Hallo.
Mehrere Personen erhalten Post von einem Landratsamt in Bayern. Sinngemäß:
„Nach unserern Recherchen betreiben Sie eine Heizöllagerstätte, die nach §xyz anzeigepflichtig ist. Machen Sie das bitte!“.
Eine der Personen fragt sich nun, wie denn diese „Recherchen“ ausgesehen haben könnten. Ihre Heizöllagerstätte besteht seit 30 Jahren. Die Person hat sie nicht selbst errichtet, also weiß sie nicht, ob jemals eine Anzeige erfolgt ist.
Wie weiß das Amt also nun davon?
Sind Heizöllieferanten aufgrund irgendeines Gesetzes verpflichtet bzw. ist es ihnen erlaubt, ihre Kundendaten an Behörden weiterzugeben?
Dass irgendjemand vom Amt rumfährt und nach Heizöltankstutzen guckt, kann ich mir jetzt nicht vorstellen. „Mundpropaganda“ und/oder „Anschwärzen“ schon gar nicht.
Oder seh ich mal wieder das Naheliegendste nicht?
Gruß,
Kannitverstan