Landratsamt vs. Datenschutz?

Hallo.

Mehrere Personen erhalten Post von einem Landratsamt in Bayern. Sinngemäß:
„Nach unserern Recherchen betreiben Sie eine Heizöllagerstätte, die nach §xyz anzeigepflichtig ist. Machen Sie das bitte!“.

Eine der Personen fragt sich nun, wie denn diese „Recherchen“ ausgesehen haben könnten. Ihre Heizöllagerstätte besteht seit 30 Jahren. Die Person hat sie nicht selbst errichtet, also weiß sie nicht, ob jemals eine Anzeige erfolgt ist.
Wie weiß das Amt also nun davon?
Sind Heizöllieferanten aufgrund irgendeines Gesetzes verpflichtet bzw. ist es ihnen erlaubt, ihre Kundendaten an Behörden weiterzugeben?
Dass irgendjemand vom Amt rumfährt und nach Heizöltankstutzen guckt, kann ich mir jetzt nicht vorstellen. „Mundpropaganda“ und/oder „Anschwärzen“ schon gar nicht.
Oder seh ich mal wieder das Naheliegendste nicht? :upside_down_face:

Gruß,

Kannitverstan

Hallo,

wenn bspw. eine Gefahr für die Umwelt von der Lagerstätte ausginge, wäre die Weitergabe der Daten erlaubt (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 BDSG).

Ich mir eigentlich auch nicht, aber vielleicht stand gerade ein Tankwagen vor der Tür als ein Mitarbeiter vorbeiging.

Gruß
C.

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Ist der Tipp- oder Grammatikfehler von Dir oder so auch im Original?

So schreibt eigentlich keine Behörde.

Haben diese angeschriebenen Personen Heizöltanks in üblicher Größe passend zur Hausgröße? Oder überdimensionierte Tanks?

Normalerweise stehen Heizöltanks bereits in den Baugenehmigungsunterlagen.

Ich schätze, die Briefe sind Fakes.
Vermutlich lassen sich in den restlichen Sätzen auch noch irgendwelche Schreibfehler oder seltsame Formulierungen finden.

In dem Fall müsste also der Heizöllieferant aktiv auf das Amt zugehen und sagen „pass mal auf, dem X sein Öltank leckt, und sein Auffangraum ist nicht ausreichend groß!“ (falls dem so wäre)?
Aber wenn Tanks und Tankräume in Ordnung sind, darf er das doch nicht?
Und selbst wenn da irgendwas nicht so ist wie’s sein soll, würde ein langjähriger Lieferant doch erstmal das Gespräch mit dem Kunden suchen…

Unwahrscheinlich. Die Lagerstätten der bekannten angeschriebenen Personen liegen in verschiedenen Orten, man fährt eigentlich nur daran vorbei, wenn man das gezielt will. Und wie gesagt… getankt wird da seit mindestens 30 Jahren. Das erhöht natürlich die Wahrscheinlichkeit, dass mal jemand eine Öllieferung mitkriegt, aber dass beide gleichzeitig erst jetzt deshalb angeschrieben werden?

Gruß,

Kannitverstan

Sorry! Tippfehler meinerseits :zipper_mouth_face:

Ja natürlich, deshalb ja „Sinngemäß“ :wink:

Nein, die sind schon echt.

Guter Punkt. Da könnte man mal nachschauen… möglicherweise ist ein übereifriger Angestellter die durchgegangen und hat festgestellt, dass keine explizite Anzeige nach §xyz vorliegt (in dem Schreiben hieß es weiter, dass die Anzeigpflicht irgendwann neu geregelt wurde. Früher gab’s §xyz in der Form nicht).

Gruß,

Kannitverstan

Was ist das denn für ein §?

Sind die Tanks nachträglich aufgestellt/eingebaut worden?
Viel später als die Gebäudeerrichtung?

Laß uns doch erstmal klären, ob die Behörde recht hat.
Dann kann man immer noch spekulieren, woher die Behörde das wissen könnte.

Konkret geht es um §40 AwSV:

§ 40 Anzeigepflicht

(1) Wer eine nach § 46 Absatz 2 oder Absatz 3 prüfpflichtige Anlage errichten oder wesentlich ändern will oder an dieser Anlage Maßnahmen ergreifen will, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe nach § 39 Absatz 1 führen, hat dies der zuständigen Behörde mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich anzuzeigen.

(2) Die Anzeige nach Absatz 1 muss Angaben zum Betreiber, zum Standort und zur Abgrenzung der Anlage, zu den wassergefährdenden Stoffen, mit denen in der Anlage umgegangen wird, zu bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen sowie zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen, die für die Sicherheit der Anlage bedeutsam sind, enthalten.

(3) Nicht anzeigepflichtig nach Absatz 1 ist das Errichten von

Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe, für die eine Eignungsfeststellung nach § 63 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes beantragt wird, und

sonstigen Anlagen, die Gegenstand eines Zulassungsverfahrens nach anderen Rechtsvorschriften sind, sofern im Zulassungsverfahren auch die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung sichergestellt wird.

Nicht anzeigepflichtig sind in den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 auch zulassungsbedürftige wesentliche Änderungen der Anlage.

(4) Nach einem Wechsel des Betreibers einer nach § 46 Absatz 2 oder Absatz 3 prüfpflichtigen Anlage hat der neue Betreiber diesen Wechsel der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Satz 1 gilt nicht für Betreiber von Heizölverbraucheranlagen.

Nein. Die waren von Anfang an drin.

Gruß,

Kannitverstan

Danke.
Nun weiß ich ja nicht, ob Abs. 1+2 oder 3+4 vorliegen könnte.

Was mir noch einfiel: der Schorni kommt einmal jährlich. Das ist quasi eine Amtsperson. Könnte der was festgestellt haben?
Unser Schorni würde das allerdings direkt ansprechen und keine heimliche Mängelmeldung ans Amt schicken.

Aus der Tatsache,dass dieses Haus eine Ölheizung hat. Und Ölheizung hat auch regelmäßig eine Tankanlage. Die muss bestimmten Bestimmungen entsprechen und deswegen angezeigt werden.
Und zu dem Haus liegt so etwas nicht vor.
Und woher weiß man das Haus hat eine Ölheizung ? Nun, wer käme da in Frage ? Der Schornsteinfeger etwa, der regelmäßig in amtlicher Funktion die Feuerung prüft ?

Du hast Recht, der Öllieferant weiß nicht ob die Tankanlage angezeigt wurde. Der handelt erst wenn die Tanks nicht sicher zu befüllen wären, dann darf er sie auch nicht mehr füllen und müsste das auch den Behörden melden. Und natürlich dem Kunden sagen.

Warum erst nach 30 Jahren ? Einen Grund wird es schon geben,warum man das jetzt geprüft hat ob Unterlagen zur Tankanlage vorliegen. und feststellen musste, es liegt eben keine Anzeige dazu vor. Vom Amt her kennt man also deine Tanklagerstätte nicht. Vielleicht findet sich was in deinen Baugenehmigungsunterlagen dazu. Selbst wenn nicht ist es nicht schwer den Antrag auszufüllen,Daten der Tanks( Füllmenge und Bauart) und deren Zulassung (steht auf einem Typenschild) und dann Angaben zum Tanklagerraum.

MfG
duck313 .

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Auf der Post vom Landratsamt ist doch sicher ein Ansprechpartner angegeben.
Was spricht dagegen, diese Person anzurufen und zu fragen Was der Grund des Briefes ist, wie die Recherchen ausgesehen haben und was anschliessend von der Peron erwartet wird?

Das spricht doch eher für eine „flächendeckende Aktion“ des Landratsamtes. Woher hast Du die Informationen aus verschiedenen Teilen des Kreisgebietes?

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Was für mich das Nächstliegende sein könnte: Beim Landratsamt ist „seit gestern“ ein übereifriger Referendar. Dem hat man irgendwelche alte Akten auf den Tisch gepackt und die noch offenen Fälle arbeitet er ab.

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Nichts. Ich wollte nur mal eine Einschätzung von unbeteiligter Seite haben.

Die beiden genannten angeschriebenen Personen kennen sich persönlich.

Irgendsowas wird’s wohl sein… im Bauantrag, der an das Landratsamt ging, war jedenfalls „Ölheizung“ angegeben.

Gruß,

Kannitverstan

Wäre halt ein Verstoß gegen die Datenschutzvorschriften - also nix, wofür man zehn Jahre in den Knast geht oder eine Geldstrafe bekäme. Ich wüsste aber auch nicht, warum ein Ölhändler prophylaktisch die Daten aller seiner Kunden an den Landkreis melden sollte. Ob ein Tank angezeigt wurde oder nicht, sieht man ihm ja nicht an.

Seltsame Geschichte. Ich bin schon ein bisschen neugierig, ob bzw. wie sich das aufklärt.

Gruß
C.

Vielleicht wars auch der Rauchfa… der Ra… der Schornsteinfeger, auf die Abgase sind sie ja sehr scharf
Umweltauflagen usw…

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Unwahrscheinlich. Der geht in den Heizraum und macht seine Messungen. Den Tankraum kriegt er nie zu Gesicht. Der Öllieferant dagegen besteht trotz Grenzwertgeber darauf, die Tanks während des Tankvorgangs beobachten zu können - was ja ok ist. Hätte der Bedenken bzgl. Sicherheit, hätte er es dem Kunden sicher erstmal direkt gesagt.

Gruß,

Kannitverstan

Wenn du das möchtest, dann muss Du mehr als

schreiben. Woher soll man wissen was genau da auf welcher Rechtsgrundlage angesprochen wird? Und wieviel Heizöl wird bei Dir wo gelagert?

Dieser dürfte in der abgeschlossenen Digitalisierung des Archivs liegen, die es möglich macht, mit ziemlicher Geschwindigkeit durch alle Unterlagen von Baugenehmigung über dieses bis sonstwohin zu rennen und die mutmaßlichen Öllagerstättenunterhalter rauszufiltern, die bisher keine angemeldet haben.

Die berühmte Digitalisierung, mit der „wir“ so furchtbar schrecklich hinterdrein sind, bietet für „Berechtigte“ (und auch andere) wundervolle Möglichkeiten der „Recherche“.

Ich hatte die Bahncard, seit es sie gab. Sozusagen Bahncardianer der ersten Stunde.

Jetzt hab ich sie nicht mehr.

Schöne Grüße

MM

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