Landschaftsschutzgebiet aufheben?

Servus zusammen!

Ich habe eine frage: Kann man Landschaftsschutzgebiet aufheben oder verschieben? Damit meine wenn ein Großprojekt gebaut werden soll z.b. Wohngebiete oder der gleichen. Und nur dort platz wäre kann man es dann aufheben und bebauen?

Gruß
Markus

Hallo,

ja, man kann!

Es ist nicht einfach, aber es geht. Es muß irgendwie „sachlich begründet“ sein, dann kann die Behörde, die das Landschaftsschutzgebiet „geschaffen“ hat, es auch wieder aufheben. Über eine mögliche „politische Seite“ und „Durchsetzbarkeit“ dazu äussere ich mich hier und jetzt nicht.

Man kann auch nur die Abgrenzung etwas „korrigieren“. Das ist wesentlich einfacher und kommt immer mal vor.

Gruß
Jörg Zabel

Ah super… weil… es momentan bei mir in der Stadt einen Herren gibt ( bleibt geheim ) der möchte aus diesem Gebiet, eine art Ferien resort machen. Mometan ist das alles nur acker aber er will das auffosrten und so ne art center park machen.

Würde 200-250 Neue arbeitsplätze schaffen, und ich finde das der acker momentan nix bringt, aber so erholung gebiet usw. wäre super.

Danke dir!

Hallo,

Ah super…

Immer langsam mit den jungen Pferden!

weil… es momentan bei mir in der Stadt einen
Herren gibt ( bleibt geheim ) der möchte aus diesem Gebiet,
eine art Ferien resort machen. Mometan ist das alles nur acker
aber er will das auffosrten und so ne art center park machen.

Ganz so einfach ist es dann doch nicht.
Erstmal gab es einen Grund für das Landschaftsschutzgebiet. Jetzt müsste dargelegt werden, dass und warum es diesen Grund nicht mehr gibt. Vielleicht ist es für das Landschaftsschutzgebiet grade notwendig, daß die genannte Fläche als landwirtschaftliche Nutzfläche offen gehalten wird.
Je nach Bundesland reden da einige Behörden, Institutionen, Verbände usw. mit.

Würde 200-250 Neue arbeitsplätze schaffen, und ich finde das
der acker momentan nix bringt, aber so erholung gebiet usw.
wäre super.

„Nix bringt“, gemeint ist wohl die wirtschaftliche Seite, und die Arbeitsplätze ziehen in diesem Zusammenhang als Argument auf keinen Fall.

Gruß
Jörg Zabel

PS: Im Detail stecken da mit Sicherheit mehrere Teufel drin.

Hallo,

Ah super…

wenn so viel Kleingeld übrig ist, wird es sicher auch kein Problem sein die Auflagen zu erfüllen. Auf jeden Fall sollte man damit rechnen Ausgleichsflächen für den Landschaftsschutz schaffen zu müssen.
Sollte das Projekt (kommt mir nach der Beschreibung bekannt vor) in Bayern (oder einem andern Bundesland, das kommunale Bürgerbegehren hat) liegen, muß man immer auch noch damit rechnen, daß die Bürger der Verwaltung einen Stein in den Weg legen.

Cu Rene

Nabend!
Ich empfehle das Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) - §§ 26 und 34.
Gruß!
T.