angemietet wurde. Das ist auch die normale Vorgehensweise für Behörden.
Selbst die Stadt, in der ich einige Zeit gearbeitet hat, und die auch Straßenverkehrsbehörde ist, war nicht in der Lage, Parkplätze für die eigenen Mitarbeiter zu schaffen, sondern hat ganz einfach Parkhausflächen angemietet, bzw. Parkplätze auf dem eigenen Grundstück geschaffen.
Gruß
Dea
Vielen Dank für die Antworten!!
Grundsätzlich ist klar wie es mit öffentlichen Parkplätzen läuft. Die
Annahme bezog sich auf eine Kleinstadt mit jenem LRA, das schon die
Hälfte ihrer Parkplätze im Viertel „besitzt“ und es schon vorher sehr
schwierig machte für Anwohner genügend Parkplätze zu finden. Nun
könnte dies sich zu einer mittleren Katastrophe ausweiten…Wäre
schön gewesen dies zu vereiteln…
Gruss und nochmals vielen Dank,
Sabine
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Hallo
Grundsätzlich ist klar wie es mit öffentlichen Parkplätzen
läuft. Die
Annahme bezog sich auf eine Kleinstadt mit jenem LRA, das
schon die
Hälfte ihrer Parkplätze im Viertel „besitzt“ und es schon
vorher sehr
schwierig machte für Anwohner genügend Parkplätze zu finden.
Nun
könnte dies sich zu einer mittleren Katastrophe
ausweiten…Wäre
schön gewesen dies zu vereiteln…
Ja meine Güte, dann sag halt mal, was mit „besitzt“ gemeint ist? Hat das LRA die Grundstücke gekauft? oder gemietet? oder hat es entsprechende Verkehrsschilder aufgestellt? Wie genau äußert sich denn dieser „Besitz“? Ohne diese Information kann man eben keine Antwort geben.
Gruß
Dea
Hallo
Mir ist dennoch nicht klar, wie das gehen soll. So der Kreis
dort Träger der Straßenbaulast ist, ist er zwar für die
Widmung zuständigt. Allerdings kann eine Widmung nur für die
Allgemeine Benutzung und nicht zum Privatzweck der Behörde
ausgesprochen Werden. Eine Widmung ala „das sind meine
Parkplätze“ gibt es im Straßenrecht nicht.
Ohne mich da gross auszukennen…
Parkflächen können doch zumindest auf bestimmte Gruppen (zB.Anwohner) beschränkt werden, oder nur mit Parkausweisen, die von der Kommune vergeben werden.
Durch die gezielte Vergabe dieser Ausweise wäre eine solche Widmung doch quasi auch möglich, oder?
Gruß, DW.
Hallo
Ohne mich da gross auszukennen…
Parkflächen können doch zumindest auf bestimmte Gruppen
(zB.Anwohner) beschränkt werden, oder nur mit Parkausweisen,
die von der Kommune vergeben werden.
Durch die gezielte Vergabe dieser Ausweise wäre eine solche
Widmung doch quasi auch möglich, oder?
Das ist nicht so einfach. Zunächst ist eine Vergabe von Parkplätzen an bestimmte Personen nicht möglich.
Zudem können Anwohnerparkzonen nur unter ganz bestimmten Umständen (kommt auf die jeweilige Straßensituation an) und nur unter der Bedingung eingerichtet werden, dass für die übrigen Autofahrer genügend Parkplätze bleiben.
Letztlich können diese Ausweise dann auch nicht nur an bestimmte Personen vergeben werden, da es nun einmal mehr Anwohner gibt.
Die Verwaltungsgerichte sind in diesem Zusammenhang sehr intollerant und kippen eine solche Zone recht schnell.
Gruß
Dea