Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
wir haben uns von einer Firma (Landschaftsbau) eine runde Außentreppe (Podest mit einer Stufe) aus konischen Granitstelen und Granitmosaikpflaster anfertigen lassen. Leider sind wir mit der Ausführung nicht zufrieden, da die Podestfläche ein sehr starkes (teilweise über 10%) Gefälle aufweist. Wenn man aus der Haustür herauskommt, steht man auf einem Berg und von da an geht es bergab. Nirgendwo im Web finde ich Hinweise darauf, wie hoch max. das Gefälle sein darf, da die Firma behauptet, alles richtig gemacht zu haben.Die Stelen zum Höhenabfang sind alle unerschiedlich gesetzt, weisen eine Steigung von 15-19 Zentimeter auf.
Liebe Grüße Geli
Hallo Geli,
normalerweise ist es so, dass zunächst der Höhenunterschied gesamt gemessen wird und dann unter Berücksichtigung des Schrittmasses, die Höhe und die AUftrittsfläche der Treppe ermittelkt wird. Damit auf den Stufen kein Wasser stehen bleibt, sollte ein Gefälle von 1% berücksichtigt werden. 10 % Gefälle sind definitiv zu viel. Leider ist es schwer rein argumentativ oder durch Hinweise auf Erfahrungsberichte Recht zu bekommen, oder Nchbesserung zu verlangen. Ich schlage daher vor einen neutralen Gutachter einzuschalten. (hier kann man den Ausführenden darauf hinweisen, dass man in Erwägung zieht ein solches Gutachten in Auftrag zu geben). Sollte der Gutachter feststellen, dass nicht ordnungsgemäß gearbeitet worden ist, so kann man die Kosten sicher dem Auftragnehmer in Rechnung stellen.
Ich hoffe, Hilfestellung geleistet zu haben und verbleibe
Mit freundlichem Gruß
Norbert Vedder
Hallo Geli,
da werden Sie auch nichts Definitives im Web finden.
ABER, 10% sind absolut nicht zu tolerieren. 2-3% sind
als Entwässerung ok, aber mehr nicht. Mehr kann ich
evtl. sagen, wenn ich Bilder sehe. Wäre es möglich,
wenn Sie mir an [email protected] ein paar
aussagekräftige Bilder senden. Bitte von allen Seiten
fotografieren, evtl. auch einen Zollstock an die Stelen
halten, etc. Evtl. könnte ich Ihnen dann erklären, wie
man Abhilfe schaffen kann. Schöne Pfingsten.
Thomas Gehle
planwerk GEHLE
Hallo,
Also im Landschaftsbau gilt auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Zu diesen zählen neben den allgemeinen Gesetzen zum Kauf von Gegenständen insbesondere die Paragraphen zum Werkvertrag(§§ 631 ff.) Diese werden z.B. bei der Erstellung von Bauwerken und anderen Arbeiten angewendet.
Der Auftragnehmer hat die Pflicht, das Werk mit den zugesicherten Eigenschaften herzustellen dafür zu sorgen, dass keine Fehler vorhanden sind, die den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder mindern. Außerdem muss der Auftragnehmer am Werk auftretende Mängel beseitigen (Gewährleistung).
Gab es überhaupt einen Vertrag?
Normalerweise gilt das VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
Die VOB ist nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Oftmals ist in der Allgemeinen Geschäftsbedingung ein Hinweis, im Übrigen zählt die VOB …, abgedruckt. Werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschrieben, so gilt auch die VOB.
Es werden drei Teile der VOB unterschieden
Die VOB Teil A (DIN 1960) befasst sich mit den „Allgemeinen Bestimmungen zur Vergabe von Bauleistungen“.
Die VOB Teil B (DIN 1961) enthält die „Allgmeinen Vertragsbedingungn für die Ausführung von Bauleistungen“.
Der Teil C enthält „Allgemeine technische Vertragsbedingungen“ und wird auch als ATV bezeichnet. Der Teil C enthält in verschiedenen DIN-Normen eine Vielzahl von technischen Vertragsbedingungen. Die für den Bau wichtigsten Normen sind in der DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ zusammengefasst. Diese DIN verweist unter anderem auch auf die DIN 18320, die Vertragsbedingungen für Lanschaftsbauarbeiten wird wiederum auf weitere, speziell den Garten- und Landschaftsbau betreffende Normen z.B… die DIN 18917 Rasenbauarbeiten, hingewiesen.
Also für sie ist der Teil C wichtig. Oder auch Stoff- und Planungsnormen.
Die DIN 18332 ist für Natursteinwerkarbeiten
Die DIN 18065 für Treppenbau!
Also 10% Gefälle auf einem Podest ist definitiv zu viel!
Treppen dienen in erster Linie zur Überwindung von Höhen, um unterschiedliche Ebenen miteinander zu verbinden. Sie sind dann angebracht, wenn die Steigung eines Weges so groß ist, dass ein bequemes Begehen nicht mehr möglich ist. Allgemein gilt dies für Steigungen über 10% bzw. ab 8% bei glatten Belägen, alteren oder gehbehinderten Personen.
Liebe Geli
Nach VOB haben Betonpflaster 2% und Natursteinpflaster bis zu 4% Gefälle zur Entwässerung.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine gepflasterte Einfahrt, Terasse oder Stufenanlage handelt!!!
Tritthöhe/Stufenhöhe:
Hierbei wird der Höhenunterschied von der Türleiste bis zur Eingangsebene gemessen.
Eine Tritthöhe sollte 19cm nicht überschreiten, da dann das Treppensteigen als unangenehm emfunden wird.
Eine Stufenanlage sollte so konstruiert sein,
das alle Stufen gleich hoch sind. Eine Frage der Optik.
Ich persönlich wähle in einem solchen Fall lieber eine Stufe mehr, sodass sie einzelnen Stufen nicht höher als 15-16cm sind. Man wird ja auch nicht jünger ;0)
Ich denke eure Firma hat schlichtweg zu wenig Stelen geordert, sodass man gezwungen war das Gefälle so anzupassen, das die Stufenhöhe 19cm nicht überschreitet.
Pocht auf die Ausführung nach VOB!
Gruß Sven
Hallo Sven,
vielen Dank für Deine Antwort. Die Stufenhöhe (wir haben ein Podest und eine Stufe) soll laut Aussage der Firma 18cm betragen. Wenn man "die äußeren Kanten der Stelen der unteren Stufe (im Halbkreis angeordnet) nivillieren würde müssten diese dann alle die gleiche Höhe aufweisen oder muss die vorderste Stele (ind er Mitte) den tiefsten Punkt aufweisen? Bei uns war eine Höhe von 44,5 cm zu überwinden. Hier hat er nun 2 x 18er Stufen gesetzt, bedeutet er hat fast 8,5 cm Gefääle über eine Strecke von 1,45 m ausgleichen müssen. Leider ist auf dem Podest in Türnähe nur ein geringes Gefälle, sodass im weiteren Verlauf das Gefälle sehr stark zunimmt (auf den letzten 20cm bis zur Stele sind es 15%!). So hat man das Gefühl, man steht erst auf einem Berg und dann geht es steil bergab. Selbst der Blumentopf auf der 2. Stufe steht ziemlich schief…
Liebe Grüße Geli
Hallo,
ich kann Ihnen folgendes anbieten, da ich Sachverständigerin bin, dass ich mir vor Ort ein Bild von Ihrem Problem machen kann. Wenn es nötig ist und die Firma auf Ihrer Unschuld besteht, kann ich Ihnen ein Gutachten anfertigen, wo diese Frage geklärt wird.
Um mit mir in Kontakt zu treten, gehen Sie bitte auf meine Hompage www.sv-linnepe.de.
Ich würde mich sehr freuen, wenn ich Ihnen behilflich sein kann.
Mit freundlichen Grüßen
Melanie Linnepe
Hallo
10% sind definitiv zu viel Gefälle!!
Bei Natursteinflächen baue ich ein Gefälle von ca. 2% ein. Das reicht vollkommen aus. Bei Betonsteinpflaster oder Platten genügt auch 1% Gefälle.
Hallo Sven,
vielen Dank für Deine Antwort. Die Stufenhöhe (wir haben ein
Podest und eine Stufe) soll laut Aussage der Firma 18cm
betragen. Wenn man "die äußeren Kanten der Stelen der unteren
Stufe (im Halbkreis angeordnet) nivillieren würde müssten
diese dann alle die gleiche Höhe aufweisen oder muss die
vorderste Stele (ind er Mitte) den tiefsten Punkt aufweisen?
Den tiefsten natürlich.Das Gewerk hat doch Gefälle vom aus weg. Ergo ist die am weitesten vom Haus entfernteste Stele auch die tiefste!
Bei uns war eine Höhe von 44,5 cm zu überwinden. Hier hat er
nun 2 x 18er Stufen gesetzt, bedeutet er hat fast 8,5 cm
Gefääle über eine Strecke von 1,45 m ausgleichen müssen.
Entspricht ca 6%
Leider ist auf dem Podest in Türnähe nur ein geringes Gefälle,
sodass im weiteren Verlauf das Gefälle sehr stark zunimmt (auf
den letzten 20cm bis zur Stele sind es 15%!). So hat man das
Gefühl, man steht erst auf einem Berg und dann geht es steil
bergab. Selbst der Blumentopf auf der 2. Stufe steht ziemlich
schief…
Liebe Grüße Geli
Könnt ihr mir davon mal ein Bild schicken?
Gruß Sven
Hallo Sven,
6% wären es, wenn es überall gleich wäre, aber leider gibt es auch Stelen, die über 10%, teilweise bis an die 15% sind…
Wie kann ich hier ein Bild anhängen??
Vielen Dank für Ihr Angebot. Leider wohnen wir wohl zu weit entfernt.
Hallo,
vielen Dank für Ihre Antwort. Die Stufenhöhe (wir haben ein Podest und eine Stufe) soll laut Aussage der Firma 18cm betragen. Wenn man "die äußeren Kanten der Stelen der unteren Stufe (im Halbkreis angeordnet) nivillieren würde müssten diese dann alle die gleiche Höhe aufweisen oder muss die vorderste Stele (ind er Mitte) den tiefsten Punkt aufweisen?
Hallo,
sagen Sie mir, wo Sie wohnen. Ich bin bundesweit tätig.
MfG
Melanie Linnepe
Hallo,
sagen Sie mir, wo Sie wohnen. Ich bin bundesweit tätig.
MfG
Melanie Linnepe
Bei Hanover, aber sicher ist es doch günstiger, sich jemanden hier vor Ort zu holen, da wir ja auch noch nicht wissen, wer hinterher die Kosten für das Gutachten übernehmen muss.
Hallo,
wenn Sie mich trotzdem brauchen sollten, melden Sie sich einfach.
Über einige Pauschalen, wird dann eh noch gesprochen.
MfG
Melanie Linnepe
Hallo Sven,
6% wären es, wenn es überall gleich wäre, aber leider gibt es
auch Stelen, die über 10%, teilweise bis an die 15% sind…
Wie kann ich hier ein Bild anhängen??
Schickt es mir auf [email protected]
Hallo Gelibern
Kannst Du vielleicht mal Fotos senden? Ich kann mir das so leider nicht genau vorstellen. Ich bin auch hier sehr selten eingeloggt, aber ich werde, wenn Du noch Hilfe brauchst mir die Sache mal ansehen und helfen wenn ich kann.
Liebe Grüße
Hallo Muri,
vielen Dank für Deine Hilfe. Mittlerweile hat der Handwerker ein Einsehen gehabt…
Liebe Grüße Gelibern
Liebe Geli!
Btte verzeih mir daß ich nicht geantwortet habe. Verbindliche Auskunft findest Du in der VOB bzw. bei der Handwerkskammer der der Betrieb angehört falls er Mitglied ist. Ich bin Tischlermeister und da gilt daß eine maximale Differenz von 4 mm (in MV) für Treppen ein Konstruktionsmangel ist der zur Verweigerung der Abnahme führen kann (Holzbau). Die Bauaufsicht muss normalerweise ebenfalls Angaben über zulässige Toleranzen geben können.
lg Rolf